Vorlage - 2019/07813-01-01  

Betreff: Möglichkeiten der Förderung beruflicher Perspektiven für Spitzensportler:innen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2019/07813-01
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Junker, Lars
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
18.03.2021 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


VO/2019/07813-01

 

 


Begründung


I. Berichtsauftrag:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.08.2019 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag einstimmig beschlossen:

Der Bürgermeister der Sportstadt Lübeck wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung der beruflichen Perspektiven für Spitzensportler:innen zu erstellen. Die Personalräte sind bei der Erstellung des Konzeptes zu beteiligen. Hierin sollen u.a. folgende Punkte bzw. Fragestellungen beachtet werden. Auf Wunsch sind bei der Erstellung der Turn- und Sportbund Lübeck sowie das "Team Lübeck" zu beteiligen.

Der Bürgermeister erstellt bis zur diesjährigen Haushaltssitzung ein Konzept zur Förderung der Dualen Karriere insbesondere durch die Bereitstellung von bis zu
5 Ausbildungsplätzen bei der Hansestadt Lübeck. Diese Ausbildungsplätze sollen möglichst flexibel über die verschiedenen Bereiche eingerichtet werden können.

Es ist auch die die Fragestellung aufzugreifen, wie es gelingen kann, den Sportler:innen auch nach ihrer aktiven Karriere eine berufliche Laufbahn bei der Hansestadt Lübeck zu bieten.

Es sind Kriterien zu definieren, nach denen Bewerber als Leistungssportler:innen anerkannt werden können.

 

 

II. Begriffsdefinition/ Kriterien der Anerkennung als „Leistungssportler:in“:

Die von den Sportverbänden geförderten Sportler:innen werden anhand bestimmter Leistungskriterien in verschiedene Kader eingestuft. In Deutschland gibt es Bundeskader (im Regelfall A-/B-/C-Kader), in denen die Sportler:innen durch den Bundesverband sowie ggf. durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe gefördert werden, und Landeskader (im Regelfall D-Kader), in denen die Sportler:innen durch die jeweiligen Landesverbände gefördert werden. Zudem gibt es sog. Ponykader und Perspektivkader zur Nachwuchsförderung. Seit Beginn der Leistungssportreform (2017/2018) umfassen die DLV-Bundeskader je nach Leistung und Alter der Athleten die Kaderstufen Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) sowie im Nachwuchsbereich die Nachwuchskader 1 (U23), 2 (U20) und 3 (U18).

Es bietet sich an, als „Leistungssportler:innen“ Mitglieder dieser Kader zu definieren.

 

 

III. Konzepterstellung sinnvoll?

Auch wenn die Zielsetzung überzeugend erscheint, Leistungssport in der Hansestadt Lübeck dadurch zu fördern, dass Spitzensportler:innen durch Erleichterungen bei der Arbeitsplatz-/Ausbildungsplatzfindung unterstützt werden, gibt es gewichtige Gründe, die gegen ein solches Konzept sprechen, insbesondere rechtliche:

 

1. Rechtslage:

Mit Blick auf die im Grundgesetz (Art. 33 II GG) niedergelegten Vorgaben bezüglich des Zugangs zu öffentlichen Ämtern ist es nicht möglich, Spitzensportler:innen bei der Bewerberauswahl zu bevorzugen oder gar separate Planstellen für diese bereitzustellen. Vielmehr müssen sich diese in einem üblichen Auswahlverfahren als die nach Eignung, Leistung und Befähigung besten Kandidat:innen herausstellen. Ohne gesetzliche Grundlage kann die grundgesetzlich normierte Bestenauslese nicht umgangen werden.

Auch das Innenministerium SH hat sich in 2014 mit dieser Thematik befasst. Im Ergebnis sollten Top-Athleten mit und ohne Handicap für die Landesverwaltung (einschließlich Polizei) gewonnen werden, mit der Möglichkeit, den Verlauf der Ausbildung auf die individuellen Bedürfnisse der Sportler abzustimmen. Auch hier sollten Spitzensportler:innen jedoch nicht bevorzugt werden, sondern hätten sich (gem. aktueller Auskunft des Innenministeriums in Kiel) denselben Anforderungen und Aufnahmeprüfungen stellen müssen, wie andere Bewerber:innen.

 

 

2. Bedarf fraglich:

Für Spitzensportler:innen gibt es in Deutschland bereits vielfältige Förderungen. Neben den Sportgruppen beim Bund (Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll) gibt es derzeit auch in Schleswig-Holstein zwei Partnerschulen für beheimatete Spitzensportler:innen (Kaderstatus). Alle Schüler:innen, die die „Kadervoraussetzungen“ erfüllen, erhalten hier auch einen Platz. Die Zahl ist von knapp 20 vor 3 Jahren jetzt auf ca. 35 Schüler:innen angestiegen.

Des Weiteren wurde 2013 eine Profilquote Sport an den Hochschulen in SH eingeführt, durch Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes sind seither 2% der Studienplätze für „Kaderathleten“ reserviert.

Vor dem Hintergrund, dass (höchst wahrscheinlich auch aufgrund der genannten anderweitigen Möglichkeiten) keine Nachfrage von Personen des Spitzensports an gesonderten Ausbildungsplätzen festgestellt werden konnte, hat sich das Land SH nach entsprechender Prüfung in 2014 gegen die Schaffung solcher Plätze entschieden.

 

 

3. Fazit:

  • Eine Schaffung separater Ausbildungsstellen für Spitzensportler:innen widerspricht dem Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 GG. (Anm.: Da die Umsetzung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wurde auf die Einbindung des Turn- und Sportbundes Lübeck sowie des "Team Lübeck" verzichtet.)
  • Für den definierten Begriff „Spitzensportler:innen“ gibt es bereits diverse Förderungsmöglichkeiten des Bundes und des Landes. Ein tatsächlicher Bedarf für bis zu 5 Ausbildungsstellen bei der HL ist unwahrscheinlich.

 

 

IV. Ist eine Förderung durch die Hansestadt Lübeck ggf. dennoch möglich?

Die Hansestadt Lübeck könnte durchaus erklären, dass sie dann, wenn sich in einem Auswahlverfahren ein:e Spitzen- bzw. Leistungssportler:in durchsetzen sollte, jeweils im konkreten Einzelfall alle Möglichkeiten einer spezifischen Förderung dieser Person prüfen und im erlaubten rechtlichen Rahmen ermöglichen wird. Dieses würde ausdrücklich auch für „behinderte Sportler:innen“ gelten (Paralympics haben den gleichen Stellenwert wie olympische Spiele und auch dort gibt es die beschriebenen Kader).

Ein Abstimmen mit der dann betroffenen Berufsschule und den anderen Beteiligten, wie man die spezielle Förderung im Einzelfall gestaltet kann (z.B. Verlängerung der Ausbildungszeit, weniger Präsenzzeiten, Freistellung für Lehrgänge uvm.), ist erst nach Auswahl einer oder eines Spitzensportler:in sinnvoll. Bedarfsunabhängig ein abstraktes Konzept zu erarbeiten ist vor dem Hintergrund der über 25 Ausbildungsberufe bei der HL und den unterschiedlichsten Beteiligten nicht zielführend.

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07813-01   SPD, CDU und BM Möller: AT zu "Leistungssport fördern Berufliche Perspektiven für Spitzensportler*innen fördern"   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
2019/07813-01-01   Möglichkeiten der Förderung beruflicher Perspektiven für Spitzensportler:innen   1.110 - Personal   Bericht öffentlich