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Vorlage - VO/2016/03682  

Betreff: Soziale Stadt Moisling - Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet sowie Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.06.2016 
22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
07.06.2016 
24. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 geändert beschlossen   
Bauausschuss zur Entscheidung
20.06.2016 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

1

Beschlussvorschlag

  1. Die Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet Moisling wird beschlossen.
  2. Die Grundsätze der Hansestadt Lübeck über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein werden beschlossen.
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ wird durch eine fachbereichsübergreifende Lenkungsgruppe begleitet und koordiniert. Stellvertretend für die Fachbereiche sind darin vertreten:

- 2.500 Soziale Sicherung
- 3.390 Umwelt-, Natur- und
  Verbraucherschutz

- 4.041 Fachbereichsdienste /
  Jugendhilfeplanung

 

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine zielgruppenspezifische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte im Rahmen der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB.

Weitere Beteiligungsformate sind vorgesehen, insb. bei der Realisierung investiver Einzelmaßnahmen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein (siehe Begründung)

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) vom 25

Begründung

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) vom 25.02.2016 sind die förderrechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen für die Realisierung von sog. Maßnahmen der Durchführung im Rahmen der Städtebauförderung gegeben.

Ein Baustein der angestrebten Maßnahmen ist – gem. IEK – die Einrichtung eines Verfügungsfonds. Der Verfügungsfonds ist ein Instrument, um eine stärkere Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen an der Umsetzung von Städtebauförderungsprogrammen zu erzielen. Das Land Schleswig-Holstein hat in seinen Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR 2015 SH) Regelungen zur Einrichtung eines Verfügungsfonds formuliert. Auf dieser Grundlage richtet die Hansestadt Lübeck innerhalb des Fördergebietes Moisling einen Verfügungsfonds im Rahmen der „Sozialen Stadt“ ein.

Mit dem Verfügungsfonds wird ein Budget aus der Städtebauförderung bereitgestellt, wodurch BewohnerInnen und Stadtteilakteure in den Fördergebieten zur Durchführung von eigenen kleinteiligen Projekten, Aktionen und Maßnahmen angeregt werden. Auf diese Weise wird das Engagement von BewohnerInnen gefördert, das soziale Miteinander im Stadtteil gestärkt und durch Projektinitiierung und -realisierung per se ein Beitrag für den Stadtteilentwicklungsprozess geleistet.

Die Relevanz des Verfügungsfonds als Instrument in der Quartiersentwicklung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2012 in einer Publikation dargestellt:
http://www.bbsr.bund.de/cln_032/nn_627458/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2013/Verfuegungsfonds.html

Der Verfügungsfonds im Programm „Soziale Stadt“ wird zu 100% aus Städtebauförderungsmitteln finanziert. Der Verfügungsfonds umfasst ein Gesamtbudget von 15.000 € pro Kalenderjahr.

Die haushalterische Ordnung der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms – und somit des Verfügungsfonds als eine Maßnahme der Durchführung – wurde auf Basis der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 30.01.2014 und 27.11.2014 und den nachfolgend erteilten Zuwendungsbescheiden hergestellt.

Förderrechtliche Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln bei der Umsetzung des Verfügungsfonds sind, dass

-    ein lokales Gremium, welches überwiegend mit unmittelbar von der städtebaulichen Gesamtmaßnahme betroffenen Personen besetzt ist, über die Verwendung der Mittel entscheidet,

-    die Mittel für kleinteilige Maßnahmen verwendet werden können, die über keine andere Förderung im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden können,

-    die Mittel nicht für Ausgaben des Quartiersmanagements oder für reguläre Ausgaben gemeindlicher Einrichtungen verwendet werden und

-    die Gemeinde eigene verbindliche Grundsätze für die Umsetzung des Fonds beschließt und nach Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein beschließt.

Vor diesem Hintergrund wird ein Stadtteilbeirat als Vertretungsgremium für die Interessen des Stadtteils Moisling im Rahmen der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ eingesetzt. Der Stadtteilbeirat setzt sich mit Fragen zur städtebaulichen Sanierung auseinander und stellt damit – i.V.m. § 137 BauGB - die Beteiligung und Mitwirkung von BewohnerInnen und Betroffenen sicher.

Die Beschlüsse des Stadtteilbeirats haben grundsätzlich Empfehlungscharakter und fließen als Entscheidungshilfen in die Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ ein. Der Stadtteilbeirat kann keine Beschlüsse mit bindender Wirkung für Stadtverwaltung und politische Gremien fassen.

Demgegenüber beschließt der Stadtteilbeirat eigenständig und bindend über die Vergabe von Mittel aus dem Verfügungsfonds.

Es gelten die Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats sowie die Verfahrensgrundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds, die hiermit zum Beschluss vorgelegt werden.

Anlage 1: Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet Moisling („Soziale Stadt“)

Anlagen

Anlage 1: Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet Moisling („Soziale Stadt“)

Anlage 2: Grundsätze der Hansestadt Lübeck über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Geschäftsordnung Stadtteilbeirat (46 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Grundsätze Verfügungsfonds (162 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/03682   Soziale Stadt Moisling - Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat im Fördergebiet sowie Grundsätze über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds (5.610)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/03805   Soziale Stadt Moisling ? Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat VO/2016/03682 -Stellungnahme des Frauenbüros-   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Blanko