Vorlage - VO/2016/03443
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Beschlussvorschlag
Anfrage nach § 16 GO durch BM Katja Mentz zu "Abschiebungen in Lübeck" in der Sitzung der Bürgerschaft 28.01.2016.
Begründung
1. In welche (Herkunfts-)Länder wurde ab 24.10.2015 (seit Verschärfung des
Asylrechts) abgeschoben?
Antwort:
November 2015
11.11.2015 - 1 Erwachsenen nach Russland
25.11.2015 - 1 Ehepaar in den Kosovo
22.11.2015 - 1 Erwachsenen in den Kosovo
Dezember 2015
04.12.2015 - 1 Familie (2 Erwachsene, 4 Kinder (2001,2003,2012,2014)) nach Serbien
22.12.2015 - 1 Erwachsenen nach Tschechien
Januar 2016
13.01.2016 - 1 Ehepaar nach Polen
15.01.2016 - 1 Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder (1992, 1996) nach Dänemark
20.01.2016 - 1 Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder (2002, 2004) nach Polen
27.01.2016 - 1 Erwachsenen nach Mazedonien
27.01.2016 - 1 Erwachsenen nach Serbien
Februar 2016
15.02.2016 - 1 Erwachsenen nach Lettland
23.02.2016 - 1 Erwachsenen in die Türkei
26.02.2016 - 1 Erwachsenen nach Spanien
29.02.2016 - 1 Erwachsenen nach Albanien
Zusätzlich wurden 2 Straftäter direkt aus der JVA abgeschoben.
2. Wie viele Familien/Kinder waren betroffen?
Antwort:
siehe Frage 1
3. Bei wie vielen wurde eine Familientrennung angeordnet?
Antwort:
Lediglich bei der Mutter mit dem erwachsenen Sohn ist der Vater nicht mit ausgereist. Er hat die Chance bekommen, noch am Tage der Abschiebung mitzureisen; dies wurde jedoch von ihm selbst abgelehnt.
4. Bei wie vielen lagen gesundheitliche Einschränkungen vor?
Antwort:
Alle Personen waren reisefähig.
5. Wie oft wurden Abschiebungen aus Kliniken oder einer ähnlichen Einrichtung
angeordnet?
Antwort:
Keine
6. Wie viel besonders schutzbedürftige Einzelpersonen und Familien waren betroffen?
Antwort:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Es wird um Klarstellung gebeten, was „besonders schutzbedürftige“ Personen nach Auffassung der Anfragenden sind.
7. Auf welcher Grundlage basiert die vom Bürgermeister Saxe genannte Zahl „bis zu
1000 Flüchtlinge“, die in 2016 aus Lübeck abgeschoben werden sollen?
Antwort:
72 Personen, die im Begriff der Ausreise sind.
528 Personen, die Inhaber einer Duldung und somit vollziehbar ausreisepflichtig sind.
367 Personen, deren Asylverfahren kurzfristig negativ beendet sein wird.
224 Personen, deren Asylverfahren kurzfristig mit großer Wahrscheinlichkeit negativ beendet sein wird.
Die Verwaltung prüft eine mögliche Abschiebung einzelfallbezogen. Vorrangig wird die freiwillige Ausreise der Betroffenen forciert. Es ist daher nicht vorhersehbar, wie viele Personen im Jahr 2016 abgeschoben werden müssen.
Seitens der Verwaltung wurde auch zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass 1000 Flüchtlinge im Jahr 2016 abgeschoben werden.
8. Welche konkreten Planungen und geplanten Personaleinstellungen gibt es hierfür?
Antwort:
Es wurden zwei zusätzliche Sachbearbeiterinnen für das Aufgabenfeld „Aufenthaltsbeendigung“ eingestellt, die im Februar 2016 ihren Dienst angetreten haben. Darüber hinaus werden noch 4 weitere Sachbearbeiter/innen für allgemeine Aufgaben innerhalb der Ausländerbehörde eingestellt.
9. Werden Gespräche mit dem Land SH geführt, um eine Strategie/ einen Plan zu
erarbeiten?
Antwort:
Nicht seitens der Ausländerbehörde. Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Innenministerium am 04.02.16 wurde jedoch mitgeteilt, dass derzeit ein „Gesamtkonzept für ein integriertes Rückführungsmanagement“ auf Landesebene erarbeitet wird, der umgangssprachlich auch als „Abschiebeplan“ bezeichnet werden kann. Da bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen eine – wie dargestellt – gemischte Zuständigkeit von Landes- und Kommunalbehörden besteht, drängt der Städteverband Schleswig-Holstein auf eine Einbeziehung in die inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Gesamtkonzeptes des Landes. Bisher hat es hier noch keine Einbindung der kommunalen Ebene gegeben.
10. Welche Rolle spielt hierbei der Lübecker Flughafen?
Antwort:
Es wird hier auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Anlagen
Keine
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