Vorlage - VO/2017/05362  

Betreff: Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft zur VO/2017/05120 behandelt in der Sitzung vom 29.06.2017 mit TOP 5.15 an den Jugendhilfeausschuss zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen CDU + FDP: Austauschantrag zu VO/2017/05113 Kita-Maßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2017/05219
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
05.10.2017 
34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt

Begründung

Der Bürgermeister möge schriftlich berichten,

  • wie die Hansestadt Lübeck den durchgehenden Betreuungsanspruch aus § 22a Abs. 2 S. 2 SGB VIII i. V. m. § 24 Abs. 3, Abs. 4 SGB VIII für Kinder, die von der Kita in die Schule wechseln für die Übergangszeit zwischen dem Ende des Kitajahres (bislang31.07.) und der Einschulung (im Jahr 2017 am 04.09.) sicherstellt und wie die betreffenden Eltern diesbezüglich informiert werden.
  • wie hoch die Kosten für eine Reduzierung der Schließungszeiten in der „betreuten Grundschule“ pro Betreuungstag sind.

 

Zur ersten Fragestellung kann berichtet werden, dass die Hansestadt Lübeck mit den Kita-Trägern Vereinbarungen getroffen hat, bei einem entsprechenden Bedarf Kinder aus benachbarten Kitas während der Ferienöffnungszeiten mit zu betreuen. Darüber ist grundsätzlich für Eltern mit einer entsprechenden Bedarfslage sichergestellt, dass eine Kindertagesbetreuung während der Ferienzeit auch über den 31.07. hinaus gewährleistet ist. Die Information erfolgt über die Kitas, bei direkt nachfragenden Eltern auch durch die Verwaltung.

In den vergangenen Jahren wurde von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht. Aus dem Jahr 2016 (Sommerferien vom 25.07. bis 03.09.) sind beim städt. Kitaträger 18 Fälle bekannt, bei rd. 2.000 betreuten Kindern.

Gleichwohl ist in den Beratungen des Jugendhilfeausschusses deutlich geworden, dass diese Form als nicht ausreichend erachtet wird und dass für Lösungsansätze eine Einbeziehung der Kita-Schließungszeiten erforderlich ist.

Eine bedarfsgerechte Lösung ohne für die Eltern und den öffentlichen Jugendhilfeträger ausufernde Kostenfolgen stellt sich wie folgt dar:

In den Ferienzeiten schließen Kitas – anders als die bisherige Praxis – nicht mehr in Gänze. Unter Berücksichtigung der rechtzeitig anzumeldenden Bedarfe der Eltern wird in der jeweils ersten Ferienhälfte ein Teil der Einrichtung, in der zweiten Ferienhälfte der zweite Teil der Einrichtung geschlossen. Damit können Eltern ihre Betreuungsbedarfe entkoppelt von Schließungszeiten einer Einrichtung flexibel gestalten.

Als zweiter Baustein ist für Kinder im Übergang Kita-Schule die bislang starre Befristung der Betreuungsverträge auf den 31.07. eines Jahres aufzugeben. Haben Eltern bis zum tatsächlichen Schuleintritt des Kindes einen Betreuungsbedarf, können die Betreuungsverträge entsprechend verlängert werden. Für nachrückende Kinder hat dies zur Folge, dass sich der Betreuungsbeginn entsprechend nach hinten schiebt.

Mit diesem Lösungsansatz sind zusätzliche Aufwendungen im sächlichen Bereich, insbesondere Gebäudereinigung, verbunden. Die Kostenfolge dieser Maßnahme wird für 130 Kitas vorsichtig auf rd. 150.000 € geschätzt.

Eine Nachfrage bei den kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass dort in den letzten Jahren im Wesentlichen gleiche Modelle erfolgreich umgesetzt wurden.

Das Modell ist auch auf die Schulkindbetreuung übertragbar und würde die Möglichkeiten einer flexiblen Betreuung erweitern. Hier wird die Kostenfolge für 40 Schulstandorte auf rd. 45.000 € geschätzt.

Das Modell hätte zudem den Effekt, dass das pädagogische Personal in den Einrichtungen zusätzliche Spielräume in der eigenen Urlaubsplanung gewinnt.

Alternativ wurden durch verschiedene Akteure weitere Lösungsansätze in die Diskussion gebracht, die jedoch mit deutlich höheren Kostenfolgen verbunden sind:

  • Die bislang mit den Kita-Trägern vereinbarten Schließungszeiten von jährlich 30 Tagen werden um 10 Tage, vorrangig in den Sommerferien verkürzt. Die verbleibende Schließungswoche in den Sommerferien sollte durch die Eltern überbrückbar sein. Die Kostenfolge wird mit rd. 1,9 Mio. € veranschlagt.
  • In jeder Einrichtung bleibt eine Gruppe ganzjährig geöffnet um die Elternbedarfe abzufangen. Die Kostenfolge beträgt rd. 1,95 Mio. €.
  • Die Schließungszeiten aller Einrichtungen (Kita und Schulkindbetreuung) werden auf eine einheitliche Schließungszeit synchronisiert, für Eltern mit Betreuungsbedarfen außerhalb dieser Schließungszeiten werden Notgruppen eingerichtet. Hierzu kann keine Kostenfolgeschätzung abgegeben werden, in jedem Fall werden die Kosten aber höher sein als das vorgestellte Modell.

Die Reduzierung der Schließzeiten der „betreuten Grundschule“ verursacht für jeden zusätzlichen Öffnungstag Aufwand in Höhe von rd. 41.000 €.

 

 

 

 

Senatorin Kathrin Weiher

 

Stammbaum:
VO/2017/05120   CDU + FDP: Austauschantrag zu VO/2017/05113 Kita-Maßnahmen   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
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