Vorlage - VO/2019/07052
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt einen Bericht zum Thema „Inklusion in KitaŽs“ vorzulegen und u. a. mitzuteilen:
- Wie viele Betreuungsverträge in der Kindertageseinrichtungen durch die Hansestadt aufgrund §16 der Entgeltordnung gekündigt wurden und
- Welche Maßnahmen die Hansestadt Lübeck nach einer Kündigung des Betreuungsvertrages ergreift um die weitere Kinderbetreuung für die betroffene Familie sicherzustellen
Begründung
Der Fraktion DIE LINKE ist mindestens ein Fall bekannt in dem ein „schwieriges Kind“ zum Inklusionskind mit „erhöhten Betreuungsbedarf“ gestempelt“ wurde und eine städtische Kindertagesstätte verlassen musste und mindestens ein weiterer Fall bekannt wo die Kündigung aus dem Grund „erhöhter Betreuungsbedarf“ erfolgte und zeitnah umgesetzt werden soll.
Die Gesetze und Vorschriften sind nach Meinung der Fraktion DIE LINKE eindeutig:
UN-Behindertenkonvention, Grundgesetz, Sozialgesetzbuch 8, KitaGesetz Schleswig-Holstein alle sehen eine gemeinsame Betreuung vor bzw. lassen sich aus ihnen entsprechende Rechtsgrundsätze ableiten.
Eltern müssen wissen, dass alle Kinder (behindert/nicht behindert) in allen Betreuungsformen jederzeit gut betreut sind und die Sicherheit haben, dass nicht auf einmal aufgrund einer Kündigung des Betreuungsvertrages eine unbillige Härte für die gesamte Familie entsteht.
Die Kündigung von Betreuungsverträgen durch die Hansestadt Lübeck ist genau das falsche Mittel.
Anlagen
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