Vorlage - VO/2017/05495  

Betreff: Grundinstandsetzung der Lachswehrbrücke - Projektfreigabe (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.01.2018 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.01.2018 
71. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen neu

Beschlussvorschlag

Das Projekt „Grundinstandsetzung der Lachswehrbrücke“ wird freigegeben.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durchVerkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen:

 

Die Lachswehrbrücke im Zuge der B 75 und in Verlängerung der B 207 ist neben der Possehlbrücke eine der wichtigsten Brücken der südlichen Altstadtumfahrung. Sie überführt die B 75 (Lachswehrallee) über den Stadtgraben und einen Wanderweg.

 

Das Bauwerk wurde im Jahr 1968 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen überwacht. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2016 wurden erhebliche Betonschäden an den Unterbauten, an der Überbaukonstruktion und an den Kappen sowie Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung und an den Fahrbahnübergängen festgestellt. Das Bauwerk erhielt im Ergebnis die Zustandsnote von 3,0 (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).

 

Daraufhin erfolgte im Jahr 2016 eine Betoninstandsetzung an den Unterbauten (Abtrag des durch Chloride geschädigten Betons, Ergänzung der Bewehrung, Neuauftrag von Spritzbeton und Auftrag eines Oberflächenschutzsystems).

 

Die festgestellten Schäden am Überbau sollen im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung im Jahr 2018/2019 saniert werden. Die Grundsubstanz der Brücke ist weitgehend noch in einem erhaltungsfähigen Zustand. Die schlechten Zustandsnoten betreffen hauptsächlich die Ausrüstungsteile der Brücke (Kappen, Abdichtung, Fahrbahnübergänge und angrenzende Betonbauteile, Geländer). Wenn eine Sanierung des Bauwerks zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, ist eine Erhaltung für weitere 30 - 40 Jahre zu erwarten.

Im Rahmen der nun anstehenden ersten grundhaften Instandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:

 

        ein kompletter Austausch des gesamten Brückenbelags. In diesem Zuge wird die Abdichtung des Bauwerks ebenfalls erneuert. Dadurch kann ein weiteres Eindringen von Oberflächenwasser in den Konstruktionsbeton wirksam verhindert werden.

        Erneuerung der Kappen. Die Kappen weisen durch die langjährige Tausalzeinwirkung starke Schäden auf. Eventuelle zukünftig herabfallende Betonteile gefährden die Verkehrssicherheit der unterführten Verkehrswege.

        Erneuerung der Geländer. Die Geländer entsprechen nicht mehr den gültigen Vorschriften, da keine Fangseile enthalten sind, diese zu niedrig sind und der Stababstand zu groß ist.

        Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktionen,

        Korrosionsschutzmaßnahmen an den Lagern,

        Betoninstandsetzung der gesamten Überbaukonstruktion

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab Sommer 2018 bis Frühjahr 2019 geplant, wobei diese im Verkehrsschatten der Possehlbrücke liegt. Durch die Einschränkungen auf der Possehlbrücke ist die Verkehrsbelastung auf der Lachswehrbrücke erheblich geringer als nach Freigabe der Possehlbrücke. Insbesondere der Schwerverkehr ist zurzeit nur in geringem Maße vorhanden.

 

Die Verkehrsführung erfolgt im Baufeld in drei Bauphasen, wobei während der gesamten Bauzeit je Fahrtrichtung je ein Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Die Bauphasen 1 und 3 umfassen jeweils die Erneuerung der Randkappen einschl. der Belagserneuerung der jeweils rechten Fahrstreifen, die Bauphase 2 umfasst die Erneuerung der 2 mittleren Fahrstreifen. Die Bauzeit beträgt ca. 28 Wochen (Bauphase 1 und 3 je ca.12 Wochen, Bauphase 2 mit ca. 4 Wochen).

 

Nach Bekanntwerden der Mängel aus dem Jahr 2016 wurde mit den Planungen für die Grundinstandsetzung der Brücke begonnen. Die Possehlbrücke war zum Planungsbeginn verkehrsrechtlich noch als „Einbahnstraße“ geregelt. Diese Verkehrsführung hätte keinerlei negative Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung bedeutet. Mit Inbetriebnahme der Baustellenampel verändern sich nunmehr die Verhältnisse dergestalt, dass bei einer notwendigen Einspurigkeit in jede Richtung der Linksabbieger von der Lachswehrbrücke in Richtung Possehlstraße keine separate Abbiegespur mehr bekommen kann. Dies würde bedeuten, dass er sich in den einspurigen Verkehrsfluss einreihen muss und es dadurch zu einem verminderten Abfluss über die Possehlbrücke in Richtung Berliner Platz kommen wird. Ein flüssiges Linksabbiegen, so wie derzeit möglich, kann somit während der Baumaßnahme für den Fall der Weiterführung der Baustellenampelregelung nicht mehr gewährleistet werden. Nach Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes ist für den kombinierten Links-Geradeaus-Verkehr eine Staulänge von max. 1.000 m zu erwarten bzw. es entstehen Wartezeiten von bis zu 2.500 Sekunden. Die Bauverwaltung empfiehlt daher spätestens mit Einrichtung der Baustelle auf der Lachswehrbrücke den Abbau der Baustellenampel und die Rückkehr zur Einbahnstraßenregelung auf der Possehlbrücke. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung wird rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme aufgestellt.

 

Um die Umleitungsverkehre in Richtung Süden leistungsfähiger abfließen zu lassen, werden im Rahmen der Bauvorbereitung folgende Maßnahmen geprüft und wenn möglich baulich umgesetzt:

 

-          Einrichtung eines prov. Bypasses am Mühlentorteller von der Mühlentorbrücke kommend in die Kronsforder Allee,

-          Anpassung der Lichtsignalanlagen in der Kronsforder Allee,

-          Einrichtung eines zweispurigen Linksabbiegers von der Kronsforder Allee in die Berliner Allee.

 

Finanzierung:

Für die Grundinstandsetzung wird mit einem Finanzbedarf von ca. 0,9 Mio. EUR gerechnet, wobei die genaue Kostenberechnung erst im Zuge der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen und anschl. Vergabe der Bauleistungen erfolgen wird. Förderfähig ist die Grundinstandsetzung nicht, da es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme handelt.

Eine Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt würde dazu führen, dass sich die Bauwerksschäden vergrößern, sich vor allem auf die tragenden Bauwerksteile ausbreiten und ein Brückenneubau von Nöten wäre (Baukosten ca. 12 Millionen Euro).

 

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

 

Brückeninstandsetzungsmaßnahmen (brutto):

ca. 800 TEUR

Ing.-Kosten Bauwerk (Objekt-und Tragwerksplanung, Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten usw.)

ca. 100 TEUR

Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck:

ca. 900 TEUR

 

Die erforderlichen Mittel sind im konsumtiven Haushalt 2018/2019 berücksichtigt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2017 wurden bereits durch den laufenden konsumtiven Haushalt 2017 bereitgestellt.

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen neu (70 KB)