Vorlage - VO/2019/08464  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Ausbau der Grapengießerstraße" nördlich der Lohgerberstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.01.2020 
27. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.02.2020 
28. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.01.2020 
26. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
11.02.2020 
27. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Übersichtskarte
Anlage 3_Lageplan Neubau
Anlage 4_Querschnitte Neubau

Beschlussvorschlag

Der Ausbau der Grapengießerstraße nördlich der Lohgerberstraße soll auf einem ca. 250 m langen Abschnitt wie vorgeschlagen baulich umgesetzt werden.


 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange der Kinder und Jugendlichen sind durch die Durchführung der Maßnahme nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

Festsetzungen aus B-Plan 22.53.07

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Planerische Beschreibung:

Die im Stadtteil Buntekuh gelegene Grapengießerstraße dient zusammen mit den Straßen Lohgerberstraße, Leinweberstraße und Schwertfegerstraße der verkehrlichen Erschließung des östlichen Teilbereiches des Gewerbegebietes „Padelügger Weg“.

 

Die Planungsleistungen zum Ausbau der Grapengießerstraße sind mittlerweile bis zur Ausführungsplanung fortgeschritten.

Die Baumaßnahme umfasst den bedarfsgerechten und im seit 2002 rechtskräftigen B-Plan 22.53.07 „Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord“ festgesetzten Ausbau der Fahrbahn und der Nebenflächen im Vollausbau. Der ca. 250 m lange Ausbaubereich erstreckt sich von der Einmündung zur Lohgerberstraße in nördlicher Richtung bis zur vorhandenen Wendeanlage.

 

Für den Ausbau der Verkehrsflächen war auf der Westseite der Fahrbahn Grunderwerb von insgesamt 554 m² erforderlich. Hierzu mussten Verhandlungen mit zwei Eigentümern erfolgen. Nachdem mit beiden Eigentümern einvernehmlich und unproblematisch Einigung erzielt werden konnte, ist ein Ankauf mittlerweile vollzogen. Der zweite Flächenankauf steht kurz vor der Beurkundung.

Für den Ausbau der Grapengießerstraße müssen insgesamt 8 Bäume gefällt werden, die sich auf den o.g. ehemaligen privaten Flächen befinden. Die Bäume sind teilweise bereits tot und sind aus Naturschutzsicht nicht als hochwertig einzuschätzen.

 

Bestand:

Die vorhandenen Ausbaumerkmale der im B-Plan-Gebiet gelegenen Grapengießerstraße werden den heutigen sowie den zukünftigen Anforderungen einer Erschließungsstraße für ein Gewerbegebiet nicht gerecht.

Die Fahrbahn weist eine Breite von 6,00 m auf. Beidseitig der Fahrbahn verläuft ein ca. 1,50 m (bzw. 1,60 m) breiter Gehweg, der jeweils am Hochbord geführt wird. Parkplätze für Lkw sind lediglich auf einem sehr kurzen Abschnitt vor der Wendeanlage vorhanden.

Die sehr geringe Ausbaubreite von 6,00 m für die Fahrbahn lässt eine geordnete Verkehrsabwicklung der Gewerbeverkehre nicht zu. Dem Schwerverkehr bereiten die beengten Verhältnisse der Fahrbahn im Begegnungsfall große Schwierigkeiten. Diese Tatsache ist bereits mehrfach von Gewerbetreibenden an den Bereich Stadtplanung herangetragen worden, so dass der Ausbau nunmehr nicht länger verzögert werden sollte.

Begegnungsverkehre können ohne verminderte Geschwindigkeit nur zwischen Lkw und Pkw abgewickelt werden. Der Begegnungsfall Lkw – Lkw kann innerhalb der Fahrbahn lediglich mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen erfolgen. In der Praxis werden daher derzeit zwangsweise die parallel verlaufenden Nebenflächen als Ausweichfläche für Lkw benutzt.

 

Der vorhandene Querschnitt setzt sich wie folgt zusammen:

Gehweg (inkl. Beleuchtung) = 1,60 m

Fahrbahn = 6,00 m

Gehweg (ohne Beleuchtung) =        1,50 m

       ca. 9,10 m

 

Die vorhandene Beleuchtungsanlage genügt zukünftig nicht der Ausleuchtung des verbreiterten Querschnitts.

 

Neubau:

Neben der Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,50 m berücksichtigt der B-Plan ebenfalls einen 2,75 m breiten durchgängigen Parkstreifen für Lkw, um die kontinuierlichen Ziel- und Quellverkehre des Schwerverkehrs nicht durch parkende und wartende Fahrzeuge zu behindern.

Die Gehwegbreiten von 1,50 m bleiben unverändert, da diese sich in der Vergangenheit als angemessen erwiesen haben.

 

Der geplante Querschnitt setzt sich demnach zukünftig wie folgt zusammen:

Randstreifen (inkl. Beleuchtung) = 0,35 m

Gehweg = 1,50 m

Fahrbahn = 6,50 m

Parkstreifen = 2,75 m

Gehweg = 1,50 m

Randstreifen (ohne Beleuchtung) =        0,15 m

         12,75 m

 

Ziel des Bauvorhabens ist es daher, die Verkehrsflächen der Grapengießerstraße im beschriebenen Ausbaubereich entsprechend den verkehrlichen Anforderungen sowie auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Planes auszubauen und somit die Verkehrsverhältnisse nachhaltig zu verbessern.

Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge dieser Baumaßnahmen erneuert und genügt dann den Anforderungen an die Ausleuchtung des gesamten Querschnitts mit den prognostizierten Verkehrsmengen. Darüber hinaus erfolgt die Ausstattung mit zeitgemäßer LED-Leuchtmitteltechnik.

 

Zeitplan:

Freigabe Ausführungsplanung inkl. Ausschreibung Januar 2020

Vergabe der Bauleistungen April 2020

Baudurchführung April 2020 bis Oktober 2020

Das Fällen der o.g. Bäume muss innerhalb der Fällfristen erfolgen, so dass die Genehmigung hierfür bereits im Vorfeld eingeholt wird. Das Fällen der Bäume ist somit bereits für Februar 2020 geplant.

 

Gesamtkosten:

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen brutto 1.017.000,00 EUR.

Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage und die Grunderwerbskosten sind hierin enthalten.

Die Mittel sind im Haushalt 2020 beim Produktsachkonto 541 001 745 7852000 angemeldet und geordnet.

Eine Förderfähigkeit gemäß GVFG besteht für den Ausbau dieser Straße nicht.


 

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Übersichtslageplan

Anlage 3: Lageplan Neubau

Anlage 4: Querschnitte Neubau
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (72 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersichtskarte (498 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Lageplan Neubau (575 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Querschnitte Neubau (57 KB)