Vorlage - VO/2020/08674-01
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Beschlussvorschlag
Die CDU-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge den Antrag der Fraktion der Unabhängigen – VO/2020/08647 – nach in folgender geänderter Fassung beschließen (Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben):
Der Bürgermeister wird beauftragt, die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes für örtliches Gewerbe in Travemünde zu schaffen. Die KWL wird beauftragt, ein ausreichend großes Areal in Travemünde zu erwerben und als Vorhabenträger zu entwickeln mit dem Ziel in diesem neuen Gewerbegebiet vorrangig ortsansässige Handwerksbetriebe anzusiedeln und Einzelhandelsnutzung auszuschließen. Die Bauleitplanung soll mit hoher Priorität bearbeitet werden.
Begründung
Die CDU-Fraktion begrüßt den Antrag betreffend der Ausweisung neuer Gewerbeflächen in Travemünde, hält es aber für geboten, dass die Zielrichtung im Auftrag an die Verwaltung explizit formuliert wird, um das zu vermeiden, was beim Gewerbegebiet Dreilingsberg eingetreten ist, dass nämlich auf den entwickelten Gewerbeflächen in erheblichem Maße Einzelhandelsflächen entstanden sind, die die notwendige und von Travemünder Handwerksbetrieben gewünschte Vergrößerung nun vereiteln.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Bearbeitung mit hoher Priorität. Auch insoweit pflichten wir den Unabhängigen bei.
Hingegen halten wir die in der Begründung ihres Antrages formulierte Fokussierung auf die Fläche nördlich des Gewerbegebietes Dreilingsberg bzw. südlich des Knies der B75, vor allem aber die damit in Zusammenhang stehende und ebenso im Antrag favorisierte Erschließung des neuen Gewerbegebietes über den Ausbau der Kreuzung Howingsbrook/B75 für nicht zielführend, weil die insbesondere für letztgenannte verkehrliche Erschließung erforderlichen planerischen Vorarbeiten das Vorhaben in Widerspruch setzten zu der beabsichtigten prioritären Behandlung. Gerade die örtlichen Handwerksbetriebe brauchen eine zeitnahe Umsetzung und hierauf sollte der Beschluß das Augenmerk richten.
Anlagen
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