Vorlage - VO/2017/05120
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister möge schriftlichen berichten,
•wie die Hansestadt Lübeck den durchgehenden Betreuungsanspruch aus § 22a Abs.2 S. 2 SGB VIII i.V.m. § 24 Abs. 3, Abs. 4 SGB VIII für Kinder, die von der Kita in die Schule wechseln für die Übergangszeit zwischen dem Ende des Kitajahres (bislang 31.07.) und der Einschulung (im Jahr 2017 am 04.09.) sicherstellt und wie die betreffenden Eltern diesbezüglich informiert werden.
•wie hoch die Kosten für eine Reduzierung der Schließungszeiten in der "betreuten Grundschule" pro Betreuungstag sind.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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