Vorlage - VO/2016/03868
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Begründung
Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 07.06.2016 mit der Vorlage befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus der Niederschrift:
TOP 7.2. | Soziale Stadt Moisling - Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet sowie Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds (5.610) |
VO/2016/03682
Gemeinsame Beratung mit TOP 7.2.1 und 7.2.2
Frau Oswald erklärt zunächst ihr Bedauern darüber, dass der Seniorenbeirat nicht um Stellungnahme zu der Vorlage des FB 5 gebeten wurde.
Frau Quast berichtet sodann mittels einer powerpoint-Präsentation (Anlage 1 der Niederschrift) über die Arbeit des Quartiersmanagements sowie über Aufgaben und Besetzung des Stadtteilbeirats. Der Stadtteilbeirat ist nach Aussage von Frau Koretzky ein „unpolitisches Gremium“ mit Entscheidungsbefugnis ausschließlich über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds.
Herr Schaffenberg äußert sich kritisch darüber, dass die politischen Vertreter „rausgehalten“ werden sollen; diese könnten sich gut in die Arbeit des Stadtteilbeirats einbringen.
Frau Koretzky erwidert, jeder politische Vertreter habe die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen; er habe nur kein Stimmrecht.
Es sprechen außerdem Frau Sasse, Frau Zunft und Herr Klinkel. Fragen von Frau Menorca, Herrn Schlitzke, Herrn Nehrhoff und Frau Bade zur Zusammensetzung des Stadtteilbeirats beantwortet Frau Quast.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Ergänzungsantrag des Frauenbüros in der dortigen Stellungnahme vom 01.06.2016 abstimmen (TOP 7.2.1).
Soziale Stadt Moisling – Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat VO/2016/03682
-Stellungnahme des Frauenbüros-
Insbesondere Stadtteilgremien sind eine gute Möglichkeit, insbesondere Bürgerinnen in lokale Entscheidungsstrukturen verstärkt einzubinden.
Vor dem Hintergrund des niedrigen Frauenanteil in der Lübecker Bürgerschaft gibt es hier in Lübeck insbesondere die Notwendigkeit, jede Möglichkeit, mehr Frauen für kommunalpolitische Entscheidungsstrukturen zu gewinnen, zu nutzen.
Aus diesem Grund und wegen der gesetzlichen Vorgaben ist die Geschäftsordnung folgendermaßen zu ergänzen:
Nach der Auflistung der Mitglieder unter a) und b) und vor „Die Amtszeit des Stadtteilbeirates
beträgt 2 Jahre“… einpflegen folgenden Satzes:
"Eine geschlechterparitätische Besetzung entsprechend §15 GStG des Stadtteilbeirates ist möglichst sicherzustellen."
Der Ausschuss empfiehlt dem Bauausschuss mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Stellungnahme des Frauenbüros entsprechend zu berücksichtigen.
Herr Petereit rät zudem dringend, den Stadtteilbeirat um 2 Plätze für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil Moisling zu erweitern, um diesen dort stark vertretenen Personenkreis in die Arbeit einzubeziehen.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung (16.35 Uhr – 16.40 Uhr) zwecks Beratung formuliert Herr Petereit folgenden Antrag (TOP 7.2.2):
Die Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet Moisling/“Soziale Stadt“ wird wie folgt geändert/ergänzt:
„Zusammensetzung des Stadtteilbeirats
Der Stadtteilbeirat besteht aus maximal 21 Mitgliedern und setzt sich grundsätzlich zusammen aus
a) 17 gewählten Mitgliedern mit Stimmrecht
BewohnerInnen 9 Mitglieder
Migrantenorganisation 1 Mitglied
Gewerbetreibende/r 1 Mitglied
Wohnungsbaugesellschaften 1 Mitglied
Grundeigentümer/innen 1 Mitglied
Kirche 1 Mitglied
Schulen 1 Mitglied
Soziale Einrichtungen 1 Mitglied
Vereine, Verbände und Initiativen 1 Mitglied
b) 2 gewählten Kindern/Jugendlichen aus dem Stadtteil Moisling mit Stimmrecht
c) sowie zwei delegierten Mitgliedern ohne Stimmrecht.
Quartiersmanagement 1 Mitglied
Stadtverwaltung (Fachbereich Planen und Bauen) 1 Mitglied“
Der Ausschuss empfiehlt dem Bauausschuss einstimmig, die o.a. Änderungen/Ergänzungen in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.
Frau Koretzky äußert diesbezüglich ihre Bedenken.
Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage zu TOP 7.1 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
- Die Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet Moisling wird beschlossen.
- Die Grundsätze der Hansestadt Lübeck über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein werden beschlossen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Bauausschuss einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der o.a. Änderungen/Ergänzungen der Geschäftsordnung (TOP 7.2.1/7.2.2) zu entscheiden