Vorlage - VO/2016/03723
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung St. Jürgen, werden die neuen Erschließungsstraßen im Rahmen des B-Planes 02.13.00 – St. Jürgen/Wasserkunst gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:
Zum Wasserspeicher: Planstraße A, von der Ratzeburger Allee in das Baugebiet führende Haupterschließungsstraße.
Brunnenstube: Planstraße B, von der Planstraße A westwärts führende Straße als Anbindung zur Hohelandstraße.
Alter Wasserturm: Planstraße C, von der Straße Bei der Wasserkunst am Wasserturm entlang in südöstliche Richtung führende Straße.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Keine. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Allgemeines
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2016 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 02.13.00 ‑ St. Jürgen/Wasserkunst – und zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen/Wasserkunst gefasst.
Der B-Plan umfasst große Teile des ehemaligen städtischen Wakenitz-Wasserwerkes an der Ratzeburger Allee (Wasserkunst), die heute - mit Ausnahme des Wasserturmes - nicht mehr für betriebliche Zwecke benötigt werden und einer anderen Nachnutzung zugeführt werden sollen. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines innenstadtnahen Wohngebietes mit bis zu 250 Wohneinheiten bei unterschiedlichen Bauformen und Wohnungstypen für verschiedene Nutzergruppen.
Das der Bebauungsplanung zugrunde liegende Bebauungskonzept ist in großen Teilen das Ergebnis des Anfang 2012 durchgeführten konkurrierenden städtebaulichen Gutachterverfahren und der daraus entstandenen zusammenfassenden Überarbeitung der beiden ersten Preisträger. Im westlichen Teilbereich des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes ist eine dichtere Bebauung mit überwiegend geschlossenen Bauformen, im östlichen eine aufgelockerte, eher landschaftlich geprägte Bebauung vorgesehen (städtebauliche Leitidee: Wohnen im Park und in Wassernähe).
Erschließungskonzept
* äußere Erschließung
Ziel der Erschließungsplanung für das neue Wohngebiet ist es, den Ziel- und Quellverkehr möglichst direkt an die Ratzeburger Allee als (über-)örtlicher Hauptverbindungsstraße und damit auch als Hauptzubringerstraße zum Wohngebiet anzubinden.
Diese Anbindung ist an drei, ggf. vier Punkten an das umliegende Straßennetz vorgesehen: beide Hauptanknüpfungspunkte liegen an der Ratzeburger Allee im Bereich der Kreuzung Ratzeburger Allee / Mönkhofer Weg und an der Hohelandstraße. Zudem erhalten bleibt die bisherige Grundstückszufahrt des Wasserwerks an der Straße Bei der Wasserkunst und ggf. eine optionale Tiefgaragenzufahrt in das Gebiet von der Ratzeburger Allee südlich der Kreuzung Ratzeburger Allee / Mönkhofer Weg.
* innere Erschließung
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt künftig über drei Straßen. Die zwischen Ratzeburger Allee und Bei der Wasserkunst vorhandene Diagonalverbindung soll nur im südlichen Teilabschnitt (etwa bis auf Höhe des Wasserturms) als Planstraße A für den Kfz- Verkehr ausgebaut werden. Zur Vermeidung von motorisierten Durchgangsverkehren wird eine Durchfahrt bis zur Straße Bei der Wasserkunst durch Poller unterbunden; sie ist aber als wichtige Diagonalverbindung für Fußgänger und Radfahrer als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Rad- und Fußweg“ festgesetzt.
Die Anbindung der Planstraße A an die Ratzeburger Allee soll zum vierten Arm der dortigen Kreuzung Ratzeburger Allee / Mönkhofer Allee ausgebaut und in die Signalisierung des Knotenpunktes eingebunden werden. Im Ergebnis kann aus allen Richtungen in das Gebiet ein- sowie in alle Richtungen ausgefahren werden.
Auf Höhe des Wasserturms stellt die neue Planstraße B die Anbindung zur Hohelandstraße her, dort werden die Grundstückszufahrten der Teilgebiete WA2 und WA3 sowie die Zufahrten zu den beiden geplanten Tiefgaragen mit den Stellplätzen für die Teilgebiete WA1, WA2, WA5, WA7 und WA8 liegen. Im Ergebnis wird der Hauptverkehr über diesen Straßenzug abgewickelt. Aufgrund der bisherigen Einbahnstraßenregelung wird hier nur ein „rechts rein - rechts raus“ möglich sein
Für die Erschließung der acht Villen am Ufergrünzug der Wakenitz wird die vorhandene Umfahrung des Wasserturms von der Straße Bei der Wasserkunst zum Betriebsgelände der Stadtwerke nach Süden bis zu einem neu anzulegenden Wendeplatz verlängert (Planstraße C). Auch die Durchfahrt zwischen den Planstraße A und C wird für den motorisierten Verkehr durch entsprechende Durchfahrtssperren unterbunden.
Alle inneren Erschließungsstraßen sind als verkehrsberuhigte Straßen vorgesehen mit Fahrbahnverschwenkungen, weicher Separation zwischen motorisiertem Verkehr und Fußgängern sowie sonstigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen. Sie sind als Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Bereich mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen“ festgesetzt und sollen öffentlich werden.
Straßenbenennung
Für die neuen Erschließungsstraßen A, B, C gemäß Erschließungskonzept ist die Straßenbenennung erforderlich.
Die das geplante Neubaugebiet direkt einrahmenden Straßennamen lauten: Ratzeburger Allee, Bei der Wasserkunst, Wakenitzstraße, Hohelandstraße. Im Weiteren schließen sich Namen wie Am Brink, Rotlöscherstraße, Strohkatenstraße an. Alle Namen haben keinen Personenbezug, erhalten stattdessen alte Flurbezeichnungen (Hohelandstraße, …) aktuell oder haben Bezug zu bisherigen Nutzungen (Bei der Wasserkunst: Bezug auf das ehemalige Wasserwerk; Strohkatenstraße: frühere Gärtnerei; Rotlöscherstraße: Bezug auf Rotgerber, die nahe der Wakenitz ihre Stätte hatten) bzw. sind Richtungsgeber (Ratzeburger Allee, Mönkhofer Weg etc.).
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr drei neue Straßennamen gemäß Plan mit Bezug zur mittelalterlichen Wasserkunst vor:
Zum Wasserspeicher: Planstraße A, von der Ratzeburger Allee in das Baugebiet führende Haupterschließungsstraße.
Brunnenstube 1): Planstraße B, von der Planstraße A westwärts führende Straße als Anbindung zur Hohelandstraße.
Alter Wasserturm: Planstraße C, von der Straße Bei der Wasserkunst am Wasserturm entlang in südöstliche Richtung führende Straße.
1) Erläuterung (aus: Wikipedia)
Das Trinkwasser wurde ursprünglich vielfach aus in Wasserstuben gefassten Quellen oder über Zieh- und Pumpbrunnen aus dem Grundwasser gewonnen. Ab dem späten Mittelalter wurden Brunnhäuser errichtet, um die Gewinnung von Trinkwasser aus dem Grundwasser und seine Verteilung innerhalb einer Ortschaft zu verbessern.
Dabei wurde das in einer Brunnenstube gesammelte Grund- oder Quellwasser zunächst in Wassertürme gepumpt, dort in kupfernen Behältern gesammelt, dann über Röhren in der Ortschaft verteilt. Durch die Höhe des Wasserturms bekam das Wasser den für die Verteilung erforderlichen Druck.
Anlagen
Anlage 1 – Plan zur Benennung: Auszug aus ALKIS + dem B-Plan m. Satzungsbeschluss
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Wasserkunst_Straßenbenennung (1064 KB) |