Vorlage - VO/2016/04331
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Beschlussvorschlag
- Es ist ein Bürgerentscheid durchzuführen.
- Der Abstimmungstag wird auf Sonntag, den 18. Dezember 2016, festgelegt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, in angemessenem Rahmen die Bürgerinnen und Bürger durch Veröffentlichungen über die Bedeutung der geplanten Umgestaltung an der Untertrave zu informieren und für die Position der Bürgerschaft zu werben.
- Der als Anlage 1 beigefügte inhaltliche Standpunkt der Bürgerschaft für die Abstimmungsberechtigten wird beschlossen.
- In den Gemeindeabstimmungsausschuss werden als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie als Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
| Beisitzerinnen/Beisitzer | Stellvertreterinnen/Stellvertreter |
S P D – Fraktion | Johanns, Frank Albert-Schweitzer-Str. 21 23566 Lübeck
| Piskol, Herbert Eutiner Straße 37a 23554 Lübeck |
S P D – Fraktion | Wassermann, Ursula Adlerstraße 39b 23554 Lübeck
| Warnck, Erika Loreleiweg5 23560 Lübeck |
C D U – Fraktion | Wind-Olßon, Ursula Möllerung 3a 23569 Lübeck
| Menorca, Heidemarie Adlerstraße36 23554 Lübeck |
C D U – Fraktion |
Kaske, Roswitha
Kaninchenbergweg45d 23564 Lübeck |
Schaefer-Güngör, Susanne Goldberg 21 23562 Lübeck
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Bündnis 90 / Die GRÜNEN | Vorkamp, Roland Hundestraße94 23552 Lübeck
| Göhler, Stephanie Hartengrube 22 23552 Lübeck |
B f L- Bürger für Lübeck | Langbehn, Bastian Clemensstrasse 8 23552 Lübeck
| Krause, Antje Lauer Weg 88 23568 Lübeck |
Freie Wähler & DIE LINKE | Böhm, Bruno Hundestraße79 23552 Lübeck
| Lüttke, Ragnar Wahmstraße19 23552 Lübeck |
G A L | Schulz, Jens Uwe Falkenstraße 34 23564 Lübeck | Mentz, Katja Percevalstraße 21 23564 Lübeck |
- Der Stimmzettel mit der Abstimmungsfrage wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
- Der Zeitplan zur Durchführung der Abstimmung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
- Für die Durchführung des Bürgerentscheids werden im Rahmen des Haushalts 2016 180.000 Euro überplanmäßig in den Produkten 1201001 Statistik und Wahlen und 111009 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geordnet. Eine Deckung erfolgt aus dem Budget des Fachbereiches 1. (Anlage 4)
- Der als Anlage 5 anbei gefügte inhaltliche Standpunkt der Initiatoren wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| 1.101 Bürgermeisterkanzlei, 1.300 Bereich Recht 1.130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1.201 Haushalt- und Steuerung 5.610 Stadtplanung und Bauordnung 5.660 Stadtgrün und Verkehr
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Ergebnis:
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| zustimmend |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Gemeindeordnung |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
Begründung
Zu 1.:
Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 das bei der Hansestadt Lübeck eingereichte Bürgerbegehren „Lübecks Linden an der Untertrave leben lassen“ mit folgender Fragestellung;
„Sollen die vorhandenen Winterlinden der Straße An der Untertrave zwischen der Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke erhalten bleiben und die Umgestaltungspläne entsprechend geändert werden?“
für zulässig erklärt.
Die Umgestaltung der Straße „An der Untertrave“ ist eine durch die Bürgerschaft beschlossener städtebauliche Maßnahme der Hansestadt Lübeck und Auftrag an die Verwaltung. Hierfür wurden Förderungen durch das Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (3,4 Mio. EUR) sowie Fördermittel aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW-EFRE, knapp 6 Mio. Euro) eingeworben.
Gem. § 16 g Abs. 3 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn die Bürgerschaft die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in unveränderter oder in einer von den Vertretungsberechtigten gebilligten Form beschließt.
Im Falle des erfolgreichen Bürgerentscheides oder entsprechend eines geänderten Beschlusses der Bürgerschaft blieben die Linden „An der Untertrave“ erhalten. Damit wäre eine Umgestaltung entsprechend der bisherigen durch die Bürgerschaft beschlossenen Planung und der auf dieser Grundlage eingereichten Förderanträge nicht mehr möglich. An der bisherigen Beschlusslage zur Umgestaltung der Untertrave wird festgehalten (siehe Anlage 1).
Zu 2.:
Gem. § 16 g Abs. 6 GO § 10 Abs. 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) muss der Bürgerentscheid binnen 3 Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung durch die Kommunalaufsichtsbehörde stattfinden. Die Bürgerschaft legt dafür einen Sonntag fest.
Für die Durchführung des Bürgerentscheides gelten nach § 10 Abs.3 GKAVO die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) über die Gemeindewahl entsprechend. Unter Berücksichtigung der dort vorgeschriebenen wahlrechtlichen Fristen und Termine wird nach erfolgter Anhörung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens der Abstimmungstag für den Bürgerentscheid
auf Sonntag, den 18. Dezember 2016,
festgelegt.
Zu 3. Und 4.:
Die Hansestadt Lübeck muss nach § 16 g Abs. 6 GO in Verbindung mit § 10 Abs. 2 GKAVO die Standpunkte und Begründungen der Bürgerschaft und der Vertretungsberechtigten in gleichem Umfange schriftlich darlegen und den abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern so rechtzeitig zur Kenntnis bringen, dass sie diese in ihre Entscheidung einbeziehen können.
Der als Anlage 1 beigefügte inhaltliche Standpunkt der Bürgerschaft für die Abstimmungsberechtigten ist von dieser zu beschließen.
Ziel ist es, dass die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Abstimmung mit den Argumenten der Bürgerschaft vertraut sind und Gelegenheit haben, sich von den positiven Effekten der Umgestaltung zu überzeugen. Insbesondere soll verdeutlicht werden, dass auf die Abstimmungsfrage im Bürgerentscheid mit NEIN geantwortet werden muss, wenn die Beschlüsse der Bürgerschaft zum Umbau der Untertrave aufrechterhalten werden sollen und mit der Umsetzung des Bauvorhabens zu beginnen ist.
Der Standpunkt der Initiatoren wird als Information zur Kenntnis gegeben (Anlage 5).
Die Darstellung der jeweiligen Standpunkte und Begründungen erfolgt insbesondere durch
a) Veröffentlichung in der Stadtzeitung als amtliche Bekanntmachung möglichst in der Ausgabe am 22.11.2016,
b) ergänzend durch Veröffentlichung im Internet-Auftritt der Hansestadt Lübeck. In der Veröffentlichung in der Stadtzeitung ist auf den entsprechenden Link hinzuweisen,
c) Übersendung des Textes der amtlichen Bekanntmachung an alle abstimmungsberechtigten Personen bis spätestens am 21 Tage vor dem Abstimmungstag, zeitgleich erfolgt Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigung an alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Für die Veröffentlichung in der Stadtzeitung werden insgesamt 2 Seiten zur Verfügung gestellt, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Ausgewogenheit zu gleichen Teilen aufzuteilen sind.
Zu 5.:
Für die Durchführung des Bürgerentscheides ist ein Gemeindeabstimmungsausschuss zu bilden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 12 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG). Der Gemeindeabstimmungsausschuss besteht aus dem Gemeindeabstimmungsleiter als Vorsitzendem und acht Beisitzerinnen und Beisitzern.
Gemeindeabstimmungsleiter ist kraft Gesetzes der Bürgermeister. Er wird die Bereichsleiterin des Bereichs Logistik, Statistik und Wahlen, Frau Beate Lege, zur stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiterin berufen.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Bürgerschaft aus dem Kreis der Abstimmungsberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Die in der Bürgerschaft vertretenen politischen Parteien und die Wählergemeinschaft „Bürger für Lübeck“ haben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Bildung des Gemeindeabstimmungsausschusses vorgeschlagen.
Nach Rücksprache mit der FDP und Freie Wähler & Die Linke erfolgt die Benennung der achten Beisitzerin/ des achten Beisitzer durch die Freien Wähler & Die Linke.
Zu 6.:
Der Entwurf des Stimmzettels mit der Abstimmungsfrage ist zur Information beigefügt (Anlage 2).
Zu 7.:
Der Zeitplan mit den im Rahmen der wahlrechtlichen Organisation des Bürgerentscheides wichtigsten Fristen und Terminen ist zur Information beigefügt (Anlage 3).
Zu 8.:
Die von der Verwaltung für die Durchführung des Bürgerentscheides benötigten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 180.000,00 Euro. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Personalkosten für notwendige zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Team Statistik und Wahlen, die Kosten für den Druck und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen, Öffentlichkeitsarbeit, Transportkosten für Wahlurnen und Erfrischungsgelder für die ehrenamtlichen Wahlvorstände. Die Abstimmungsberechtigten erhalten keinen gesonderten Informationsbrief, die Informationen zum Abstimmungsgegenstand werden zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung versandt (Anlage 4).
Zu 9.:
Der inhaltliche Standpunkt der Initiatoren ist zur Information beigefügt (Anlage 5)
Anlagen
Anlage 1: Inhaltlicher Standpunkt der Bürgerschaft
Anlage 2: Stimmzettel
Anlage 3: Zeitplan
Anlage 4: Finanzielle Auswirkung
Anlage 5: Inhaltlicher Standpunkt der Initiatoren
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | BE_Linden_ Standpunkt HL(Anl.1) (110 KB) | ||
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2 | öffentlich | BE_Linden_Standpunkt des Aktionsbuendnisses (Anl.5) (1837 KB) | ||
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3 | öffentlich | BE-Linden_Stimmzettel (Anl2) (7 KB) | ||
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4 | öffentlich | BE_Linden_ZeitplanIII (Anl3) (9 KB) | ||
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5 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen Bürgerentscheid.xls (7 KB) | ||
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6 | öffentlich | Austauschanlage zu VO2016_ 04331 Anlage 1 Standpunkt HL Bürgerentscheid_2016-11-02 (115 KB) |