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Vorlage - VO/2014/01846  

Betreff: Finanzierung der Stadtumlandverkehre ab 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

1

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Umlandkreisen Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Segeberg Vereinbarungen zur anteiligen Finanzierung der ein- und ausbrechenden Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ab dem Jahr 2014 abzuschließen. Basis sind die jeweiligen Verkehrsverträge der Kreise mit den jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen sowie die Betrauung/Direktvergabe der Hansestadt Lübeck.

2. Die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsbeträge wird nach dem Territorialprinzip auf Basis der jeweils im anderen Hoheitsgebiet erbrachten Leistungen ermittelt.

3. Die Mittel zur Finanzierung werden jeweils rechtzeitig im Haushalt angemeldet.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

a) Stadtverkehr Lübeck GmbH und Lübeck-
    Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH

b) 1.203 - Beteiligungscontrolling

c) 1.201 – Haushalt und Steuerung

d) 2.020 – Fachbereichscontrolling

e) 1.300 - Recht

 

Ergebnis:

a) Einverstanden

b) Zustimmung unter der Voraussetzung, dass das erforderliche und bisher nicht bekannte Budget im FB 5 abgedeckt ist und dem Stadtverkehr keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

c) Keine Zustimmung, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die Aufwendungen verursacht.

d) Zustimmung, unter der Voraussetzung, dass die Ausgaben haushaltsneutral sind.

e) Die Anregungen und Bedenken wurden in die Vorlage aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

X

Nein

Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da es sich um eine Finanzierungsregelung handelt, bei denen die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht direkt berührt werden.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Siehe Anlage 2

Begründung

Siehe Anlage 2

 

1

Anlagen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Begründung

3. Muster für die Berechnung der anteiligen Kosten

4. Basis für die Ermittlung der Kosten und der territorialen Anteile

5. Muster Preisgleitung

6. Muster Abrechnung