Vorlage - VO/2019/07599-01
|
Beschlussvorschlag
Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung. Diese Mittel werden in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Verbesserung der Kinderbetreuung in Lübeck verwendet.
Bis zum Inkrafttreten der Reform im August 2020 steigen die Elternbeiträge nicht.
Ab Inkrafttreten der Reform werden die Elternbeiträge auf den „Lübecker Deckel“ gesenkt. Der „Lübecker Deckel“ wird für die stark nachgefragte Ganztagsbetreuung (8h pro Tag) für unter dreijährige Kinder bei 220€ / Monat und für über dreijährige Kinder bei 160€ / Monat festgelegt. Die Höhe der Elternbeiträge für die übrigen Betreuungszeiten orientiert sich daran und wird entsprechend gestaffelt festgelegt.
Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen, die durch die Reform festgelegt werden, in jeder Hinsicht mindestens beibehalten. Dies schließt insbesondere auch die Berücksichtigung von Vorbereitungs-, Leitungs-, und Ausfallzeiten in Kitas ein.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen
|