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Vorlage - VO/2018/05794  

Betreff: Stiftung Lübecker Altstadt - Jahresabschlüsse 2011 - 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeBezüglich:
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
20.03.2018 
74. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

 

1)      Die als Anlage beigefügten Jahresabschlüsse

  1. 2011 mit einem Jahresergebnis von   +148,96
  2. 2012 mit einem Jahresergebnis von   -290,05€
  3. 2013 mit einem Jahresergebnis von +1.018,15€
  4. 2014 mit einem Jahresergebnis von +1.279,48€

 werden gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

2)      Die Jahresergebnisse 2011, 2013 und 2014 werden jeweils in voller Höhe der Zweckrücklage im Folgejahr zugeführt.

 

3)      Der Jahreserfehlbetrag 2012 wird im JA 2016 mit der Zweckrücklage verrechnet.

 

4)      Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsaausschuss am 08.02.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/05658) wird zur Kenntnis genommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

da nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. In den vorliegenden Fällen ist die Ergebnisverwendung durch die Satzung und die Abgabenordnung (AO) durch Einstellung/Entnahme in die/aus der Zweckrücklage vorgesehen.

 

Den hiesigen Beschluss antizipierend wurde dies so bereits in den sich anschließenden Jahresabschlüssen 2012-2015 jeweils umgesetzt. Der Wert der Zweckrücklage liegt bei dieser kleinsten von der Hansestadt Lübeck verwalteten/geführten Stiftungen bei 2.914,28€ zum 31.12.2014, das Stiftungskapital bei 207.946,22€.

Durch die gesunkenen Erträge aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen und den dem gegenüberstehenden Aufwendungen (u.a. Abschreibungen, Personal) kann ab dem Wirtschaftsjahr 2016 kein positives Jahresergebnis mehr erzielt und somit der Stiftungszweck durch die Gewährung von Zuschüssen nicht mehr erfüllt werden. Daher wird man sich in Kürze intensiv mit der Zukunft dieser Stiftung auseinander setzen müssen.

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2018/05658   Berichte über die Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stiftung Lübecker Altstadt zum 31. Dezember 2011, 31. Dezember 2012, 31. Dezember 2013 sowie 31. Dezember 2014 und der Lageberichte für die Haushaltsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014   1.140 - Rechnungsprüfungsamt   Blanko
VO/2018/05794   Stiftung Lübecker Altstadt - Jahresabschlüsse 2011 - 2014   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich