Vorlage - VO/2019/08291-01
|
Beschlussvorschlag
1) Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie mit der nächsten Neubesetzung der Aufsichtsräte in städtischen Gesellschaften (nach der nächsten Kommunalwahl), die nicht unter die verbindliche drittelparitätische Beteiligung des DrittelbG fallen um eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter*Innen in den Aufsichtsräten erfolgen kann. Eine Erhöhung der Anzahl der Sitze ist nicht vorgesehen.
2) Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, die unter das DrittelbG fallen, dahingehend zu ändern, dass die in den Aufsichtsrat entsendeten Arbeitnehmervertreter*Innen ebenfalls geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Die ggf. notwendige Zustimmung von Mitgesellsachaftern ist einzuholen.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlagen
|