Vorlage - VO/2016/03771
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Beschlussvorschlag
1. Für den im Stadtteil St. Jürgen südlich der Bundesautobahn A20 beiderseits der Kronsforder Landstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan umgrenzten Bereich (siehe Anlage 1) wird der Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - aufgestellt. Zugleich werden die 1995 gefassten Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne 15.02.00 - Genin / Alter Graben -, 15.03.00 – Niederbüssau / Rothwiese - und 17.58.00 - Genin / Das saure Bruch - (siehe Anlage 2) aufgehoben.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15.04.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (128. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 15.04.00 und der 128. Änderung des Flächennutzungsplans sollen vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes geschaffen werden.
2. Die Aufstellungs- und Aufhebungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die nachfolgend aufgeführten Bereiche, Betriebe und Gesellschaften sind zu den Beschlüssen beteiligt worden: 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 3.820 Stadtwald 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr Koordinierungsbüro Wirtschaft Lübeck GmbH Die Ergebnisse der Bereichsbeteiligung werden bis zur Sitzung des Bauausschusses nachgereicht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung von Bauleitplänen geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitplanung für ein Gewerbe- und Industriegebiet nicht in besonderem Maße berührt werden |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 6 der Begründung, Anl. 3) |
Begründung
Siehe Anlage 3
Anlagen
1 Übersichtsplan zu den Aufstellungsbeschlüssen
2 Übersichtsplan zu den Aufhebungsbeschlüssen
3 Begründung zu den Aufstellungs- und Aufhebungsbeschlüssen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 15-04-00+FNP-118_Anlage-1_2016-05-17 (218 KB) | ||
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2 | öffentlich | 15-04-00+FNP-118_Anlage-2_2016-05-17 (310 KB) | ||
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3 | öffentlich | 15-04-00+FNP-128_Anlage-3_2015-05-17 (38 KB) |