Vorlage - VO/2019/08291
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Beschlussvorschlag
1) Der Bürgermeister wird aufgefordert, zu prüfen, ob kommunalrechtlich eine Erweiterung der Aufsichtsräte in städtischen Gesellschaften, die nicht unter die verbindliche drittelparitätische Beteiligung des DrittelbG fallen, um jeweils zwei Arbeitnehmervertreter*innen möglich ist.
Vorbehaltlich einer positiven Prüfung wird der Bürgermeister aufgefordert, der Bürgerschaft eine entsprechende Änderung der Gesellschaftsverträge der jeweiligen städtischen Gesellschaften (ohne Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH) zur Entscheidung vorzulegen. Die ggf. notwendige Zustimmung von Mitgesellschaftern ist einzuholen.
Die entsendeten Arbeitnehmervertreter*innen sind geschlechterparitätisch zu besetzen.
Sofern vorhanden sollte es sich hierbei um den/die Betriebsratsvorsitzende(n) und Stellvertreter(in) handeln. Falls geschlechterparitätisch notwendig, wird der zweite Sitz unter den Betriebsratsmitgliedern gewählt. Falls kein Betriebsrat vorhanden ist, wählen die Arbeitnehmer*innen die Aufsichtsratsmitglieder*innen in geheimer Wahl. Ebenso ist für den zweiten Sitz zu verfahren, falls sich mit den Mitgliedern des Betriebsrates keine Geschlechterparität herstellen lässt.
2) Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Gesellschaftsverträge der städtischen Gesellschaften, die unter das DrittelbG fallen, dahingehend zu ändern, dass die in den Aufsichtsrat entsendeten Arbeitnehmervertreter*innen geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Die ggf. notwendige Zustimmung von Mitgesellschaftern ist einzuholen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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