Vorlage - VO/2016/03357  

Betreff: Hafenentwicklungsplan 2030 ? Bearbeitung des Managementplanes FFH-Gebiet "Traveförde und angrenzende Flächen" (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rogge, Bernhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.02.2016 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
16.02.2016 
24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.02.2016 
42. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.02.2016 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 28

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 28.11.2013 unter TOP 10.6 (VO/2013/00904) den Bürgermeister beauftragt, für den Prognosezeitraum bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen. Im Block 3 der Grundstruktur für die Bearbeitung des HEP zum Thema Ökologie und Verantwortung soll unter dem Stichwort „nature inclusive planning“ das Thema Ökologie und damit die Prüfung und Abwägung der Raumverträglichkeit der Hafenentwicklung insbesondere mit dem FFH-Gebiet „Traveförde und angrenzende Flächen“  bearbeitet werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 28

Begründung

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 28.11.2013 unter TOP 10.6 (VO/2013/00904) den Bürgermeister beauftragt, für den Prognosezeitraum bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen. Die Lübeck Port Authority (LPA) hat hierzu eine Grundstruktur für die Bearbeitung des HEP in vier Blöcken aufgestellt. Die Blöcke eins und zwei mit der Bestandserfassung und der Grundlagenermittlung sind weitgehend abgeschlossen. Der Block vier mit der Ermittlung des Hafenflächen- und des Liegeplatzbedarfes, der Aufstellung und der Abwägung möglicher Entwicklungsvarianten und der Darstellung der zukünftigen Hafenentwicklung wurde am 27.11.2015 beauftragt und soll bis Ende 2016 fertig gestellt werden.

 

Im Block 3 Ökologie und Verantwortung soll neben der Auswertung von Datenmaterial im Naturraum Untertrave und der Bearbeitung von Klima- und Lärmschutzthemen unter dem Stichwort „nature inclusive planning“ eine Naturraumplanung für die Traveförde aufgestellt werden, um anschließend die Raumverträglichkeit der zukünftigen Hafenentwicklung zu prüfen und Maßnahmen zum Ausgleich möglicher Eingriffe durch den Hafen festzustellen. Im HEP sollen dann damit die unmittelbaren Folgen der Planung durch eine Abschätzung des anfallenden naturschutzrechtlichen Ausgleichflächenbedarfs ermittelt und der Bedarf sowie die Realisierungsmöglichkeiten für den Ausgleich auf gleicher Konkretisierungsebene wie die betriebstechnische Planung dargestellt werden.

 

 

Abb.1 NATURA 2000-Gebiete

 

Durch die unmittelbare Nähe der Lübecker Hafenanlagen zu den NATURA 2000-Gebieten (Abb. 1) ist mit Umweltauswirkungen bei Hafenerweiterungen zu rechnen. Bei der Lösungsfindung sind unter anderem die EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Mündungsbereich der Trave und andere europäische und nationale naturschutzfachliche Richtlinien wie die europäische Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) - zusammengefasst als sogenannte NATURA 2000-Gebiete - zu beachten. So steht fast die gesamte Traveförde von der Teerhofsinsel bis zur Mündung mit den angrenzenden Flächen als sogenanntes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) unter europäischem Naturschutz, um Lebensräume für seltene vom Aussterben bedrohte Arten und Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu schützen. Große Teile der Traveförde und der angrenzenden Flächen sind außerdem als Europäisches Vogelschutzgebiet geschützt. Diese europäischen Schutzgebiete sollen in Verbindung mit weiteren NATURA 2000-Gebieten als kohärentes Netzwerk länderübergreifend gefährdete wildlebende Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume schützen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland bzw. hier das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUR) ist nach europäischem Recht verpflichtet, Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete aufzustellen. In diesen Plänen müssen kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen, die zur Erreichung der Erhaltungsziele der NATURA 2000-Gebiete geeignet sind, beschrieben und festgesetzt werden. Der Bundesrepublik Deutschland droht eine Versäumnisklage der EU, wenn es die bereits fälligen Pläne - und dazu gehört auch der Managementplan für das Traveästuar - nicht spätestens bis Ende 2017 fertig gestellt hat. Das MELUR wird den Entwurf der konkreten Maßnahmen des Managementplans mit den relevanten Nutzergruppen und Interessensvertretern und den zuständigen Behörden – so auch der unteren Naturschutzbehörde Lübeck – abstimmen. Für die spätere Umsetzung der Maßnahmen vor Ort ist in der Regel die Lübecker Naturschutzbehörde zuständig. Die Finanzierung der Maßnahmen übernimmt das Land Schleswig-Holstein.

 

Um für die nächsten Jahrzehnte ein ökologisch verträgliches und nachhaltiges Konzept für die Unterbringung von Baggergut aus der Trave und den Lübecker Häfen zu haben, bestehen beim Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck (WSA), das in der Trave die Sicherheit und Leichtigkeit der dort verkehrenden größeren Schiffseinheiten gewährleisten muss, Überlegungen, das Material zukünftig südlich des Priwalls im aquatischen Bereich der Pötenitzer Wiek abzulagern. Ferner soll Dritten wie der Hansestadt Lübeck die Möglichkeit gegeben werden, dort ebenfalls Baggergut unterzubringen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme soll in einem mehrstufigen Verfahren eine mit den Jahren wachsende, über 10 ha große Insel geschaffen werden, die den in diesem Gewässer vorherrschenden hydrodynamischen Prozessen aus Strömungen und insbesondere dem Wellenschlag standhält. Bei der Realisierung des Projektes spielen neben den wirtschaftlichen Aspekten auch umwelt- sowie naturschutzfachliche Gesichtspunkte eine Rolle. Unter Beachtung des vorgegebenen Verwendungs- bzw. Verwertungsgebotes von Baggergut und der Absicht, die Insel unter Berücksichtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das FFH-Gebiet „Traveförde und angrenzende Flächen“ als Brutgebiet von spezifisch geschützten Arten wie Fluss- und Zwergseeschwalbe zu entwickeln, handelt es sich um eine ökologisch nachhaltige Maßnahme, die dem mehrfach geschützten Traveästuar als Vogelschutz- und FFH-Gebiet dient.

 

Die LPA verfolgt die Absicht, im Rahmen der langfristigen Hafenentwicklung mit der „nature inclusive planning“ Naturschutzziele zu definieren, Effekte von Hafenmaßnahmen auf Erhaltungsziele von spezifisch geschützten Arten zu untersuchen und durch Kooperationen mit diversen Beteiligten Hafen- und Naturraumentwicklung zu verbessern. Die LPA möchte deswegen zusammen mit dem Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. das WSA als Eigentümer der Wasserflächen der Traveförde und Verantwortlichem für die Seeschifffahrtsstraße Trave bei der Planung der sogenannten Düneninsel zur Regeneration eines Küstenvögelrefugiums unterstützen.

 

Um wasser- und naturschutzrechtliche Belange abzusichern, wurde das Projekt im Vorwege beim MELUR vorgestellt. Im Rahmen der Projektpräsentationen im MELUR wurde auch die Frage diskutiert, ob das Projekt Düneninsel als eine mögliche Maßnahme des noch aufzustellenden Managementplans zum FFH-Gebiet „Traveförde und angrenzende Flächen“ und zum Vogelschutzgebiet „Traveförde" angesprochen werden könnte. Das MELUR hat zugesagt, diese Frage kurzfristig zu prüfen und mitzuteilen, welche Zulassungsverfahren aus ministerieller Sicht für das Projekt als erforderlich angesehen werden.

 

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Hansestadt Lübeck könnte das Projekt Düneninsel grundsätzlich geeignet sein, folgende Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets unter bestimmten Voraussetzungen zu unterstützen:

 

-   Erhaltung und Entwicklung von geeigneten, störungsarmen Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebieten,

 

-   Erhaltung und Entwicklung von Muschelbänken und einer artenreichen Wirbellosenfauna als wesentliche Nahrungsgrundlage.

 

Die UNB ist allerdings auch der Auffassung, dass für die Zulassung des Projektes die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens notwendig ist. Sie stellt weiterhin dar, dass das Projekt zum gegenwärtigen Planungstand noch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden sei. Die erforderlichen gutachterlichen Untersuchungen könnten am Ende dazu führen, dass sich das Projekt doch noch als nicht genehmigungsfähig herausstelle. Das Projekt Düneninsel solle nach UNB-Auffassung daher nur als Planungsabsicht in den Managementplan aufgenommen und dort nicht als konkrete Maßnahme festgesetzt werden, auch deshalb, weil die erforderlichen gutachterlichen Untersuchungen für das Projekt den vorgesehenen Zeitrahmen für den Managementplan eventuell sprengen würden.

 

Das MELUR hat die LPA gebeten, im Auftrag des Landes die Erarbeitung des Managementplans für das NATURA 2000-Gebiet „Traveförde“, Teilbereich Wasserflächen zu übernehmen. Die Landflächen des FFH-Gebiets „Traveförde und angrenzende Flächen“ und des Vogelschutzgebiets „Traveförde“ werden bereits durch den Bereich Stadtwald und den Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. bearbeitet.

 

Die LPA ist nach intensiver Prüfung wegen der Überschneidungen mit dem HEP und aufgrund des gewählten Ansatzes zum „nature inclusive planning“ bereit, den Managementplan für die NATURA 2000-Gebiete „Traveförde“, Teilbereich Wasserflächen, zu erarbeiten. Die LPA würde den Planentwurf in enger Abstimmung mit der UNB und den Naturschutzverbänden erstellen. Die im Plan vorgeschlagenen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen würden im Einvernehmen mit der UNB entwickelt werden.

 

Für die Hansestadt Lübeck sind mit der eigenen Erarbeitung des Managementplans folgende Vorteile verbunden:

 

1.              Die Maßnahmen, zu deren Umsetzung das Land verpflichtet ist, können auch geeignet sein, Hafenentwicklung durch freiwillige Maßnahmen zur Natur- und Lebensraumentwicklung in der Traveförde oder als Maßnahmen im Rahmen von Eingriffs- und Ausgleichsregelungen leichter und verlässlicher möglich zu machen.

 

2.               Das MELUR ist grundsätzlich bereit, als Verantwortlicher für den Managementplan Studien, Gutachten und Planungsleistungen zu bezahlen, die ansonsten von der Hansestadt Lübeck im Rahmen der Hafenentwicklungsplanung und „nature inclusive planning“ zumindest teilweise zu finanzieren wären. Je nach Untersuchungsaufwand, der noch gemeinsam zu definieren ist, spart die Hansestadt Lübeck zwischen 40 bis 60 TEUR für die Entwicklung zwingender, weitergehender und sonstiger Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie hat nur wenig zusätzlichen Aufwand, da der Managementplan in großen Teilen dem von der LPA geplanten „nature inclusive Konzept“ des HEP entspricht.

 

3.               Die Projektgruppe Hafenentwicklungsplan und dort insbesondere der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie die Naturschutzverbände vor Ort unterstützen den Ansatz unter dem Vorbehalt, dass durch geeignete Regelungen kein Interessenskonflikt zwischen der Hafenentwicklungsplanung und der Managementplanung entsteht. Durch ein gemeinsames Projekt „Managementplan Traveförde“ mit den Naturschutzbehörden und -verbänden und der LPA besteht die einmalige Chance, planend und gestaltend für Naturraum- und Hafenentwicklung zusammenzuarbeiten und so Hafen und Natur langfristig und nachhaltig möglich zu machen.

 

Sobald mit dem MELUR Finanzierung, Inhalt und Verfahren für den Managementplan abgestimmt sind, wird die LPA sich von geeigneten Fachgutachtern Angebote zur Bearbeitung einholen und diese über die vorgesehenen Vergabeverfahren zur Beauftragung freigeben lassen bevor eine endgültige Verpflichtung zur Bearbeitung mit dem MELUR eingegangen wird.

 

 

Keine

Anlagen

Keine