Vorlage - VO/2016/04331  

Betreff: II. Austauschvorlage: Bürgerentscheid "Lübecks Linden an der Untertrave leben lassen"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Lege, Beate
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
02.11.2016 
Sondersitzung Bürgerschaft - Nr. 25 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
BE_Linden_ Standpunkt HL(Anl.1)
BE_Linden_Standpunkt des Aktionsbuendnisses (Anl.5)
BE-Linden_Stimmzettel (Anl2)
BE_Linden_ZeitplanIII (Anl3)
Finanzielle Auswirkungen Bürgerentscheid.xls
Austauschanlage zu VO2016_ 04331 Anlage 1 Standpunkt HL Bürgerentscheid_2016-11-02

Beschlussvorschlag

  1. Es ist ein Bürgerentscheid durchzuführen.

 

  1. Der Abstimmungstag wird auf Sonntag, den 18. Dezember 2016, festgelegt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in angemessenem Rahmen die Bürgerinnen und Bürger durch Veröffentlichungen über die Bedeutung der geplanten Umgestaltung an der Untertrave zu informieren und für die Position der Bürgerschaft zu werben.

 

  1. Der als Anlage 1 beigefügte inhaltliche Standpunkt der Bürgerschaft für die Abstimmungsberechtigten wird beschlossen.

 

  1. In den Gemeindeabstimmungsausschuss werden als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie als Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:

 

 

Beisitzerinnen/Beisitzer

Stellvertreterinnen/Stellvertreter

S P D

Fraktion

Johanns, Frank

Albert-Schweitzer-Str. 21

23566 Lübeck

 

Piskol, Herbert

Eutiner Straße 37a

23554 Lübeck

S P D

Fraktion

Wassermann, Ursula

Adlerstraße  39b

23554 Lübeck

 

Warnck, Erika

Loreleiweg5

23560 Lübeck

C D U

Fraktion

Wind-Olßon, Ursula

llerung  3a

23569 Lübeck

 

Menorca, Heidemarie

Adlerstraße36

23554  Lübeck

 

 

 

 

C D U

Fraktion

 

 

 

 

Kaske, Roswitha

 

Kaninchenbergweg45d

23564 Lübeck

 

 

 

 

Schaefer-Güngör, Susanne

Goldberg 21

23562 Lübeck

 

Bündnis 90 /

Die GRÜNEN

Vorkamp, Roland

Hundestraße94

23552 Lübeck

 

Göhler, Stephanie

Hartengrube 22

23552 Lübeck

B f L- Bürger für Lübeck

Langbehn, Bastian

Clemensstrasse  8

23552 Lübeck

 

Krause, Antje

Lauer Weg  88

23568 Lübeck

Freie Wähler & DIE LINKE

Böhm, Bruno

Hundestraße79

23552 Lübeck

 

Lüttke, Ragnar

Wahmstraße19

23552 Lübeck

G A L

Schulz, Jens Uwe

Falkenstraße 34

23564 Lübeck

Mentz, Katja

Percevalstraße 21

23564 Lübeck

 

  1. Der Stimmzettel mit der Abstimmungsfrage wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

 

  1. Der Zeitplan zur Durchführung der Abstimmung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

 

  1. Für die Durchführung des Bürgerentscheids werden im Rahmen des Haushalts 2016  180.000 Euro überplanmäßig in den Produkten 1201001 Statistik und Wahlen und 111009 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geordnet. Eine Deckung erfolgt aus dem Budget des Fachbereiches 1. (Anlage 4)

 

  1. Der als Anlage 5 anbei gefügte inhaltliche Standpunkt der Initiatoren wird zur Kenntnis genommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

1.101 Bürgermeisterkanzlei,

1.300 Bereich Recht

1.130  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

1.201 Haushalt- und Steuerung

5.610  Stadtplanung und Bauordnung

5.660  Stadtgrün und Verkehr

 

Ergebnis:

 

 

zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Zu 1.:

 

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 11. Oktober 2016  das bei der Hansestadt Lübeck eingereichte Bürgerbegehren „Lübecks Linden an der Untertrave leben lassen“ mit folgender Fragestellung;

 

„Sollen die vorhandenen Winterlinden der Straße An der Untertrave zwischen der Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke erhalten bleiben und die Umgestaltungspläne entsprechend geändert werden?“

 

für zulässig erklärt.

 

Die Umgestaltung der Straße „An der Untertrave“ ist eine durch die Bürgerschaft beschlossener städtebauliche Maßnahme der Hansestadt Lübeck und Auftrag an die Verwaltung. Hierfür wurden Förderungen durch das Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (3,4 Mio. EUR) sowie Fördermittel aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW-EFRE, knapp 6 Mio. Euro) eingeworben.

 

Gem. § 16 g Abs. 3 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn die Bürgerschaft die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in unveränderter oder in einer von den Vertretungsberechtigten gebilligten Form beschließt.

 

Im Falle des erfolgreichen Bürgerentscheides oder entsprechend eines geänderten Beschlusses der Bürgerschaft blieben die Linden „An der Untertrave“ erhalten. Damit wäre eine Umgestaltung entsprechend der bisherigen durch die Bürgerschaft beschlossenen Planung und der auf dieser Grundlage eingereichten Förderanträge nicht mehr möglich. An der bisherigen Beschlusslage zur Umgestaltung der Untertrave wird festgehalten (siehe Anlage 1).

 

 

Zu 2.:

 

Gem. § 16 g Abs. 6 GO § 10 Abs. 1 der Landesverordnung zur Durchführung der  Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) muss der Bürgerentscheid binnen 3 Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung durch die Kommunalaufsichtsbehörde stattfinden. Die Bürgerschaft legt dafür einen Sonntag fest.

 

Für die Durchführung des Bürgerentscheides gelten nach § 10 Abs.3 GKAVO die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) über die Gemeindewahl entsprechend. Unter Berücksichtigung der dort vorgeschriebenen wahlrechtlichen Fristen und Termine wird nach erfolgter Anhörung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens der Abstimmungstag für den Bürgerentscheid

 

auf Sonntag, den 18. Dezember 2016,

 

festgelegt.

 

 

Zu 3. Und 4.:

 

Die Hansestadt Lübeck muss nach § 16 g Abs. 6 GO in Verbindung mit § 10 Abs. 2 GKAVO die Standpunkte und Begründungen der Bürgerschaft und der Vertretungsberechtigten in gleichem Umfange schriftlich darlegen und den abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern so rechtzeitig zur Kenntnis bringen, dass sie diese in ihre Entscheidung einbeziehen können.

 

Der als Anlage 1 beigefügte inhaltliche Standpunkt der Bürgerschaft für die Abstimmungsberechtigten ist von dieser zu beschließen.

 

Ziel ist es, dass die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Abstimmung mit den Argumenten der Bürgerschaft vertraut sind und Gelegenheit haben, sich von den positiven Effekten der Umgestaltung zu überzeugen. Insbesondere soll verdeutlicht werden, dass auf die Abstimmungsfrage im Bürgerentscheid mit NEIN geantwortet werden muss, wenn die Beschlüsse der Bürgerschaft zum Umbau der Untertrave aufrechterhalten werden sollen und mit der Umsetzung des Bauvorhabens zu beginnen ist.

 

Der Standpunkt der Initiatoren wird als Information zur Kenntnis gegeben (Anlage 5).

 

Die Darstellung der jeweiligen Standpunkte und Begründungen erfolgt insbesondere durch

a) Veröffentlichung in der Stadtzeitung als amtliche Bekanntmachung möglichst in der Ausgabe am 22.11.2016,

b) ergänzend durch Veröffentlichung im Internet-Auftritt der Hansestadt Lübeck. In der Veröffentlichung in der Stadtzeitung ist auf den entsprechenden Link hinzuweisen,

c) Übersendung des Textes der amtlichen Bekanntmachung an alle abstimmungsberechtigten Personen bis spätestens am 21 Tage vor dem Abstimmungstag, zeitgleich erfolgt Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigung an alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger.

 

Für die Veröffentlichung in der Stadtzeitung werden insgesamt 2 Seiten zur Verfügung gestellt, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Ausgewogenheit zu gleichen Teilen aufzuteilen sind.

 

Zu 5.:

 

Für die Durchführung des Bürgerentscheides ist ein Gemeindeabstimmungsausschuss zu bilden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 12 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG). Der Gemeindeabstimmungsausschuss besteht aus dem Gemeindeabstimmungsleiter als Vorsitzendem und acht Beisitzerinnen und Beisitzern.

 

Gemeindeabstimmungsleiter ist kraft Gesetzes der Bürgermeister. Er wird die Bereichsleiterin des Bereichs Logistik, Statistik und Wahlen, Frau Beate Lege, zur stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiterin berufen.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Bürgerschaft aus dem Kreis der Abstimmungsberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

Die in der Bürgerschaft vertretenen politischen Parteien und die Wählergemeinschaft „Bürger für Lübeck“ haben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Bildung des Gemeindeabstimmungsausschusses vorgeschlagen.

 

Nach Rücksprache mit der FDP und Freie Wähler & Die Linke erfolgt die Benennung der achten Beisitzerin/ des achten Beisitzer durch die Freien Wähler & Die Linke.

 

Zu 6.:

 

Der Entwurf des Stimmzettels mit der Abstimmungsfrage ist zur Information beigefügt (Anlage 2).

 

 

 

 

Zu 7.:

 

Der Zeitplan mit den im Rahmen der wahlrechtlichen Organisation des Bürgerentscheides wichtigsten Fristen und Terminen ist zur Information beigefügt (Anlage 3).

 

 

Zu 8.:

 

Die von der Verwaltung für die Durchführung des Bürgerentscheides benötigten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 180.000,00 Euro. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Personalkosten für notwendige zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Team Statistik und Wahlen, die Kosten für den Druck und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen, Öffentlichkeitsarbeit, Transportkosten für Wahlurnen und Erfrischungsgelder für die ehrenamtlichen Wahlvorstände. Die Abstimmungsberechtigten erhalten keinen gesonderten Informationsbrief, die Informationen zum Abstimmungsgegenstand werden zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung versandt (Anlage 4).

 

Zu 9.:

 

Der inhaltliche Standpunkt der Initiatoren ist zur Information beigefügt (Anlage 5)

 


Anlagen

Anlage 1: Inhaltlicher Standpunkt der Bürgerschaft

Anlage 2: Stimmzettel

Anlage 3: Zeitplan

Anlage 4: Finanzielle Auswirkung

 

Anlage 5: Inhaltlicher Standpunkt der Initiatoren

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BE_Linden_ Standpunkt HL(Anl.1) (110 KB)    
Anlage 5 2 öffentlich BE_Linden_Standpunkt des Aktionsbuendnisses (Anl.5) (1837 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich BE-Linden_Stimmzettel (Anl2) (7 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich BE_Linden_ZeitplanIII (Anl3) (9 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Bürgerentscheid.xls (7 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Austauschanlage zu VO2016_ 04331 Anlage 1 Standpunkt HL Bürgerentscheid_2016-11-02 (115 KB)