Vorlage - VO/2016/04022  

Betreff: Neuorganisation der Metropolregion Hamburg (MRH), neue Ziele
und Strukturen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schnabel, Herbert
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2016 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1 Chronologie
Anlage2 Organisationsstruktur neu MRH
Anlage3 Kooperationsvertrag MRH
Anlage4 Satzung Projektbüro eV
Anlage 5 Übersicht der Ziele und Maßnahmen d. Strat. Handlungsrahmens der MRH 2016-2020
Anlage 6 Strategischer Handlungsrahmen der MRH für die Jahre 2016 - 2020

Beschlussvorschlag

1. Dem Entwurf des Kooperationsvertrages über die Zusammenarbeit in der Metropolregion
    Hamburg wird zugestimmt (siehe Anlage 2 und 3).

 

2. Dem Entwurf der Satzung des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“
    wird zugestimmt (siehe Anlage 4).

 

3. Der Kreis/die Stadt wird Gründungsmitglied des Vereins
    „Projektbüro Metropolregion  Hamburg e.V.“

 

4. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird als stimmberechtigter Bevollmächtigter der
    Hansestadt Lübeck in die Mitgliederversammlung des Vereins
    „Projektbüro Metropolregion  Hamburg e.V.“ entsandt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die Unterlagen wurden den Fachbereichen 1-5 übersandt.

 

 

Die Delegierten der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck haben die Unterlagen zur Vollsitzung der ARGE-HH-Rand erhalten.

Die Vollsitzung der ARGE-HH-Rand hat empfohlen, entsprechend den ihr  vorgelegten Vorschlägen zu beschließen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht unmittelbar berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Neuorganisation der Metropolregion Hamburg unter Einbeziehung der Wirtschaft und Sozialpartner in die Trägerschaft

 

Bezug

  • Diskussionspapier „Ziele und Strukturen der Metropolregion Hamburg“ vom 26.06.2015
  • Stellungnahmen der zuständigen Fachausschüsse der Kreise und Städte zum Diskussionspapier (Sept. bis Nov. 2015)
  • Chronologie des Ziel- und Strukturfindungsprozesses der Metropolregion Hamburg 2012-2016 (Anlage 1)
  • Kurzdarstellung „Zukünftige Organisationsstrukturen der Metropolregion Hamburg“(Anlage 2)
  • Entwurf des Kooperationsvertrages über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg, Stand 01.06.2016 (Anlage 3)
  • Entwurf der Satzung des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“, Stand13.05.2016 (Anlage 4)

 

Sachstand

Das Diskussionspapier „Ziele und Strukturen der Metropolregion Hamburg“ vom 26.06.2015unterrichtete die Kreise und Städte als Träger der Regionalkooperation Metropolregion Hamburg (MRH) über den Zielfindungsprozesses und das Vorhaben, die in der „Initiative Pro Metropolregion Hamburg e.V.“ (IMH)zusammengeschlossenen Institutionen der Wirtschaft und Sozialpartner in die Trägerschaft der MRH einzubeziehen. Teil A des Papiers stellte einen Katalog gemeinsamer Themen, Ziele und Maßnahmen zur Diskussion, Teil B vier Strukturmodelle, von denen nachträglich eines als mögliches Konsensmodell aller Träger und IMH-Mitglieder herausgestellt wurde.

Zu dem Diskussionspapier hatten die zuständigen Fachausschüsse der Kreise und Städte im Zeitraum Sept. bis Nov. 2015 gleichlautend Stellung genommen.

Die Anregungen der Ausschüsse zu den in Teil A vorgeschlagenen Themenfeldern, Zielen und Maßnahmen sind nahezu vollständig in den Entwurf des Strategischen Handlungsrahmens der Metropolregion Hamburg 2016-2020 (Stand 18.12.2015)eingeflossen. Der Handlungsrahmen wird dem künftigen Regionsrat der MRH 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt (ist nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage).

Die Stellungnahmen der Ausschüsse zu Teil B bezogen sich auf das vorgeschlagene Konsensmodell: Regionalkooperation ohne Rechtsform plus rechtsfähigem „Projektbüro e.V.“ unter Einbeziehung der zwölf Gründungsmitglieder der IMH in die Trägerschaft. Die Zustimmung zu diesem Modell hatten die Ausschüsse an Vorbehalte geknüpft, desgleichen die Zustimmung zur Einbeziehung des Altkreises Parchim und der kreisfreien Stadt Schwerin in die Metropolregion. Bezüglich der Vorbehalte herrscht Einvernehmen unter den Trägern und mit den IMH-Mitgliedern:

  • Den Trägern der MRH werden aus der neuen Struktur keine höheren finanziellen und personellen Beitragsleistungen als heute erwachsen;
  • über die zwölf Gründungsmitglieder hinaus werden keine weiteren Mitglieder der IMH in die Trägerschaft einbezogen;
  • die Gründungsmitglieder der IMH tragen 100.000 EUR p.a. plus zwei Personalstellen zur Ausstattung der Geschäftsstelle bei (Gesamtbeitrag ≈250.000 EUR, plus Projektmittel) und erhalten dafür ein Drittel der Stimmen in den Gremien der MRH;
  • ein förmlicher Ausschluss der IMH-Mitglieder vom Stimmrecht bei bestimmten Entscheidungen erübrigt sich (bei politischen und strategischen Beschlüssen gilt weiterhin das  Konsensprinzip in Verbindung mit dem „Stillhaltegebot“);
  • mit der Arrondierung in Westmecklenburg ist der Gebietserweiterungsprozess der MRH abgeschlossen;
  • der Großen Kreisstadt Lüneburg wird kein Trägerstatus neben dem Landkreis Lüneburg zugestanden.

Die vorliegenden Vertragswerke tragen den Maßgaben der Ausschüsse vollständig Rechnung.

Die Vertragswerkeschließen den Gesamtprozess der Evaluation, Zielfindung und Neuorganisation der MRH ab, den Anlage 1wiedergibt.Der formelle Abschluss erfolgt im Frühjahr 2017, wenn die Gremien aller Träger und IMH-Mitglieder zugestimmt haben.

Einen Gesamtüberblick über die neue Organisationsstruktur und die Aufgaben der Gremien gibt Anlage 2.

 

Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg

Der Vertrag- Anlage 3 - löst das bisherige Verwaltungsabkommen der Länder, Kreise und Städte über die Zusammenarbeit in der Metropolregion ab. Die zwölf Gründungsmitglieder der IMH werden Vertragspartner und Mitträger der Regionalkooperation. Ziel dieser institutionellen Erweiterung ist die Verbreiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit speziell auf den Handlungsfeldern Wirtschaft, Innovation und Wissenstransfer, Bildung und Fachkräfte sowie die Erzielung nachhaltiger Effekte für die Profilierung der Region nach innen und außen, für die Projektarbeit und die Projektmittelakquisition.

Bei der Stimmen- und Sitzverteilung im strategischen und im operativen Beschlussgremium (Regionsrat und Lenkungsausschuss) wurde eine annähernde Gleichverteilung der Stimmenanteile für die Teilräume bzw. die drei „Bänke“ Länder/Bezirke, Kreise/Städte/Kommunen und Wirtschaft/Sozialpartner angestrebt. Ein rechnerisch exaktes Ergebnisbild ließ sich dabei nicht herstellen; die Verteilung gewährleistet aber

  • den zugesagten 1/3-Stimmenanteil für die IMH-Mitglieder,
  • die Berücksichtigung der Teilräume und verschiedenen Institutionen innerhalb der IMH,
  • den Proporz zwischen den Bänken,
  • den Proporz zwischen den Teilräumen über die Bänke hinweg,
  • eine tragfähige Gremiengröße.

 

Tabelle1

Regionsrat

 

Stimmen HH

Stimmen MV

Stimmen NI

Stimmen SH

weitere

Stimmen

beratende Stimmen*

Landesregierung

1

1

1

1

 

 

Kreise / kreisfr. Städte

 

1

1

1

 

 

Kreisang. Kommunen

 

1

1

1

 

 

IHK / HwK

1

1

1

1

 

 

UV und DGB

 

 

 

 

2

 

Kommunalbeirat

 

 

 

 

 

1

Unternehmensbeirat

 

 

 

 

 

1

Insgesamt 16 Stimmen,  18 Sitze(* Sitze ohne Stimmrecht)

 

Tabelle 2

Lenkungsausschuss

Stimmen

HH

Stimmen MV

Stimmen NI

Stimmen SH

weitere

Stimmen

beratende Stimmen*

Landesregierung

1

1

1

1

 

4

HH-Bezirke

2

 

 

 

 

 

Kreise / kreisfr. Städte

 

1

1

1

 

 

Kreisang. Kommunen

 

1

1

1

 

 

IHK / HwK

1

1

1

1

 

 

UV und DGB

 

 

 

 

2

 

Insgesamt 18 Stimmen,22 Sitze (* Sitze ohne Stimmrecht)

 

In der Trägerversammlung und im Regionsrat gilt das Konsensprinzip in Verbindung mit dem Stillhaltegebot (wer Bedenken hegt, aber von einem Beschluss materiell nicht betroffen ist, enthält sich der Stimme). Im Lenkungsausschuss gilt bei bestimmten Beschlüssen das Konsensprinzip und im Übrigen das Mehrheitsprinzip (vergl. Artikel 3, 4 und 5 des Kooperationsvertrages).

 

Diese Verteilung gewährleistet

  • den zugesagten 1/3-Stimmenanteil für die IMH-Mitglieder,
  • die Berücksichtigung der Teilräume und verschiedenartigen Institutioneninnerhalb der IMH,
  • den Proporz zwischen den Bänken,
  • den Proporz zwischen den Teilräumen über die Bänke hinweg,
  • eine tragfähige Gremiengröße.

 

Satzung des zu gründenden Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“

Der Satzungsentwurf - Anlage 4 - ist juristisch und steuerrechtlich geprüft worden. Etliche Förderprogramme der EU und des Bundes verlangen von Projektträgern mit der Rechtsform ‚Verein‘ die Gemeinnützigkeit. Zur Erlangung der Gemeinnützigkeit sind in den §§ 2 und 3 der Satzung die zum Tätigkeitsspektrum des Projektbüros passenden gemeinnützigen Zwecke aus der Abgabenordnung (AO) und entsprechende Projektbeispiele aufgeführt (in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt).

Der Verein ist als rechtsverleihende Hülle ohne Eigenleben konzipiert und soll die Beschlüsse des Lenkungsausschusses MRH ausführen;§ 2 Abs. 2 gewährleistet das.

 

Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise

Die Vollsitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise hat am 31.05.2016 über die Neuorganisation der Metropolregion Hamburg beraten und bei einer Enthaltung (Kreis Steinburg)folgenden Beschluss gefasst:

„Die Vollsitzung empfiehlt den Kreistagen, der Bürgerschaft und der Ratsversammlung, dem Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zuzustimmen und die Mitgliedschaft des Kreises bzw. der Stadt in dem zu gründenden Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ auf Basis des vorliegenden Satzungsentwurfes zu beschließen.“

 

 

 

Zusätzliche Information zu Zielen und Inhalten:

Als Anlage 5 ist eine Übersicht zu Zielen und Maßnahmen des Strategischen Handlungsrahmens der MRH 2016 - 2020 angefügt, der nach heutigem Stand voraussichtlich Anfang 2017 von dem Regionsrat der MRH, sobald dieser konstituiert ist, beschlossen wird.

 

Als Anlage 6 ist der Strategische Handlungsrahmen der MRH 2016 – 2020 mit Stand 18.12.2015 beigefügt (siehe oben).

 

Beide Anlagen sind nicht Gegenstand der Beschlussfassung dieser Vorlage.

 


Anlagen

Anlage 1: Chronologie

Anlage 2: Organisationsstruktur neu MRH

Anlage 3: Kooperationsvertrag MRH

Anlage 4: Satzung Projektbüro e.V.

Anlage 5: Übersicht der Ziele und Maßnahmen des Strategischen Handlungsrahmens der
                 MRH 2016 -2020

Anlage 6: Strategischer Handlungsrahmen der MRH für die Jahre 2016 - 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1 Chronologie (75 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 Organisationsstruktur neu MRH (317 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3 Kooperationsvertrag MRH (1072 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4 Satzung Projektbüro eV (133 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 Übersicht der Ziele und Maßnahmen d. Strat. Handlungsrahmens der MRH 2016-2020 (148 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 Strategischer Handlungsrahmen der MRH für die Jahre 2016 - 2020 (286 KB)