Der vorliegende städtebauliche Rahmenplan formuliert Ziele, Maßnahmen und Projekte und bündelt diese zu einer zukunftsfähigen und integrierten Strategie für eine lebendige Altstadtentwicklung. Er gibt Auskunft darüber, welche Priorität und Ausgestaltung die einzelnen Funktionen wie Wohnen und Arbeiten, Einzelhandel und Gewerbe, Tourismus, Bildung und Kultur zukünftig haben sollen. Des Weiteren gibt er Antworten auf die komplexe Herausforderung, wie eine zukünftige Mobilität aussehen kann, die auf die Besonderheiten Lübecks als Welterbe eingeht und gleichermaßen die unterschiedlichen Anforderungen der Stadtgesellschaft an Mobilität berücksichtigt.
Das übergeordnete Ziel im Rahmenplan Innenstadt ist, den öffentlichen Raum aufzuwerten und gleichzeitig die Interessen und Bedarfe aller (BewohnerInnen und BesucherInnen, VerkehrsteilnehmerInnen und NutzerInnen) zu berücksichtigen. Es soll eine hohe Aufenthaltsqualität bei gleichzeitigem Erhalt sämtlicher Funktionen der Innenstadt erreicht werden. Als wesentliche Handlungsfelder ergaben sich im Rahmen des Beteiligungs- und Planungsprozesses neben der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität, die die notwendige Stellschraube darstellt, die Gestaltung der öffentlichen Plätze und Grünflächen, die Sicherung der Wohnqualität und die Nutzung leerstehender Erdgeschosse. Vor dem Hintergrund des UNESCO-Welterbes sind die Inwertsetzung der städtebaulichen Struktur mit ihren architektonischen Höhepunkten, eine gelebte moderne Baukultur sowie ein nachhaltiger Umgang mit Kultur und Tourismus weitere Aspekte.
Innenstadt überMORGEN: Ziele
1. Es sollen alle vorhandenen Funktionen in der Innenstadt erhalten bleiben. Die Innenstadt wird als Wohn-, Kultur-, und Wirtschaftsstandort gleichermaßen gestärkt.
2. Aufenthalts- statt Durchgangsorte schaffen. Der Durchgangsverkehr wird unterbunden. Die öffentlichen Räume werden so aufgewertet, dass sie zum Verweilen und nicht nur zur Durchfahrt einladen. Es gibt mehr Grün; die Verbindung in die angrenzenden Grünräume wird verbessert.
3. Die Erreichbarkeit der Innenstadt soll für alle verbessert werden. Die Prioritäten der Verkehrsteilnehmer werden neu geordnet, es wird vorrangig aus der Sicht des Fußgängers geplant. Zukunftsorientierte Mobilität wird berücksichtigt.
4. Die besondere Baukultur des UNESCO-Welterbes soll erhalten und weiterentwickelt werden. Die unterschiedlichen Baustile der verschiedenen Jahrzehnte werden wertgeschätzt und bilden ein harmonisches großes Ganzes.
Stufenkonzept mit 20 Projekten – davon vier Schlüsselprojekte:
Stufe 1 (kurzfristig)
Schlüsselprojekt Beckergrube | Neugestaltung des Straßenquerschnitts und Herstellung eines Platzes |
Schlüsselprojekt Rathaus-/Marienumfeld | Umgestaltung Markt, Rathaushof und Marienkirchhof; Neugestaltung der Straßenquerschnitte Schüsselbuden und obere Mengstraße |
Fahrradstraße | Sanierung |
Burgtor | Verbesserung der Querung für Fußgänger; Abbiegung für Radfahrer in Fahrradstraße ermöglichen |
Holstenstraße | Sanierung |
Kohlmarkt | Verbesserung der Querung für Fußgänger |
Stufe 2 (mittelfristig)
Schlüsselprojekt Königstraße | Neugestaltung des Straßenquerschnitts für den Radverkehr in beiden Richtungen |
Rippenstraßen | Verkehrliche Neuordnung |
Wahm-/ Krähenstraße | Neugestaltung des Straßenquerschnitts; Herstellung eines Platzes |
Stadtgrabenbrücke | Neubau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer |
Pergamentmachergang | Umgestaltung |
Koberg | Inszenierung |
Dom | Umgestaltung des Kirchenumfelds |
An der Untertrave | Neugestaltung des Straßenquerschnitts |
Stufe 3 (langfristig)
Schlüsselprojekt Holstentor | Neugestaltung der Straßenquerschnitte; Herstellung eines Platzes; Besucherplattform |
Rosenplatz | Herstellung eines nachbarschaftlichen Platzes |
Pferdemarkt/Parade | Platzgestaltung |
Kanalstraße | ggf. Einrichtung einer Businfrastruktur; Wegeverbindungen |
Uferweg | Lückenschließung im Südwesten |
St. Aegidien | Umgestaltung des Kirchenumfelds |
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Wettbewerb Rathaus-/Marienumfeld können aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) / Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) von der Bürgerschaft beschlossen werden. Vorbehaltlich der Freigabe der VU/IEK durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration ist die Beschlussvorlage für Ende 2019 geplant.
Die Realisierung der Maßnahme kann für öffentliche, städtische Flächen durch Städtebaufördermittel realisiert werden.
Die Kosten für den Wettbewerb Beckergrube mit rund 150.000 Euro werden im Haushalt 2020 angemeldet. Der Wettbewerb kann anteilig aus Planungsmitteln 2019 angeschoben werden.
Die Kosten für die Realisierung werden auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses ermittelt und der Bürgerschaft zur haushaltsmäßigen Ordnung vorgelegt. Im weiteren Verfahren sollen ergänzend auch geeignete Fördermöglichkeiten ermittelt werden.