Vorlage - VO/2014/01891  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2014 bestehenden Sperrvermerks für das Projekt :
Schule Rangenberg/ Brandschutz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Der im Haushaltsjahr 2014 gem

Beschlussvorschlag

Der im Haushaltsjahr 2014 gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik bestehende Sperrvermerk bei dem Produktsachkonto 111029 280.7851000 Gebäudemanagement/Schule Rangenberg – Brandschutz / Hochbaumaßnahmen wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,- Euro werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Bei der Grundschule Rangenberg wurde wegen fehlender Rettungs¬wege die Nutzung der im Dachgeschoss befindlichen Räume untersagt

Begründung

 

Bei der Grundschule Rangenberg wurde wegen fehlender Rettungs­wege die Nutzung der im Dachgeschoss befindlichen Räume untersagt. Um weiteren Nutzungseinschränkungen vorbeugend zu begegnen, soll die Schule in brandschutztechnischer Sicht saniert werden. Insbeson­dere ist eine Verbesserung der Flucht- und Rettungswegsituation aus den oberen Geschossen dringlich.

In diesem Zusammenhang wurde eine Schadensanalyse des gesamten Gebäudes, insbesondere hinsichtlich Konstruktion und Aufbau, Dach, Fenster und Fassade sowie Haustechnik im Rahmen einer Konzeptstudie in Auftrag gegeben, um hieraus mit Prioritätensetzung ein Stufenkonzept der Sanierung zu entwickeln.

 

In der vorgelegten Schadensanalyse mit Sanierungskonzept wurde der Gesamtsanierungs- und Investitions­bedarf für das Schulgebäude aufgrund von baulichen Missständen ab­ge­schätzt und mit Prioritäten versehen; hierin berücksichtigt sind auch Maßnahmen, die aufgrund der vorgesehenen dem Schulbedarf angepassten Nutzung erfor­derlich werden.

 

Die Kosten des ermittelten Gesamtsanierungsbedarfs betragen ca. 1.850.000,- EUR (brutto). Für Maßnahmen von hoher Priorität insbesondere des Brandschutzes und der Elektroinstallation wurde ein Kosten­rahmen von insgesamt ca. 750.000,- EUR bis 800.000,- EUR ermittelt. Auf Basis des ermittelten Gesamtsanierungsbedarfes sollen in einem 1. Abschnitt vordringliche Maßnahmen des Brandschutzes der Klassifizierung hoher Priorität bis zur Höhe des von der GMHL ein­gestellten Kostenrahmens von 400.000,- EUR realisiert werden.

 

Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik einen Sperrvermerk (mit Ausnahme der Planungsmittel in Höhe von 100.000,- EUR) erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Eine EW-Bau mit Kostenberechnung dieser 1. Stufe aus der Sanierungsermittlung liegt in Höhe von 395.000,- EUR dem Bereich Haushalt und Steuerung nun vor. Ein Exemplar wurde dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren Verwendung überlassen.

 

Weitere Stufen des Sanierungsbedarfes werden für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017 mit entsprechend zu hinterlegenden EW-Bau Planungen im Rahmen des Gesamtsanierungsbedarfes angemeldet.

 

Mit Vorlage der EW–Bau der 1. Stufe zur Brandschutzsanierung der Grundschule Rangenberg ist der Sperrvermerk aufzuheben und die Mittel zur Sanierungsdurchführung gleichzeitig freizugeben.

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen