Vorlage - VO/2019/07939
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Beschlussvorschlag
Die 5 zusätzlich durch das Land finanzierten Frauenhausplätze werden wie folgt verteilt:
- 3 Plätze für das autonome Frauenhaus
- 2 Plätze für das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Begründung
Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 30.11.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die Frauenhausplätze in der Hansestadt Lübeck um 14 Plätze zu erhöhen.
Es wurde entschieden, dass das autonome Frauenhaus sowie das Frauenhaus der AWO jeweils 7 zusätzliche Plätze von der Hansestadt Lübeck finanziert bekommen.
Beim autonomen Frauenhaus werden nunmehr 13 Plätze und beim Frauenhaus der AWO 7 Plätze aus kommunalen Mitteln finanziert.
Mit Schreiben vom 23.04.2019 hat das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung eine Verteilung der befristeten Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz zur Einrichtung von bis zu 30 zusätzlichen Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein bekannt gegeben.
Danach erhält die Hansestadt Lübeck Landesmittel für 5 Frauenhausplätze.
Die Verwaltung ist nun gehalten, die ungerade Anzahl der zusätzlich vom Land finanzierten Plätze zu verteilen.
Im Hinblick darauf, dass die Hansestadt Lübeck beim autonomen Frauenhaus insgesamt 13 und beim Frauenhaus der AWO 7 Plätze aus kommunalen Mitteln finanziert, wurde sich für die oben genannte Verteilung entschieden.
Abzüglich der 5 zukünftig durch das Land finanzierten Plätze verbleiben beim autonomen Frauenhaus noch 10 und beim Frauenhaus der AWO 5 Plätze, die aus kommunalen Mitteln finanziert werden.
Es wird angestrebt, dass diese langfristig ebenfalls durch das Land finanziert werden.
Anlagen
keine