Vorlage - VO/2019/08464
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Beschlussvorschlag
Der Ausbau der Grapengießerstraße nördlich der Lohgerberstraße soll auf einem ca. 250 m langen Abschnitt wie vorgeschlagen baulich umgesetzt werden.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Festsetzungen aus B-Plan 22.53.07 | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Planerische Beschreibung:
Die im Stadtteil Buntekuh gelegene Grapengießerstraße dient zusammen mit den Straßen Lohgerberstraße, Leinweberstraße und Schwertfegerstraße der verkehrlichen Erschließung des östlichen Teilbereiches des Gewerbegebietes „Padelügger Weg“.
Die Planungsleistungen zum Ausbau der Grapengießerstraße sind mittlerweile bis zur Ausführungsplanung fortgeschritten.
Die Baumaßnahme umfasst den bedarfsgerechten und im seit 2002 rechtskräftigen B-Plan 22.53.07 „Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord“ festgesetzten Ausbau der Fahrbahn und der Nebenflächen im Vollausbau. Der ca. 250 m lange Ausbaubereich erstreckt sich von der Einmündung zur Lohgerberstraße in nördlicher Richtung bis zur vorhandenen Wendeanlage.
Für den Ausbau der Verkehrsflächen war auf der Westseite der Fahrbahn Grunderwerb von insgesamt 554 m² erforderlich. Hierzu mussten Verhandlungen mit zwei Eigentümern erfolgen. Nachdem mit beiden Eigentümern einvernehmlich und unproblematisch Einigung erzielt werden konnte, ist ein Ankauf mittlerweile vollzogen. Der zweite Flächenankauf steht kurz vor der Beurkundung.
Für den Ausbau der Grapengießerstraße müssen insgesamt 8 Bäume gefällt werden, die sich auf den o.g. ehemaligen privaten Flächen befinden. Die Bäume sind teilweise bereits tot und sind aus Naturschutzsicht nicht als hochwertig einzuschätzen.
Bestand:
Die vorhandenen Ausbaumerkmale der im B-Plan-Gebiet gelegenen Grapengießerstraße werden den heutigen sowie den zukünftigen Anforderungen einer Erschließungsstraße für ein Gewerbegebiet nicht gerecht.
Die Fahrbahn weist eine Breite von 6,00 m auf. Beidseitig der Fahrbahn verläuft ein ca. 1,50 m (bzw. 1,60 m) breiter Gehweg, der jeweils am Hochbord geführt wird. Parkplätze für Lkw sind lediglich auf einem sehr kurzen Abschnitt vor der Wendeanlage vorhanden.
Die sehr geringe Ausbaubreite von 6,00 m für die Fahrbahn lässt eine geordnete Verkehrsabwicklung der Gewerbeverkehre nicht zu. Dem Schwerverkehr bereiten die beengten Verhältnisse der Fahrbahn im Begegnungsfall große Schwierigkeiten. Diese Tatsache ist bereits mehrfach von Gewerbetreibenden an den Bereich Stadtplanung herangetragen worden, so dass der Ausbau nunmehr nicht länger verzögert werden sollte.
Begegnungsverkehre können ohne verminderte Geschwindigkeit nur zwischen Lkw und Pkw abgewickelt werden. Der Begegnungsfall Lkw – Lkw kann innerhalb der Fahrbahn lediglich mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen erfolgen. In der Praxis werden daher derzeit zwangsweise die parallel verlaufenden Nebenflächen als Ausweichfläche für Lkw benutzt.
Der vorhandene Querschnitt setzt sich wie folgt zusammen:
Gehweg (inkl. Beleuchtung) = 1,60 m
Fahrbahn = 6,00 m
Gehweg (ohne Beleuchtung) = 1,50 m
ca. 9,10 m
Die vorhandene Beleuchtungsanlage genügt zukünftig nicht der Ausleuchtung des verbreiterten Querschnitts.
Neubau:
Neben der Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,50 m berücksichtigt der B-Plan ebenfalls einen 2,75 m breiten durchgängigen Parkstreifen für Lkw, um die kontinuierlichen Ziel- und Quellverkehre des Schwerverkehrs nicht durch parkende und wartende Fahrzeuge zu behindern.
Die Gehwegbreiten von 1,50 m bleiben unverändert, da diese sich in der Vergangenheit als angemessen erwiesen haben.
Der geplante Querschnitt setzt sich demnach zukünftig wie folgt zusammen:
Randstreifen (inkl. Beleuchtung) = 0,35 m
Gehweg = 1,50 m
Fahrbahn = 6,50 m
Parkstreifen = 2,75 m
Gehweg = 1,50 m
Randstreifen (ohne Beleuchtung) = 0,15 m
12,75 m
Ziel des Bauvorhabens ist es daher, die Verkehrsflächen der Grapengießerstraße im beschriebenen Ausbaubereich entsprechend den verkehrlichen Anforderungen sowie auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Planes auszubauen und somit die Verkehrsverhältnisse nachhaltig zu verbessern.
Die Beleuchtungsanlage wird im Zuge dieser Baumaßnahmen erneuert und genügt dann den Anforderungen an die Ausleuchtung des gesamten Querschnitts mit den prognostizierten Verkehrsmengen. Darüber hinaus erfolgt die Ausstattung mit zeitgemäßer LED-Leuchtmitteltechnik.
Zeitplan:
Freigabe Ausführungsplanung inkl. Ausschreibung Januar 2020
Vergabe der Bauleistungen April 2020
Baudurchführung April 2020 bis Oktober 2020
Das Fällen der o.g. Bäume muss innerhalb der Fällfristen erfolgen, so dass die Genehmigung hierfür bereits im Vorfeld eingeholt wird. Das Fällen der Bäume ist somit bereits für Februar 2020 geplant.
Gesamtkosten:
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen brutto 1.017.000,00 EUR.
Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage und die Grunderwerbskosten sind hierin enthalten.
Die Mittel sind im Haushalt 2020 beim Produktsachkonto 541 001 745 7852000 angemeldet und geordnet.
Eine Förderfähigkeit gemäß GVFG besteht für den Ausbau dieser Straße nicht.
Anlagen
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2: Übersichtslageplan
Anlage 3: Lageplan Neubau
Anlage 4: Querschnitte Neubau
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (72 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Übersichtskarte (498 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Lageplan Neubau (575 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4_Querschnitte Neubau (57 KB) |