Vorlage - VO/2019/07178  

Betreff: Projektfreigabe für Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2019 - investiv
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
01.04.2019 
14. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.04.2019 
14. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VO 7178 Finanzielle Auswirkungen Investiv Fahrbahnsanierung 2019

Beschlussvorschlag

Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannten Straßen wird erteilt; mit den Maßnahmen darf begonnen werden.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung:

Zustimmung

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Art der Ausschreibung :

 

beschränkte bzw. öffentliche Ausschreibung nach VOB

 

Diese Form der „Sammelvorlage“ wurde gewählt, da mit der Planung der nachfolgenden Maßnahmen bereits begonnen wurde und die Ausführung ab Frühsommer bei guter Witterung vorgenommen werden soll. Alle Maßnahmen sind im Haushaltsplan  2019 enthalten.

 

Die Ausschreibungen werden nur nach vorheriger Freigabe der Mittel durch den Bereich Haushalt und Steuerung vorgenommen.

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Die Sanierung der im folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 4 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2019 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.

 

Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2019 auszuführen. Sollte in 2019 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2019 / 2020 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss bzw. erhebliche den fließenden Verkehr betreffende Maßnahmen getroffen werden müssten, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

1.) Deckenerneuerung B75, St. Jürgen-Ring

 

Der St.-Jürgen –Ring, B 75 ist die Hauptverbindung zwischen der K 15 (Geniner Straße und

der K 18 (Walderseestraße). Nach einer im Jahr 2012 durchgeführten Zustandserfassung

der Lübecker Hauptverkehrsstraßen wurde festgestellt, dass für die B 75 ein Sanierungsbe-

darf besteht. Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-,

Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flick-

stellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der B 75 weiter erheblich

verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entste-

hen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unum-

gänglich machen.

 

Es ist daher geplant, in Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieben und dem Brückenbau der Wakenitzbrücke, im Jahr 2019 die Südseite zu sanieren. Bis zum September dieses Jahres werden die Entsorgungsbetriebe daher in dem beschriebenen Straßenabschnitt vorab Leitungsarbeiten durchführen. Ab September 2019 ist geplant, die Deck- und Binderschicht auf der Südseite zwischen Körnerstraße und Wakenitzbrücke (ca. 4.750 m²) zu sanieren. Die Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten ergab ca. 350.000,00 €.

 

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 160.000,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.

 

Im Jahr 2020 soll dann die Nordseite des Straßenzuges saniert werden.

 

Die von der Bürgerschaft beauftragte Umgestaltung des Knotenpunktes St.-Jürgen-Ring/Mönkhofer Weg wird untersucht. Hierbei soll ein Ersatz für den bestehenden Fußgängertunnel als ebenerdige Querung geprüft werden. Des Weiteren wird der Durchgangsverkehr durch das angrenzende Wohngebiet um die Kalkbrennerstraße dabei berücksichtigt.

 

Es ist vorgesehen im April 2019 erste konzeptionelle Überlegungen/Varianten im Bauausschuss vorzustellen. Abstimmungen mit den politischen Gremien, der Öffentlichkeit und anderen Institutionen wie der St. Jürgen-Runde und ADFC werden im Anschluss folgen. Die Vorlage einer Ausführungsplanung im Frühjahr 2020 wird angestrebt.

 

 

2.) Deckenerneuerung B75, Heiligen-Geist-Kamp

 

Der Streckenzug B 75, Heiligen-Geist-Kamp hat für die Hansestadt Lübeck eine sehr große

Verkehrsbedeutung, da über die B 75 der Lübecker Süden mit dem Lübecker Nordbereich

verbunden wird. 

Die Verkehrsbelastung ist sehr hoch; die B 75 erfüllt außerdem teilweise die Funktion einer

Ringstraße um die Stadtmitte herum. Mehrere Teilabschnitte dieses Ringes sind bereits

Saniert worden, wie z.B. Sandberg und Marlistraße.

 

Nach einer im Jahr 2012 durchgeführten Zustandserfassung der Lübecker Hauptverkehrs-

straßen wurde festgestellt, dass für die B 75 ein Sanierungsbedarf besteht. Für den Sanie-

rungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festge-

stellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.

Die letzten Winter haben den Zustand der B 75 hier weiter erheblich verschlechtert; bei

Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Sub-

tanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Aufgrund des ermittelten Schadensbildes wurde ein Sanierungsvorschlag erarbeitet, der eine grundhafte Sanierung als die sinnvollste Sanierungsvariante vorsieht.

 

Es ist daher geplant, eine grundhafte Sanierung zwischen der Sandbergbrücke und Arnimstraße (ca. 13.200 m²) durchzuführen. Die Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten ergab ca. 2.000.000,00 €. Die Maßnahme soll ab Sommer beginnen und noch im Jahr 2019 beendet werden.

 

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Da nicht alle Kosten  dieser Maßnahme als förderfähige Kosten angerechnet werden, ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 590.000,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.

 

Die Radwege im Heiligen-Geist-Kamp befinden sich zwischen Parkstreifen mit Bäumen und Gehwegen. Es besteht auch hier Handlungsbedarf zur Verbesserung des Zustandes der Radverkehrsanlagen. Um eine den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA) entsprechende Herrichtung zu erreichen, wäre eine Neuordnung dieses Seitenraumes erforderlich. Dies ist wegen des vorhandenen erhaltenswerten Baumbestandes jedoch kurzfristig nicht umsetzbar. Im Zusammenhang mit der anstehenden Deckensanierung der Fahrbahn werden die Radwege, insbesondere im Bereich der Bäume, im Rahmen des Bauunterhaltes instandgesetzt.

 

3.) Deckenerneuerung K 14, Ziegelstraße

 

Die Ziegelstraße (K14) verläuft in Lübeck St. Lorenz zwischen der Hamburger Straße (B 75)

und der Fackenburger Allee. Sie ist als Erschließungs- und Durchgangsstraße für den ge-

samten Lübecker Westen von sehr hoher Verkehrsbedeutung.

 

Nach einer im Jahr 2012 durchgeführten Zustandserfassung der Lübecker Hauptverkehrs-

straßen wurde festgestellt, dass für die K 14 ein Sanierungsbedarf besteht. Für den Sanie-

rungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festge-

stellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.

Die letzten Winter haben den Zustand der K 14 deutlich verschlechtert; bei

Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen,  welche die Sub-

tanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

 

Der erarbeitet Sanierungsvorschlag beinhaltet die Sanierung der Deck- und Binderschicht

zwischen der Fackenburger Allee und dem Kreisverkehr sowie zwischen Fregattenstraße

und Hamburger Straße (ca. 21.000 m²) incl. der Grundhaften Sanierung zwischen Kreisver-

kehr und Beethovenstraße (ca. 3.400 m²). Die Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten

ergab ca. 2.000.000,00 €. Die Maßnahme soll ab Sommer beginnen und noch im Jahr 2019 beendet werden.

 

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Da nicht alle Kosten  dieser Maßnahme als förderfähige Kosten angerechnet werden, ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 590.000,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.

 

4.) Deckenerneuerung Moorgarten

 

Die Straßen Bartelsholz und Schenkenberger Weg besitzen als Verbindungsstraße zum

Ortsteil Moorgarten eine eher geringe Verkehrsbedeutung. Gleichzeitig hat sie eine Erschließungsfunktion für alle ansässigen Landwirte. Um die Fahrbahnen dieser Straßen in einem

verkehrssicheren Zustand zu halten, ist jährlich ein hoher Unterhaltungsaufwand notwendig.

 

Die letzten Winter  sowie der nasse Sommer 2017 haben den Zustand der Straße erheblich

verschlechtert. Auch hier sind Schadensbilder wie z.B. Risse, Verdrückungen, Flickstellen

etc. reichlich vorahnden.

Geplant ist daher eine Sanierung Deck- und Tragschicht im Hocheinbau der Straßen Bartelsholz zwischen der Moorgartener Straße und Wesenberger Straße (ca. 4.500 m²) und Schenkenberger Weg zwischen Moorgartener Straße und Brücke Grinau (ca. 2.800 m²). Die Kostenschätzung hierfür incl. Entsorgungskosten ergab ca. 390.000,00 €. Die Maßnahme soll im Spätsommer / Herbst 2019 durchgeführt werden.

 

Da es sich hierbei um eine nicht-klassifizierte Straße handelt, können auch keine Fördergelder nach dem GVFG in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind daher zu 100% von ddr Hansestadt Lübeck selber zu tragen. 

 

Zeitplan:

 

Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.

 

Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2019 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.

 

Kosten / Finanzierung :

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2019 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt + Steuerung.

 

  • Produktsachkonto 544001 051 B75 St. Jürgen-Ring
  • Produktsachkonto 544001 061 B75 Heiligen-Geist-Kamp
  • Produktsachkonto 542001 143 K14 Ziegelstraße
  • Produktsachkonto 541001 754 Moorgarten

 

Für die Maßnahmen B75 St. Jürgen-Ring, B75 Heiligen-Geist-Kamp und K14 Ziegelstraße ist zudem aufgrund einer positiven Fördervoranfrage eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Die Kosten für die Maßnahme Moorgarten hingegen sind vollständig von der Hansestadt Lübeck zu tragen.

 

Eine Freigabe im Hauptausschuss am 23.04.2019 ist zwingend erforderlich, damit die Maßnahmen noch zeitig ausgeschrieben werden können und die Maßnahmen ab Sommer beginnen können.

 

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen für Nr.1-4

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VO 7178 Finanzielle Auswirkungen Investiv Fahrbahnsanierung 2019 (77 KB)