Vorlage - VO/2019/08059
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Beschlussvorschlag
Die neue Miete für die SeniorInnenEinrichtung Heiligen-Geist-Hospital wird zum 01.01.2020 angepasst und beträgt p.a. 562.624,99 € (bisher 282.844,66 €).
Die neue Miete wird im Wirtschaftsplan 2020 der SIE geordnet und somit entsprechend berücksichtigt werden.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung = Zustimmung 1.203 – Beteiligungscontrolling = Zustimmung 1.300 – Recht = keine rechtl. Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange sind nicht direkt betroffen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (s. VO/2019/08036) |
Begründung
Der Vorstand der Stiftung Heilgen-Geist-Hospital hat mit Schreiben vom 14.05.2018 den Mietvertrag vom 24.10.1979 zwischen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital und der Hansestadt Lübeck zum 24.10.2019 gekündigt. Zur Sicherstellung des Stiftungszweckes der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (Altenpflege) wird eine neue Mietvereinbarung durch die Stiftungsverwaltung erarbeitet.
Die Hansestadt Lübeck hat sich zu den SIE in kommunaler Verantwortung als Ergänzung zu privaten Einrichtungen bekannt. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.11.2015 wurde bestätigt, dass die SeniorInnenEinrichtung Heiligen-Geist-Hospital fortbestehen wird. Ferner wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen kontinuierlich steigen (rund +500 bis 2030), so dass die SeniorInnenEinrichtung Heiligen-Geist-Hospital mit neuen Mietkonditionen -insbesondere mit Blick auf die Stiftungssituation – auch in Zukunft vollstationäre Pflegeplätze anbieten wird.
Hintergrund der Anpassung der Mietkonditionen bildet die zu geringe Miete für die vermieteten Gebäudeteile; insbesondere für Investitionen oder Instandsetzungen und Brandschutzertüchtigung in vorgegebener Form. Bislang wurde eine Konstruktion zur Ermittlung der Miethöhe zu Grunde gelegt, die lediglich die entstandenen Ausgaben deckt. Zukünftig wird zur nachhaltigen Sicherstellung des Stiftungszweckes eine Kostenmiete analog II. Berechnungsverordnung vorgenommen, d.h. dass im Wesentlichen bislang unberücksichtigte Abschreibungen an die Stelle der angesetzten Tilgungsleistungen aufgenommener Darlehen treten (siehe nachfolgende Tabelle).:
Die Miete der Einrichtung Heiligen-Geist-Hospital (HGH) erhöht sich somit um rund +T€ 279,8.
Es wurde durch die Stiftungsverwaltung eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Die neue Miete wird im Wirtschaftsplan 2020 der SIE geordnet und somit entsprechend berücksichtigt werden.
Anlagen
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