Vorlage - VO/2017/04973  

Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Wahlperiode 15.12.2017 bis 14.12.2022)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Schröter, Hildegund
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.06.2017 
64. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorschlagsliste_2017

Beschlussvorschlag

Der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Wahlperiode 15.12.2017 bis 14.12.2022) wird zugestimmt.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:

 

 

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Schreiben vom 24.03.2017 die Hansestadt Lübeck um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gebeten. Die Wahlperiode umfasst den Zeitraum vom 15.12.2017 bis 14.12.2022. Die Vorschlagsliste ist spätestens bis zum 01.09.2017 zu übersenden. Nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Kreisen und kreisfreien Städten Vorschlagslisten zu erstellen. Die Zahl der von der Hansestadt Lübeck vorzuschlagenden Personen wurde von der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts auf 10 Wahlvorschläge festgesetzt (Grundlage die aktuellen Bevölkerungszahlen, Fortschreibung September 2015) Die Fraktionen wurden gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu benennen. Die Verteilung der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Das 10. Vorschlagsrecht wurde wegen der gleichen Höchstzahl bei der CDU- und der SPD-Fraktion gelost. Das Los fiel auf die CDU-Fraktion. Es ergaben sich somit für die CDU 4, SPD 3, grün+alternativ+links 1, Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1, Bürger für Lübeck 1 Vorschläge. Die vorgeschlagenen Personen wurden in die Vorschlagsliste aufgenommen.

Für die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

 

 

 


Anlagen

Vorschlagsliste

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorschlagsliste_2017 (6 KB)