Vorlage - VO/2017/04872
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Beschlussvorschlag
Der bisherige Geltungsbereich für die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird um die in der Anlage im Übersichtsplan und Tabelle dargestellten Bereiche erweitert. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr
zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Umgrenzung des Geltungsbereiches der VU und des IEK berühren nicht die Belange von Kindern und Jugendlichen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Lübeck als Stadt mit umfänglicher historischer Altstadt und einem weiterhin vorhandenen großen Förderbedarf in der Altstadt wurde vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig Holstein als Förderkommune im Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ berücksichtigt.
Um die in diesem Programm zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen zu können, müssen in einem vom o.g. Ministerium genehmigten Untersuchungsgebiet vorbereitende Untersuchungen (VU) nach BauGB durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (IEK) aufgestellt werden.
Am 29.01.2015 hat die Lübecker Bürgerschaft die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“
beschlossen (VO/2014/02153). Am 14.07.2015 hat der Hauptausschuss der öffentlichen Ausschreibung zur Durchführung der VU und Erstellung des IEK zugestimmt. Den Auftrag erhielt die BIG Städtbau GmbH.
Seitens der Verwaltung wird die Erarbeitung der VU und des IEK von einer Projektgruppe mit TeilnehmerInnen aus allen Fachbereichen begleitet. Im Rahmen der Analyse wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es wurden Gespräche mit sog. Schlüsselakteuren (z.B. Lübeck Tourismus und Interessengemeinschaften verschiedener Straßen) geführt. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte bisher in zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen, die im Rathaus in der Großen Börse stattfanden. Bei den gut besuchten Veranstaltungen herrschte eine konstruktive Stimmung und Mitwirkungsbereitschaft für den anstehenden Prozess.
Entsprechend der Förderrichtlinien können für Straßen Förderungen nur in Anspruch genommen werden, wenn beidseitig die Anliegergrundstücke im Fördergebiet liegen.
Im Rahmen der Untersuchungen und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Mängel, Missstände und Konflikte in den Grünflächen und Straßenflächen „An der Mauer“ offensichtlich, so dass der Wunsch nach einer Erweiterung des Untersuchungsgebietes in süd-östliche Richtung geäußert wurde.
Im nordwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes wird aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Projektbeginn für die Sanierung des Lübecker Rathauses diese Maßnahme bereits mit Mitteln der Städtebauförderung vorfinanziert. Im Umfeld des Rathauses wurden städtebauliche Missstände in den Straßen Marienkirchhof, Weiter Krambuden und Schüsselbuden festgestellt.
Die erste Fassung des Entwurfes der VU wurde Anfang April 2017 dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten besprochen und die Gebietserweiterungen als förderungswürdige Ergänzungen abgestimmt. Eine positive Zustimmung zur Gebietserweiterung gemäß Anlage 1 liegt durch das Ministerium vor.
Auf Grundlage der VU wird in einem weiteren Verfahrensschritt der Geltungsbereich des zukünftigen Sanierungsgebietes festgelegt und nach Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten der Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Städtebauförderungsmittel sind eine Komplementärfinanzierung von Bund, Land und Kommune zu je einem Drittel. Der kommunale Anteil wird im investiven Teil des Haushaltes bereitgestellt.
Anlagen
Anlage 1 Übersichtsplan
Anlage 2 Tabelle
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Übersichtsplan (2884 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Tabelle (131 KB) |
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