Vorlage - VO/2014/01860
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Beschlussvorschlag
1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen
Lübeck-card zusammengefasst.
2. Die Umsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren wie in dem beiliegenden Bericht beschrieben.
3. In der ersten Umsetzungsstufe werden der ‚Lübeck-Pass’, der ’Senioren- und Freizeitpass’ und die Familienkarte zu einer einheitlichen Lübeck-card zusammengefasst.
4. Die Lübeck-card gilt für jeweils ein Kalenderjahr zu einem Preis von 10 Euro; für Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher ist sie kostenfrei.
5. In Verbindung mit den jeweiligen Preistarifen der städtischen Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen sind damit Vergünstigungen und Angebote für Lübecker Familien (bis zu 2 Erwachsene mit eigenen minderjährigen Kindern in gemeinsamer Nutzung), Senioren (über 65-jährigen Lübeckerinnen und Lübecker) und Sozialleistungsbezieherinnen und –bezieher vorzusehen.
6. Die Entgeltordnungen und Preistarife der städtischen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 2.500 Soziale Sicherung 1.201 Haushalt und Steuerung 1.300 Bereich Recht 4.0417 Lübecker Museen 4.510 Familienhilfe 4.513 Jugendarbeit Sowie alle Fachbereiche für die Bestandsaufnahme / Übersicht |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Für den Bericht über eine verwaltungsinterne Bestandsaufnahme nicht erforderlich |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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| entfällt |
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Bericht
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26. September 2013 mit VO/2013/00795 den nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion mit Mehrheit angenommen:
(Überprüfung der Tarif- und Ermäßigungsstrukturen (inkl. Ermäßigungskarten)
Der Bürgermeister wird beauftragt zu berichten, wie die Ermäßigungen (inkl. Ermäßigungskarten) die die Hansestadt Lübeck für bestimmte Personenkreise gewährt, in Zukunft vereinheitlicht werden können. In die Prüfung sollen auch Tarife für städtische Einrichtungen und Beteiligungen einbezogen werden. Bedürftige Personengruppen und ehrenamtlich engagierte Personen sollen weiterhin Vergünstigungen erhalten.
Der Bericht soll aufzeigen,
- welche Vergünstigungen in den jeweiligen Einrichtungen aktuell gewährt werden,
- wie viele Personen diese bisher genutzt haben und
- welche Kosten der Hansestadt Lübeck entstanden sind (einrichtungsbezogen und gesamtstädtisch).
In die Berichterstattung sind insbesondere der Lübeck-Pass, der Seniorenpass, der Aktivpass, das Kulturticket, die Ehrenamtskarte, die Juleica, die Lübeck-Card, die Ostsee-Card und ggf. weitere mit einzubeziehen.
Insbesondere die bisher einkommensunabhängig gewährten Ermäßigungen und Vergünstigungen im Rahmen des Senioren- und Freizeitpasses haben im Zusammenhang mit den strikten Vorgaben und Überprüfungen zur erforderlichen Haushaltskonsolidierung in Verbindung mit der demographischen Entwicklung sowie der veränderten Einkommenssituation heutiger Ruheständler im politischen Raum zu dem vorliegenden Prüfauftrag geführt.
Die Frage ist:
- Wie viel gesonderte und zusätzliche kostenträchtige Förderung kann sich die Hansestadt Lübeck noch leisten?
- Sind die eingesetzten sozialpolitischen Instrumente noch verhältnismäßig und erreichen sie die gewünschten Zielgruppen und Zwecke, insbesondere unter den Senioren und Seniorinnen?
- Kann durch eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung der Vergünstigungen/Ermäßigungskarten für bestimmte Zielgruppen mehr Transparenz und bessere Handhabbarkeit erreicht werden und zudem eine größere soziale Gerechtigkeit herbeigeführt werden?
Der Prüf- und Berichtsauftrag wurde federführend dem Fachbereich 4 - Kultur und Bildung erteilt. Der Bericht wurde unter Beteiligung und in enger Abstimmung mit dem Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales erstellt. Die jeweiligen Ausführungen wurden eingearbeitet.
Welche Vergünstigungen werden in den Einrichtungen der Hansestadt Lübeck aktuell gewährt
Die Hansestadt Lübeck gewährt in ihren Einrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen eine Reihe von Ermäßigungsangeboten für Eintritt und zur Teilnahmewerbung. Neben den üblichen gesetzlichen Ermäßigungstatbeständen wie Schwerbehinderung, kein oder nachweislich geringes eigenes Einkommen bei Kindern und Jugendlichen, SchülerInnen und Studenten, RentnerInnen und SozialleistungsempfängerInnen – sind das auch die Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppen, die aus einem bestimmten sozial- oder wirtschaftspolitischen Anliegen heraus besonders berücksichtigt werden sollen. Das sind insbesondere Senioren und Seniorinnen, ehrenamtlich engagierte Menschen und Touristen.
In Folge der vielfältigen sozialpolitischen Initiativen in den vergangenen Jahrzehnten in Lübeck und der besonders in jüngster Zeit sich entwickelnden Tourismusstrategien der Stadt, abgestimmt in der gesamten Region, hat sich aus den politischen Anliegen zur Förderung und Werbung von Teilnahme und Teilhabe ein eher unübersichtlicher Strauss von speziellen Cards, Pässen und erläuternden Broschüren ergeben, der auf die genannten Zielgruppen eventuell eher verwirrend denn fördernd und verlockend wirken könnte.
Zudem sind im Rahmen der verwaltungsseitigen Abwicklung sowie durch Einnahmeausfälle bei den betroffenen Einrichtungen wachsende freiwillige Aufwendungen für die Hansestadt Lübeck entstanden, die vor dem Hintergrund der gebotenen Haushaltskonsolidierung überprüft und hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Passgenauigkeit des Förderinteresses überprüft werden sollen.
Die folgende / in der Anlage beigefügte Übersicht gibt einen Überblick über die aktuell zum Zeitpunkt des o.g. Prüfbeschlusses vorhandenen Ermäßigungen und die jeweils damit verbundenen durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen in den Fachbereichen.
Erläuterung und Auswertung der Übersicht
Zur Zeit gibt es insgesamt 10 verschiedene Cards, Karten und Pässe in Lübeck, die zu Ermäßigungen für Eintritts- und Fahrpreise sowie weiteren Vergünstigungen berechtigen. Sie gelten (zum Teil) für kommerzielle und nichtkommerzielle Freizeit- und Kulturangebote sowie für städtische und nichtstädtische Einrichtungen.
Die Zielgruppen an die sich diese cards und Pässe werbend richten sind in der Reihenfolge der Größenordnung ihrer Inanspruchnahme in städtischen Einrichtungen (soweit das gesondert bei gleichen Ermäßigungshöhen erfasst wird): Familien, Auszubildende, Senioren und Seniorinnen, Sozialleistungsempfänger.
Besucherinnen und Besucher Lübecks, die teilweise als Übernachtungsgäste im Stadtteil Travemünde die Ostseecard pflichtig mit der Kurabgabe erwerben oder Personen, die in den Einrichtungen nicht explizit erfasst werden (Ehrenamtscard) wurden in die Rangfolge nicht miteinbezogen.
Die Anzahl der Personen, die die genannten Karten /Ermäßigungen durchschnittlich im Jahr nutzen, liegt im sozialen- und Bildungsbereich laut Angaben bei 260.968, im touristischen Bereich bei 33.919 (Differenz zur in der Übersicht ausgewiesenen Gesamtsumme: Befreiung/ Ermäßigung Fachpublikum auf Einladung etc.).
Die Ermäßigungen werden insbesondere aus einem bildungs- und sozialpolitischen Anliegen gewährt, nämlich die Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an Kultur-, Bildungs- und allgemeinen Freizeitangeboten zu gewährleisten und zu fördern, unabhängig vom sozialen Stand oder persönlichen Beschränkungen und dadurch persönliche Entwicklung zu fördern und soziale Ausgrenzung zu vermeiden.
Gegenüber Auswärtigen sollen die kombinierten Ermäßigungsangebote auf der ‚Kurkarte’ oder dem Tagesticket der LTM einen eher wirtschaftspolitischen Zweck erfüllen, möglichst viele Besucher und Besucherinnen mit attraktiven leicht zugänglichen Angeboten in die Stadt und zu wiederholten Besuchen zu locken, die Attraktivität Lübecks als ‚Destination’ zu stärken und damit insbesondere auch die Umsätze bei Hotels, Gaststätten und Einzelhandel zu fördern sowie zur wirtschaftlichen Prosperität der Stadt insgesamt beizutragen.
Entsprechend der Rückmeldungen der betroffenen Fachbereiche wendet die Hansestadt Lübeck aufgrund der Ermäßigungstatbestände und der genannten Karten durchschnittlich rund 1.26 Mio Euro jährlich für diese Zwecke auf – der überwiegende Teil durch Einnahmeausfälle in städtischen Einrichtungen. Sieht man von den wirtschaftspolitisch motivierten Aufwendungen im Bereich des Tourismusmarketings ab, denen für die Stadt insgesamt eine Umwegrentabilität entgegensteht, sind dies für soziale Zwecke rund 1.21 Mio Euro.
Unter dem Aspekt der Umwegsrentabilität (also dem indirekten Nutzen / der mittelbaren Einnahmen, die den Aufwendungen insgesamt gegen zurechnen sind) ist in Hinsicht auf die bildungs- und sozialpolitisch motivierten Ermäßigungen zu bedenken, dass sie ggf. Besucher generieren, die ohne diese Angebote vielfach gar nicht oder zumindest deutlich seltener die jeweiligen Kultur- und/ oder Freizeiteinrichtungen besuchen würden. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die rein rechnerisch ermittelten Einnahmeausfälle zu bewerten.
Verwaltungsintern sind die Aufwendungen unterschiedlich auf die Fachbereiche verteilt. Im Fachbereich 2 -Wirtschaft und Soziales, der die cards und Pässe (bis auf Ferienpass) einschließlich der damit verbundenen Vergünstigungen sowohl im sozialen als auch im touristischen Bereich gewährt und ausgibt, entstehen in geringem Umfang Verwaltungsaufwendungen, die überwiegend durch die Einnahmen aus dem Verkauf und der damit verbundenen Werbung gedeckt sind.
Auf den Fachbereich Kultur und Bildung entfallen zum weit überwiegenden Teil die aus den cards und Pässen resultierenden Einnahmeausfälle der HL, da sich die Ermäßigungen für die städtischen Angebote (bis 2013 ) fast vollständig nur auf Angebote von Einrichtungen des Fachbereichs 4 Kultur und Bildung beziehen. Im Fachbereich 1 werden darüber hinaus noch die Rathauseintritte ermäßigt. Nur im touristischen Bereich entfallen auch Einnahmeausfälle auf den FB 2/ den Kurbetrieb; durch die ermäßigte Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr für Schwerbehinderte.
- Im FB 4 sind das rd. 1.18 Mio Euro an Einnahmeausfällen durchschnittlich per anno entsprechend der Rückmeldungen aus den betroffenen Einrichtungen und Bereichen;
- Einnahmeausfälle bei den Rathauseintritte im FB 1 belaufen sich laut Angaben auf 7.500 Euro;
- vom Kurbetrieb werden für verminderte Kurabgabe und Standbenutzungsgebühr rd. 54.900 Euro jährlich genannt.
In der Gesamtsumme ergeben sich rund 1.26 Mio Euro Aufwendungen, die der Hansestadt Lübeck aus den obengenannten Gründen für die Vergünstigungen entstehen, da die Einnahmeausfälle durch entsprechend höhere Zuschüsse an die betroffenen Einrichtungen und Betriebe regelmäßig ausgeglichen werden müssen.
Die Fachbereichsperspektive ist gesamtstädtisch für die Einschätzung des Sachverhalts grundsätzlich nicht relevant. Politisch bedeutsam ist dieser Aspekt, sobald die damit verbundene Entwicklung des Zuschussbedarfs und der Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder, Museen, Theater) in Folge der Mindereinnahmen bzw. Mehraufwendungen auf dem Prüfstand stehen und deshalb im Einzelfall sogar Schließungen erwogen werden müssen.
Da es sich im sozialen Bereich bis auf die Ehrenamtskarten ausschließlich um gesetzlich begründete Leistungen handelt - in deren Ausgestaltung die jeweilige Kommune allerdings frei ist - sollen im Folgenden, im Interesse einer sorgfältigen Abwägung, Hintergrundinformationen zu den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Beschlüssen sowie der gewünschten Wirkung der einzelnen Karten/Pässe gegeben werden.
Ermäßigungskarten mit sozialpolitischer Zielsetzung
Lübeck-Pass
Der Lübeck-Pass wurde im Jahre 1992 eingeführt (Beschluss der Bürgerschaft vom 29.10.1992).
Zielsetzung des Passes ist es, die Teilhabe vor allem an Kultur-, Bildungs- und allgemeinen Freizeitangeboten für Personen mit geringem Einkommen zu ermöglichen (Anspruchvoraussetzung siehe nachfolgenden Absatz). Die Angebote und der Kreis der Anspruchsberechtigten wurden seit der Einführung des Lübeck-Passes modifiziert und angepasst.
Der Anspruch auf Ausstellung eines Lübeck-Passes für EinwohnerInnen ist einkommensabhängig und besteht für folgende Personenkreise:
1. EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
2. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
3. BewohnerInnen von Lübecker Alten- und Pflegeheimen, die einen Barbetrag zur Verfügung erhalten
4. Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen
5. Bundesfreiwilligendienstleistende
6. BewohnerInnen von stationären Lübecker Einrichtungen, die im Rahmen von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII nur einen „Barbetrag zur persönlichen Verfügung“ erhalten
7. EmpfängerInnen der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
8. Angehörige des Freiwilligen Sozialen Jahres und Freiwilligen Ökologischen Jahres
Die Ausgabe des Lübeck-Passes erfolgt für die unter Punkt 1. der Anspruchsberechtigten genannten Personen im Servicebüro des Bereiches Soziale Sicherung im Verwaltungszentrum Mühlentor.
Für die unter den Punkten 2.-8. genannten Personen erfolgt die Ausgabe in den Stadtteilbüros.
Die Ermäßigungen umfassen vor allem Kultur-, Bildungs- und allgemeine Freizeitangebote städtischer und anderer Einrichtungen (z.B. auch verschiedene Theater und Sportvereine)
Als städtische Einrichtungen sind dabei beteiligt:
- Volkshochschule
- Bühnen und Konzerte städtisches Theater
- Museen
- Rathaus
- Stadtbibliothek
- Passat
- Lübecker Schwimmbäder
Der Senioren- und Freizeitpass ist auf Grundlage des § 71 SGB XII (Altenhilfe) ein niedrigschwelliges, präventives und einkommensunabhängiges Angebot im Rahmen der Altenhilfe, um Teilhabe zu ermöglichen und Vereinsamung, Isolation und Verwahrlosung entgegen zu wirken.
Die Bürgerschaft hat am 03.05.1973 den damaligen Altenplan zur Kenntnis genommen, in dem die Erhaltung und Anregung von Aktivität im Alter, die Förderung mitmenschlicher Kontakte sowie die Teilnahme am kulturellen Leben als zentrale Indikatoren zur Vermeidung von Isolation, Vereinsamung und deren Folgen im Alter herausgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund wurde u.a. eine Erweiterung des Freizeitangebotes für Senioren angeregt. Nach Kenntnisnahme durch die Bürgerschaft hat das damalige Sozialamt in Kooperation mit den Freien Wohlfahrtsverbänden und der Projektgruppe "Alte Mitbürger" den Senioren-Freizeitpass entwickelt und 1975 umgesetzt.
Im März bzw. April 1976 wurde dem Sozialausschuss, dem Senat und der Bürgerschaft in Form eines schriftlichen Berichtes über die Erfahrungen, die Fortsetzung des Angebotes und die Einführung einer Schutzgebühr berichtet. Dieser Bericht wurde von den genannten Gremien zur Kenntnis genommen. Der Senioren- und Freizeitpass wird seitdem kontinuierlich angeboten.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im März 2008 das Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter (Nachfolger des damaligen Altenplanes) zur Kenntnis genommen, das seitdem in enger Abstimmung mit der Politik, den Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsunternehmen, dem Seniorenbeirat etc. .schrittweise umgesetzt und weiterentwickelt wird. Die Kernthese des Konzeptes lautet:
„Das zentrale Thema Wohnen muss zwingend in ein Netz unterschiedlichster und aufeinander abgestimmter Infrastruktur-, Beratungs-, Unterstützungs-, Kommunikations- und Präventionsangebote eingebunden sein, um so die Voraussetzungen für einen möglichst langen Verbleib älterer Menschen in der eigenen Wohnung im vertrauten Wohnquartier zu schaffen."
Wie im damaligen Altenplan wird dabei auch im Gesamtkonzept Leben und Wohnen im Alter die Teilhabe an der Gesellschaft als ein wesentlicher Aspekt hervorgehoben, um Vereinsamung, Isolation und Verwahrlosung zu vermeiden, auch mit Blick auf die hohen Folgekosten für die Kommune z.B. durch aufwendigen Beratungs- und Unterstützungsbedarf oder Pflegeheimunterbringungen.
Im Jahre 2013 waren 23 % der Gesamtbevölkerung der Hansestadt Lübeck 65 Jahre und älter, also nahezu jede/r Vierte. Die Einkommenssituation in dieser Bevölkerungsgruppe ist nicht homogen, die Armutsgefährdung im Alter nimmt zu.
5,2 % des Personenkreises der über 65jährigen haben im Jahre 2012 Grundsicherung erhalten; im Jahre 2006 waren es noch 3,9 %. Bei den Männern ist in diesem Zeitraum eine Steigerung von 44,7 %, bei den Frauen um 29,8 % zu beobachten. Es ist zudem eine nicht unerhebliche Grauzone zu vermuten, da gerade ältere Anspruchsberechtigte aus Schamgefühl keine Leistungen beantragen. Die Armutsgefährdung im Alter liegt auch in den rückläufigen Rentenzahlbeträgen bei den Rentenneuzugängen begründet.
Der Gesetzgeber hat im SGB XII ausdrücklich vorgesehen, dass zusätzlich zu den anderen Leistungen des Buches Altenhilfe gem. § 71 ohne Rücksicht auf das vorhandene Einkommen und Vermögen gewährt werden soll. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass Notlagen und Unterstützungsbedarfe im Alter einkommensunabhängig auftreten können.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der hohen Zahl der 1-Personen-Haushalte in Lübeck und der steigenden Zahl der Polizeimeldungen, vor allem hinsichtlich älterer vereinsamte, verwahrloster und verwirrter Menschen, haben niedrigschwellige präventive Angebote noch an Bedeutung gewonnen. So hat sich z.B. die Zahl der Polizeimeldungen in der Erwachsenenhilfe, die im Großteil ältere 1-Personen-Haushalte mit den genannten Problemlagen betreffen, in den letzten 3 Jahren verdreifacht.. Die Auswertung der aktuellen Polizeimeldungen im Januar und Februar 2014 hat ergeben, dass in den ersten beiden Monaten 2014 bereits 26 Polizeimeldungen zum Personenkreis über 60 Jahre eingegangen sind, wovon 50% ohne Transferleistungsbezug sind. Dies bestätigt die o.g. Intention der Gesetzgebers.
Aktivpass
SGB II gewährt Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Kindern mit Bezug von Leistungen des Jobcenters, der Sozialhilfe, des Asylbewerberleistungsgesetz oder von Wohngeld) ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von insgesamt 10,- EUR monatlich gewährt.
Zur Teilhabeleistung gehören u.a.
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten.
Die Leistungserbringung durch das Jobcenter oder den Bereich Soziale Sicherung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in personalisierten Gutscheinen. In Lübeck wurde hierzu der „Aktivpass“ entwickelt.
Teilnehmende Kooperationspartner können mit diesem Aktivpass die gesetzlichen Leistungen mit dem zuständigen Leistungsträger abrechnen.
Ehrenamtscard
Die Ehrenamtskarte ist ein Angebot des Landes Schleswig-Holstein durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung. Sie soll mit besonderen Vergünstigungen, Vorteilen und Angeboten mitwirkender Partner im sozialen, kulturellen und politischen Bereich allen ehrenamtlich engagierten und tätigen Menschen im Lande Dank und Anerkennung für ihre gemeinnützige Arbeit zollen. Die hierzu Berechtigten müssen mindestens zwei Jahre mit mindestens 500 Stunden, also durchschnittlich 5 Stunden pro Woche unentgeltlich tätig (gewesen) sein und mindesten 16 Jahre alt sein.
In Lübeck gibt es zwei städtische Einrichtungen, die Partner sind; das ist die LTM, die den Ehrenamtlichen auf Nachweis ein Willkommenspaket ausgibt. Darin sind die üblichen Broschüren und Veranstaltungstipps, die jedoch keine Ermäßigungen beinhalten. Auch das Theater Lübeck ist Partner der Initiative. Es gewährt den Ehrenamtskarteninhabern 10% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen. Nach Auskunft des Theaters ist die Mitwirkung an der Initiative Teil des Marketings der GmbH. Neben Kundengewinnung und Kundenbindung und den damit verbundenen Auslastungseffekten eröffnet die Mitwirkung einen zusätzlichen Werbeeffekt und die unentgeltliche Präsenz auf anderen Internetplattformen. Zudem können Ehrenamtscard -InhaberInnen den Senioren- und Freizeitpass erwerben und die dortigen Ermäßigungen nutzen.
Juleica
Die Jugendleiter-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen (entsprechend Ehrenamtscard für Erwachsene). Für Eltern, deren Kinder an den vielfältigen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen möchten, ist garantiert, dass Juleica-Inhaber eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert haben mit mindestens 40 Stunden Ausbildung und Unterricht in Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und dergleichen.
In Lübeck sind die Museen Partner der Juleica-Initiative. Sie eröffnen den InhaberInnen der Card wie Auszubildenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden 50% Ermäßigung auf den Eintrittspreis
Ferienpass
Der Ferienpass ist eine Initiative des örtlichen Trägers der Jugendhilfe in Lübeck ähnlich wie bundesweit in vielen Städten von den Jugendämtern initiiert. Sie bietet allen Kindern in Lübeck, die in den Ferien nicht verreisen (können) vielfältige Angebote zum Teil kostenfreie Bildungs- und Freizeitangebote. Das Ferienpassangebot ist Teil der bundesgesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, jedem jungen Menschen ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu ermöglichen und hierfür entsprechende Angebote bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Angebote sind Bestandteil der außerschulischen Jugendbildung, sie sollen die individuelle und soziale Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen. In Lübeck wurde der Ferienpass im Jahre 1973 durch Bürgerschaftsbeschluss eingeführt. Im Jahr 2013 haben nach Auskunft des Lübecker Jugendrings, der das Angebot zwischenzeitlich für die HL im Rahmen seiner Aufgaben durchführt, rund 2600 Kinder und Jugendliche am Lübecker Ferienpass teilgenommen.
Kulturticket
Das Kulturticket ist die konkrete Umsetzung der Theater Lübeck GmbH für die Ermäßigungen im Rahmen des Lübeckpasses (s.o.):
Ermäßigungscards mit wirtschafts- / tourismuspolitischer Zielsetzung
Lübeck card / Happy Day card
Mit der HappyDay Card haben Gäste freie Fahrt in allen Bussen und Bahnen, darüber hinaus bekommen sie Ermäßigungen in vielen Museen, bei verschiedenen Theatern oder Kanal – und Hafenrundfahrten. Auch in vielen lübschen Restaurants und Geschäften profitieren die Besucher von zahlreichen Vergünstigungen. Ein kostenfreier Informationsfolder informiert über die Rabatte der teilnehmenden Partner.
Die Karten werden zu folgenden Konditionen an die Gäste verkauft: 11,00 € für 24 Stunden, 13,00 € für 48 Stunden, 16,00 € für 72 Stunden (Preise für 2014). Basis der Verkaufspreisgestaltung ist ein Kooperationsvertrag zwischen LTM und Stadtverkehr, der sowohl den Verkaufspreis als auch den darin enthaltenen Fahrpreisanteil für den Stadtverkehr Lübeck ausweist.
Ostseecard
Die Ostseecard ist Nachfolgerin der Kurkarte. Sie wird seit Saisonbeginn 2004 in 18, dem Verbund angeschlossenen, Kur- und Erholungsorten zwischen Glücksburg und Travemünde ausgegeben. Die Gäste erhalten die Ostseecard bei ihrer Anreise direkt von ihrem Gastgeber, ggf. über den Kurbetrieb oder den Tourist-Service im Urlaubsort nachdem sie die Kurabgabe entrichtet haben. Neben den klassischen Leistungen (Strandnutzung, Nutzung der sonstigen Kureinrichtungen) kann der Inhaber der Ostseecard weitere kostenlose oder vergünstigte Angebote in Anspruch nehmen. Neben den Angeboten des jeweiligen Urlaubsortes sind dies Vergünstigungen touristischer Leistungspartner aus der Region (u. a. Meereszentrum Fehmarn, Ostsee-Therme Scharbeutz, Hansa-Park Sierksdorf, Wildpark Eekholt, Freizeitpark Weissenhäuser Strand). Ein wichtiger Aspekt für den Gast ist darüber hinaus, dass die beteiligten Orte die Ostseecard gegenseitig akzeptieren. Ein Gast aus Travemünde kann also in den anderen Orten z.B. kostenlos den Strand nutzen, Gäste anderer Orte umgekehrt natürlich auch den Travemünder Strand. Ziel des Verbundes Ostseecard ist es, die Akzeptanz für die Kurabgabe durch eine Vielzahl von Gegenleistungen bei den Gästen zu erhöhen.“
Beispiele aus anderen Städten
Auch in anderen Städten im Bundesgebiet werden sozialpolitisch motivierte Ermäßigungen für bestimmte Zielgruppen gewährt. In der Regel erfolgt das in der Verantwortung und im Ermessen der jeweiligen Einrichtungen im Rahmen des Preistarifs.
Als Beispiel für ein nicht ausgrenzendes Angebot gezielter sozialpolitischer Förderung ist der Münchner Familienpass zu nennen. Als Familie gilt jede Gemeinschaft, in der Kinder sind, unabhängig ob alleinerziehend, welchen Verwandtschaftsgrads und Alters, ob Pflegefamilien oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Der Pass gilt für bis zu zwei Erwachsene und bis zu vier Kindern bis einschließlich 17 Jahren. Familien mit mehr als 4 eigenen Kindern erhalten einen weiteren Familienpass kostenlos. Der Münchner Familienpass kostet sechs Euro und gilt jeweils ein Jahr. Neben ermäßigten Eintritten in einer Vielzahl nicht nur städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Sportvereinen und Tanzschulen) bietet der Familienpass auch viele Vergünstigungen von familienfreundlichen Unternehmen, so sind auch Münchner Biomärkte mit starken Vergünstigungen dabei sowie Restaurants und Gaststätten. Das Münchner Jugendamt ist mit 90 Freizeitangeboten zu stark ermäßigten Preisen am Familienpass beteiligt Der Familienpass ist zudem mit dem Ferienpass in München ermäßigend kombinierbar.
Daneben gibt es allerdings in München für Sozialleistungsbezieher und – Bezieherinnen auch noch kostenfrei den München-Pass, der Vergünstigungen für den Verkehrsverbund, Bäderbetrieb und Sportstätten sowie Museen, Bildungseinrichtungen und verschiedene Kultureinrichtungen bietet.
Die Stadt Köln vergibt einen Köln-Pass, der für Kinder und Jugendliche ebenso gilt wie für Senioren, Ausländer und andere Erwachsene sofern laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Fühförderung oder Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen bezogen werden. Auch dies ein Beispiel für eine nicht bestimmte Altersgruppen ausgrenzende, bzw. besonders hervorhebende sozialpolitische Förderung.
Alternativen für Lübeck
Aus dem bisher Ausgeführten resultierend lassen sich auch Alternativen für Lübeck denken. Im Interesse einer künftig klareren und sozialpolitisch weniger ausgrenzenden Förderstruktur, bei der zudem deutlicher die soziale Bedürftigkeit als Kriterium für öffentliche Leistungen herangezogen wird, ohne entsprechend zu stigmatisieren, wäre eine einheitliche Lübeck-card denkbar, die sowohl Senioren als auch Familien mit Kindern und Menschen die auf soziale Hilfen angewiesen sind Vergünstigungen und besondere Angebote zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Stadt ermöglicht.
Die Lübeck-card kann kostenfrei sein für alle, die laufende Sozialleistungen beziehen : Grundsicherung im Alter, Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, BaföG, sonstige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie solche, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen.. Bürokratisch unaufwendig kann die Lübeck-card gemeinsam mit dem Bescheid über die Leistungen einschließlich Infoblatt versandt werden bzw. im persönlichen Gespräch ausgehändigt werden, wenn der Bescheid im Rahmen einer persönlichen Beratung übergeben wird. Die Ausgabe der Lübeck-card erfolgt dementsprechend bei den jeweils zuständigen Stellen.
Zugleich sollte die Lübeck-card auch käuflich erworben werden können von Lübecker Familien und SeniorInnen, die keine Sozialleistungen beziehen; z.B. für 10 Euro bei einer Gültigkeit von 1 Jahr. Neben der Bündelung der vormaligen Senioren- und Freizeitkarte und dem Lübeckpass könnte sie damit zugleich die Familienkarte in den Museen ersetzen und entsprechende Eintrittsermäßigung über den Preistarif auch in anderen städtischen Einrichtungen ermöglichen bzw. vereinheitlichen.
Der Verkauf kann über die Stadtteilbüros, Nachbarschaftsbüros, die jeweiligen Kultur- und Bildungseinrichtungen an der Kasse sowie im Rathaus (im Zusammenhang mit dem Eintritt dort) erfolgen.
Die Einnahmen aus dem Verkauf sollten anteilig (entsprechend Aufwand/ Einnahmeverlust) den jeweiligen Bereichen bzw. Einrichtungen zur Verfügung stehen.
So können zum Beispiel auch alle Seniorinnen und Senioren, gegen ein geringes jährliches Entgelt, wie bisher wieder ermäßigt die Lübecker Museen besuchen. Zugleich werden mit der Lübeck-card durch das beschriebene Verfahren auch andere relevante Zielgruppen gefördert durch Vergünstigen, ohne dass der Hansestadt Lübeck hierdurch Mehrkosten entstehen - nämlich Familien, auch solche, die keine Sozialleistungen beziehen (ebenso wie bei den über 65-jährigen).
Im Rahmen der Altenhilfe kann ein solches Angebot zudem verbunden werden mit den Initiativen, die derzeit im Rahmen des Seniorenpasses in einer Broschüre jährlich zusammengestellt werden.
Um insbesondere auch diejenigen zu erreichen, deren Einkünfte nur geringfügig über den gesetzlichen Bedarfssätzen liegen oder aus anderen Gründen der besonderen Förderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben bedürfen, könnte eine solche Lübeck-card im Einzelfall (analog der Praxis beim Bildungsfonds) auch im Ermessen der sozialen Arbeit von MitarbeiterInnen Freier und öffentlicher Träger der Alten-, Jugend- und sonstigen Sozialhilfe kostenfrei vergeben werden.
Ohne nennenswerte zusätzliche Aufwendungen wäre damit
- die Reichweite der sozialpolitischen Initiative erheblich erweitert – zum Einen durch die Öffnung der Zielgruppen, zugleich wird durch das Beifügen der Lübeck-card zu jedem Bescheid über Sozialleistungsbezug die Anzahl der Nutzer deutlich erhöht -,
- eine Ausgrenzung und damit sozialpolitische Segregation einzelner gesellschaftlicher Gruppen vermieden
- und mindestens drei der derzeit unterschiedlichen Ermäßigungscards wären zu einer vereinheitlicht – Senioren- und Freizeitpass, Lübeck-Pass und Familienkarte (derzeit nur gültig in den Museen)
Eine parallel herausgegebene Broschüre mit der Information über die unterschiedlichen Leistungsangebote der Lübeck-card (derzeit nur für den Seniorenpass) kann im nächsten Schritt gemeinsam mit den Bereichen Familienhilfe und Jugendarbeit gezielt um Angebote für Familien erweitert werden (ähnlich wie beim Münchner Familienpass), sowie in Kooperation mit der VHS um vielfältige Bildungsangebote, z.B. auch speziell für Ausländerinnen und Ausländer. Auch das Kulturticket (derzeit nur beim Theater) ließe sich hierdurch ersetzten bzw. die Leistungen auf verschiedene Kulturangebote in Lübeck ausweiten.
Auf bürokratisch unverhältnismäßig aufwendige und damit kostenträchtige Überprüfungen und ‚Einzugsverfahren’ der kostenfrei ausgegebenen Lübeck-card aus dem Grund, weil der Zeitraum ihrer Gültigkeit nicht immer völlig deckungsgleich ist mit dem Zeitraum des Sozial-Leistungsbezugs im jeweiligen Jahr sollte verzichtet werden. Die in der Übersicht ausgewiesenen Fallzahlen in diesem Bereich lassen vermuten, dass es wohl nur geringfügige Beträge wären, die solchen aufwendigen Verwaltungs- und Prüfverfahren gegenüberstehen.
Mit Blick auf die konkreten Auswirkungen der Einnahmeentwicklung in den vergünstigenden städtischen Einrichtungen - sollte die Lübeck-card in die Umsetzung gehen -, wäre sicher ein Probelauf von 2 Jahren einschließlich entsprechender Überprüfung und Evaluation zur Festlegung der Konditionen für einer dauerhaften Einführung sinnvoll.
In einer weiteren Umsetzungsstufe, zu einem späteren Zeitpunkt könnte nach entsprechend erfolgreicher Abstimmung mit den zuständigen Stellen beim Land eventuell auch die Ehrenamtskarte sowie ihr Pendant im Bereich der Jugendarbeit, die Juleica, in die Angebote der Lübeck-card einbezogen werden und durch diese entprechend ersetzt werden. Wenn das auch für die sozialgesetzlich vorgesehenen Ermäßigungen für Schwerbehinderte erreicht werden kann, wäre in Lübeck mit einem innovativen sozialpolitischen Konzept und in unbürokratischer Umsetzung eine einheitliche und übersichtliche Tarif- und Ermäßigungsstruktur geschaffen, die zudem vergleichbar mit dem Lübecker Bildungsfonds, gezielte sozialpolitische Förderung ermöglicht.
Weiteres Verfahren
Nach ersten Gesprächen mit der zuständigen Verwaltung ist die Zusammenfassung und Umsteuerung der genannten Ermäßigungen zu einer Lübeck-card im laufenden Verfahren möglich, d.h. ohne zeitliche Brüche.
Im Rahmen der Konzeptentwicklung ist gemeinsam mit dem Fachbereich 2 ein Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände in der Angelegenheit geführt worden. Dabei wurde hinsichtlich der Vereinheitlichung und Gestaltung der Ermäßigungen wie oben beschrieben Einvernehmen erzielt und der Verwaltung signalisiert, dass man daran konstruktiv mitwirken werde.
Für die konkrete Umsetzung innerhalb der zuständigen Verwaltung behält sich der Fachbereich 2 vor, die hierzu erforderlichen personellen Ressourcen im Zuge der weiteren Bearbeitung durch die zuständigen Stellen zu prüfen.
In den Senatsberatungen am 26.08. und 03.09.2014 zu dem Thema wurde vereinbart, der Bürgerschaft in der Angelegenheit bereits mit diesem Bericht einen hierzu einvernehmlich abgestimmten Beschussvorschlag entgegenzubringen (siehe oben in dieser entsprechend ergänzten Vorlage).
Anlagen
Übersicht Ermäßigungen bei der HL 2013
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1 | öffentlich | 2014-08 13 -Ermäßigungen bei der HL2012-2013 (2) (83 KB) |