Vorlage - VO/2019/07422  

Betreff: Verlagerung der Aufgabe Rattenbekämpfung vom Bereich 2.530 - Gesundheitsamt in den Bereich 3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Schultz, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
03.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
17.09.2019 
9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2018 - 2023) - Gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zurückgestellt   
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Rattenbekämpfung_Organisations-Vfg
Rattenbekämpfung_VO_3.322

Beschlussvorschlag

Verlagerung der Aufgabe Rattenbekämpfung nach der anliegenden Organisationsverfügung von Bürgermeister Herrn Jan Lindenau und Kenntnisnahme der überarbeiteten Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck

 

 


Begründung

 

Die Zuständigkeit zur Wahrnehmung der Aufgabe „Rattenbekämpfung in der Hansestadt Lübeck“ wird mit Wirkung vom 01.09.2019 (Das Übertragungsdatum in der Organisationsverfügung 01.04.2019 muss nachträglich auf den 01.09.2019 angepasst werden, da die Stellenbesetzung erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen wird) vom Bereich 2.530 - Gesundheitsamt, Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales, auf den Bereich 3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Fachbereich 3 - Umwelt, Sicherheit und Ordnung, übertragen.

Bis zur stellenplanmäßigen Ordnung wird für 3.322 eine halbe A10-Stelle vom FB 2 zur Verfügung gestellt.

Die Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck vom 11.12.2014 wird entsprechend geändert (§ 11 - Zuständige Behörde).

Nach Abschluss der Beratungsfolge wird die geänderte Stadtverordnung entsprechend bekanntgegeben und veröffentlicht.

Die Wahrnehmung der Aufgabe Rattenbekämpfung durch die Hygienekontrolleur/innen im Gesundheitsamt ist eine „berufsfremde“ Tätigkeit, da die Aufgabe und die Ausbildung der  Hygienekontrolleure ausschließlich den hygienischen Infektionsschutz am Menschen / Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beinhalten (siehe hierzu auch Aufgabenschwerpunktliste des Landes Schleswig-Holstein für Gesundheitsämter in SH). Kenntnisse über Rattenbekämpfung sind nicht Bestandteil der Ausbildung zum/zur Hygienekontrolleur*in.

Mitarbeiter*innen der Städte / Kreise nehmen die Meldungen entgegen, ermitteln die Grundstückseigentümer und schreiben diese an, mit der Aufforderung einen Schädlingsbekämpfer zur Beseitigung des Rattenbefalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Die Verwaltung soll die Umsetzung der angeordneten Maßnahme überwachen und ggfls. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn der Grundstückseigentümer der Aufforderung nicht nachkommt (OWI FB 3). Die Hygienekontrolleure müssen aufgrund von Rattenmeldungen ihre originären Aufgaben vernachlässigen. Die Nachverfolgung durch Einleiten eines OWI-Verfahrens erfolgt aus zeitlichen und fachlichen Gründen durch die Hygienekontrolleure nicht, da hierfür das Verwaltungsfachwissen nicht vorhanden ist.

Die Ursachen des Rattenbefalls sind überwiegend Abfallprobleme – überwiegend in den Sommermonaten und an Baustellen.

In SH sowie in den anderen Bundesländern wird die Aufgabe Rattenbekämpfung überwiegend in den Ordnungsämtern durch Verwaltungspersonal der Kreise und Städte wahrgenommen. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Rattenbekämpfung werden ebenfalls in den Ordnungsämtern bearbeitet.

 


Anlagen

Anlage 1: Organisationsverfügung des Bürgermeisters

Anlage 2: Geänderte Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck vom 01.09.2019 (noch ohne Unterschrift von Herrn Bürgermeister Lindenau)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rattenbekämpfung_Organisations-Vfg (46 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Rattenbekämpfung_VO_3.322 (25 KB)