Vorlage - VO/2014/01872
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Beschlussvorschlag
Änderung der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck
Begründung
In 2008 und 2011 wurden die Beförderungsentgelte in der Hansestadt Lübeck zum Teil deutlich erhöht (von ca. 15 % bis 22 %).
Dabei wurden Änderungswünsche aus dem Taxigewerbe vollumfänglich übernommen. Die sehr deutliche Erhöhung in 2011 war u. a. die Folge des hohen Kraftstoffpreises.
Seit Anfang 2014 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Anpassung der Beförderungsentgelte vor. Mit Vertretern des Lübecker Taxengewerbes wurde die geplante Gebührenanpassung erörtert. Eine deutliche Mehrheit der Taxenunternehmer/innen hat sich für die Umsetzung der Erhöhung ausgesprochen.
Der Landesverband der Taxen und Mietwagen sowie die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) haben keine Bedenken gegen die geplante Anpassung. Diese soll in zwei Stufen erfolgen.
Zum 01.10.2014 (1. Stufe) soll zunächst die allgemeine Preissteigerung ausgeglichen werden. Dies ist auch erforderlich, da nach Erkenntnissen der IHK die allgemeinen Verbraucherkosten im Zeitraum von Januar 2011 bis Februar 2014 um 5,66 % gestiegen sind. Die speziellen Kosten für Kfz-Wartung und Kfz-Werkstatt sind nach Mitteilung der Lübecker KFZ-Innung in den letzten zwei Jahren um ca. 3,5 % angestiegen. Darunter fallen auch Materialkosten und Lohnerhöhung.
Zum 01.01.2015 (2 Stufe) soll die Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde kompensiert werden. Auf die Taxiunternehmer/innen kommen mit Einführung des Mindestlohnes erhöhte Lohnkosten zu. Die weitere Beschäftigung des Fahrpersonals kann demnach nur gesichert werden, wenn die Beförderungsentgelte entsprechend angepasst werden.
Die Anpassung der Beförderungsentgelte in Zahlen:
| Stadtverordnung vom 24.07.2008 | Stadtverordnung vom 03.06.2011 aktuell gültig
| Vorschlag der Verwaltung 1. Stufe | Vorschlag der Verwaltung 2. Stufe |
Grundtaxe | 2,40 Euro | 2,90 Euro | 3,00 Euro | 3,20 Euro |
0 – 1 km | 1,30 Euro | 1,60 Euro | 1,80 Euro | 2,00 Euro |
1 – 2 km | 1,30 Euro | 1,60 Euro | 1,70 Euro | 1,80 Euro |
2 – 6 km | 1,30 Euro | 1,50 Euro | 1,60 Euro | 1,60 Euro |
ab dem 6. km | 1,30 Euro | 1,40 Euro | 1,50 Euro | 1,50 Euro |
Wartezeiten |
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0 bis 2. Min | 0,23 Euro | 0,20 Euro | 0,40 Euro | 0,40 Euro |
2. – 3. Min | 0,23 Euro | 0,40 Euro | 0,40 Euro | 0,40 Euro |
ab 3. Min | 0,36 Euro | 0,40 Euro | 0,40 Euro | 0,40 Euro |
Zuschlag |
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Großraum | 4,00 Euro | 4,00 Euro | 5,00 Euro | 6,00 Euro |
Die Änderungen sind in der Anlage 1 zusammen gefasst.
Vergleich der Beförderungsentgelte im Angleichungsverfahren
(ohne Wartezeiten)
durchschnittl. Fahrleistung | Stadtverordnung vom 24.07.2008 | Stadtverordnung vom 03.06.2011 aktuell gültig
| Vorschlag der Verwaltung 1. Stufe | Vorschlag der Verwaltung 2. Stufe |
2,0 km | 5,00 Euro | 6,10 Euro | 6,50 Euro | 7,00 Euro |
4,0 km | 7,60 Euro | 9,10 Euro | 9,70 Euro | 10,20 Euro |
6,0 km | 10,20 Euro | 12,10 Euro | 12,90 Euro | 13,40 Euro |
8,0 km | 12,80 Euro | 14,90 Euro | 15,90 Euro | 16,40 Euro |
10,0 km | 15,40 Euro | 17,70 Euro | 18,90 Euro | 19,40 Euro |
Die geplante Anpassung der Beförderungsentgelte für das Taxengewerbe ist ausgewogen und angemessen.
Für die Einführung eines Nachttarifes besteht nach wie vor kein Bedarf. Der Einsatz von Taxen in der Nachtzeit obliegt der unternehmerischen Planung der Taxiunternehmer/innen. Insgesamt besteht eine Beförderungspflicht für 20 Schichten à 8 Stunden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Schichten am Tag oder in der Nacht gefahren werden.
Die Hansestadt Lübeck wird nach Einführung des neuen Tarifs im Verhältnis zu den anderen Kreisen und Städten im oberen Bereich anzusiedeln sein. Allerdings liegen in mehreren anderen Städten und Kreisen in Schleswig-Holstein Anträge auf Anpassung/Erhöhung der Beförderungsentgelte vor. Es ist damit zu rechnen, dass auch dort Tariferhöhungen vorgenommen werden. Die aktuellen Tarife in Schleswig-Holstein und der Preisvergleich für die Hansestadt Lübeck 2008 - 2015 sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Im Bereich der Sondervereinbarung ist zum Zwecke des behördlichen Überblicks eine Anzeigepflicht bereits geregelt. Dieser Pflicht kommen nur wenige Taxiunternehmer/innen nach. Insofern sind die neuen Regelungen in § 2 Abs. 5 sowie der Aufnahme in die Bußgeldvorschriften notwendig. Von der Genehmigung etwaiger Sondervereinbarungen wird zurzeit noch abgesehen.
Die Entscheidung über den Erlass der Stadtverordnung trifft der Bürgermeister. Vor der Entscheidung ist die Verordnung gemäß § 55 des Landesverwaltungsgesetzes der Bürgerschaft zur Kenntnisnahme vorzulegen (Anlage 3).
Anlagen
Anlage 1 Taxen-Beförderungsentgelte - Tarifübersicht
Anlage 2 Aktuelle Taxen-Beförderungsentgelte nach Kilometern
Anlage 3 Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 22.09.2006 in der Fassung vom 03.06.2011
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Taxen Anlage 1 (48 KB) | ||
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2 | öffentlich | Taxen Anlage 2 (36 KB) | ||
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3 | öffentlich | Taxen Anlage 3 (49 KB) |