Vorlage - VO/2020/08606  

Betreff: AT zu VO/2019/08082-22 FDP, Bündnis90/Die Grünen, die Linke, FW/GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2019/08082: Verwendung der zusätzlichen vom Land S-H zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung (KiTa-Reform 2020)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Völker, Astrid  Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.

Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.


In Lübeck liegen die heutigen Standards in der Kindertagesbetreuung in vielen Bereichen schon heute über den zukünftigen Mindestanforderungen des neuen Kitagesetz. Daher wird die Stadt Lübeck im Sinne des Kitagesetzes die Qualität in der Kindertagesbetreuuung weiter fortentwickeln. Keinesfalls jedoch darf es eine qualitative Verschlechterung bei den Angeboten der Kinderbetreuung geben.

Daher werden die derzeitigen "Lübecker Standards" in der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflegepersonen in Lübeck, dort wo sie über den neuen Mindeststandards des Kitagesetzes liegen, mindestens beibehalten. Diese Standards werden auch zukünftig in den neu zu verhandelnden Budgets der freien Träger und Kindertagespflegepersonen berücksichtigt und bestehende Budgets werden bis zu deren Laufzeitende unverändert fortgeführt.


 

 

 


Begründung


 

 

 


Anlagen