Vorlage - VO/2016/03999
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung von bis zu 500.000,00 Euro für Deutsch für alle - Konzept für eine koordinierte Sprachförderung für Flüchtlinge in Lübeck wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja |
Begründung
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über bis zu 500.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 2.735.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über bis zu 500.000,00 Euro zuständig.
Die VHS Lübeck hat im Herbst 2015 ein Konzept für eine koordinierte Sprachförderung für Flüchtlinge in Lübeck erstellt.
Zielsetzung
Alle Flüchtlinge, die der Hansestadt Lübeck zugewiesen sind, sollen ab 2016, zunächst befristet bis Ende 2017, eine Sprachförderung in jeweils für sie angemessener Form erhalten. Sollte ein Kursbesuch nicht über Bund, Land oder sonstige Dritte finanzierbar sein, so tritt die Kommune über eingeworbene Drittmittel ein. Die Possehl-Stiftung hat in diesem Zusammenhang dankenswerterweise eine großzügige Unterstützung zugesagt.
Zeitplan
Nach Vorkursen ist der zusätzliche Kursbetrieb im Rahmen von „Deutsch für alle“ am 30. Mai 2016 am VHS-Standort August-Bebel-Straße 14, dem neuen Kurszentrum für „Deutsch für alle“, gestartet. Hier finden vorrangig diejenigen Teilnehmenden einen Deutschkurs, für die weder Bundes- noch Landesmittel für den Kursbesuch bereitgestellt werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Um für alle potenziellen Teilnehmenden eine jeweils individuell angemessene und zielorientierte Sprachförderung zu ermöglichen, müssen insbesondere folgende Faktoren Berücksichtigung finden: Alter, Vorkenntnisse (Schul- / Berufliche Bildung, Deutschkenntnisse, Alphabetisierungsgrad) sowie individuelle Zielsetzung / berufliche Perspektive.
Kursangebote
Insbesondere für Menschen der Altersgruppen ab 16 Jahren wird aufgrund der angenommenen Zuwachszahlen ein großer Bedarf an weiteren Angeboten zur Sprachförderung prognostiziert. Kernstück der Förderung wird die Ermöglichung des Besuches von Intensivkursen (BAMF-Integrationskurse, ESF-BAMF Deutsch für den Beruf sowie weitergehende Intensivkurse mit Ziellevel B2 / C1) sein. Durch das schrittweise aufeinander abgestimmte Kurssystem bis hin zum C1/C2-Niveau ist gewährleistet, dass auch die für ein Studium oder eine Berufstätigkeit in der Lehre notwendigen Deutschsprachkenntnisse auf Muttersprachniveau erreicht werden können. Das in Lübeck bisher bestehende Angebot soll entsprechend der tatsächlichen Bedarfe ergänzt bzw. optimiert werden. Neue Kooperationen (von u.a. FH Lübeck, Berufsschulen, Kammern) bieten Praktika sowie Anschlussmöglichkeiten zu beruflicher Qualifikation. Die Kursleitung für Sprachunterricht erfolgt grundsätzlich durch Fachkräfte.
Sozialpädagogische Begleitung
Speziell für Menschen mit Fluchthintergrund steht seit Juni 2016 nun auch für Fragen zu beruflichen Perspektiven eine sozialpädagogische Beratung bereit. Das berufliche Coaching beinhaltet eine Analyse der aktuellen beruflichen Situation, anschließendes Profiling, Berufswegeplanung, Unterstützung bei konkreten Bewerbungsaktivitäten sowie bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Ehrenamtliche Sprachhelfer/innen
Für interessierte Flüchtlinge werden, z.B. in der Wartezeit auf einen Sprachkurs, unterrichtsergänzende Angebote für Kleingruppen - vorbereitend oder ergänzend zum Sprachunterricht - durch geschulte ehrenamtliche Sprachenhelfer/innen durchgeführt. Der Einsatz erfolgt dezentral 1-2x wöchentlich für je 2 UE für Kleingruppen (max. 5 TN). Ehrenamtliche Sprachhelfer/innen erhalten eine modular aufgebaute Grundqualifikation (40 UE) und werden zusätzlich in monatlichen Supervisionsgruppen hauptamtlich fachlich versiert betreut.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen