Vorlage - VO/2019/08454
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 2 beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck“ wird beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Kommunalabgabengesetz | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Gemäß der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein dürfen Benutzungsgebühren nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Da sich die Anlehnung der Benutzungsgebühren an die in der Hansestadt Lübeck geltenden Mietobergrenzen bei Mehrpersonenhaushalten bewährt hat, wird die derzeit geltende Mietobergrenze im Zuge der Gleichbehandlung ebenfalls für die Ein-Personen-Haushalte zu Grunde gelegt.
Die in der Benutzungs- und Gebührensatzung festgesetzte monatliche Benutzungsgebühr für alleinstehende Personen beträgt 458,- €. Damit verringert sich die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen. Bisher wurden für diesen Personenkreis 360,- Euro angesetzt.
Dennoch geht der Bereich Soziale Sicherung davon aus, dass die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen größer wird, da sich die Zahl der Flüchtlinge – mit Blick auf die derzeitige Entwicklung - verringern wird. Zusammen mit der weiteren Umsetzung des Entzerrungsbeschlusses führt das zu einer Abnahme der Erträge in den Folgejahren, während die Aufwände weitestgehend gleich bleiben werden.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (60 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.05.2020 (63 KB) |