Vorlage - VO/2014/01891
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Beschlussvorschlag
Der im Haushaltsjahr 2014 gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik bestehende Sperrvermerk bei dem Produktsachkonto 111029 280.7851000 Gebäudemanagement/Schule Rangenberg – Brandschutz / Hochbaumaßnahmen wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,- Euro werden gleichzeitig freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Bei der Grundschule Rangenberg wurde wegen fehlender Rettungswege die Nutzung der im Dachgeschoss befindlichen Räume untersagt. Um weiteren Nutzungseinschränkungen vorbeugend zu begegnen, soll die Schule in brandschutztechnischer Sicht saniert werden. Insbesondere ist eine Verbesserung der Flucht- und Rettungswegsituation aus den oberen Geschossen dringlich.
In diesem Zusammenhang wurde eine Schadensanalyse des gesamten Gebäudes, insbesondere hinsichtlich Konstruktion und Aufbau, Dach, Fenster und Fassade sowie Haustechnik im Rahmen einer Konzeptstudie in Auftrag gegeben, um hieraus mit Prioritätensetzung ein Stufenkonzept der Sanierung zu entwickeln.
In der vorgelegten Schadensanalyse mit Sanierungskonzept wurde der Gesamtsanierungs- und Investitionsbedarf für das Schulgebäude aufgrund von baulichen Missständen abgeschätzt und mit Prioritäten versehen; hierin berücksichtigt sind auch Maßnahmen, die aufgrund der vorgesehenen dem Schulbedarf angepassten Nutzung erforderlich werden.
Die Kosten des ermittelten Gesamtsanierungsbedarfs betragen ca. 1.850.000,- EUR (brutto). Für Maßnahmen von hoher Priorität insbesondere des Brandschutzes und der Elektroinstallation wurde ein Kostenrahmen von insgesamt ca. 750.000,- EUR bis 800.000,- EUR ermittelt. Auf Basis des ermittelten Gesamtsanierungsbedarfes sollen in einem 1. Abschnitt vordringliche Maßnahmen des Brandschutzes der Klassifizierung hoher Priorität bis zur Höhe des von der GMHL eingestellten Kostenrahmens von 400.000,- EUR realisiert werden.
Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik einen Sperrvermerk (mit Ausnahme der Planungsmittel in Höhe von 100.000,- EUR) erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Eine EW-Bau mit Kostenberechnung dieser 1. Stufe aus der Sanierungsermittlung liegt in Höhe von 395.000,- EUR dem Bereich Haushalt und Steuerung nun vor. Ein Exemplar wurde dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren Verwendung überlassen.
Weitere Stufen des Sanierungsbedarfes werden für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017 mit entsprechend zu hinterlegenden EW-Bau Planungen im Rahmen des Gesamtsanierungsbedarfes angemeldet.
Mit Vorlage der EW–Bau der 1. Stufe zur Brandschutzsanierung der Grundschule Rangenberg ist der Sperrvermerk aufzuheben und die Mittel zur Sanierungsdurchführung gleichzeitig freizugeben.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2014-08-28 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV 111029 280 Schule Rangenberg Brandschutz (17 KB) |