Vorlage - VO/2014/01803  

Betreff: Öffentlichkeitsbeteiligung Nördliche Wallhalbinsel nach 31.12.2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 (offen)   

Bürgerschaftsauftrag vom 26

Beschlussvorschlag

Bürgerschaftsauftrag vom 26. Juni 2014, Punkt 5.5 mit VO Nr. 1776, Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, zu berichten, wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens der Stadt nach dem Stichtag 31. Dezember 2015 aussehen kann, wenn die Bürgerschaft grundsätzlich das Vorliegen eines tragfähigen und wirtschaftlichen Entwicklungskonzepts unter jedenfalls weitestgehender Beibehaltung der jetzigen Hafenschuppen auf der gesamten Nördlichen Wallhalbinsel bestätigt.

 

Der Bürgermeister soll auch berichten, wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung für den Fall erfolgen kann, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich sein wird. Für beide Varianten ist anzunehmen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur evtl. Vorlage von Konzepten nicht durch die Stadt erfolgt.

Auf die Altstadtnähe vorgeschlagener Ausstellungen und Diskussionen ist zu achten.

Das Baugesetzbuch sieht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen vor

Begründung

 

Das Baugesetzbuch sieht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen vor.

In der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. In diesem Rahmen ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Form und die Dauer der frühzeitigen Beteiligung wird vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Die Hansestadt Lübeck führt, neben einem zweiwöchigen Aushang, in der Regel eine Abendveranstaltung mit der Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung durch.

In der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Aushang findet in Lübeck im I-Punkt der Bauverwaltung statt. Dieser Ort und die Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich (Stadtzeitung) bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Gemeinde hat beim Bauleitplanverfahren grundsätzlich die Planungshoheit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bebauungsplanung wird durch die Gemeinde durchgeführt. Die Abendveranstaltung der frühzeitigen Beteiligung kann durch Dritte unterstützt werden.
 

Falls keine Änderung des Bebauungsplanes notwendig sein sollte, liegt es im Ermessen der Hansestadt Lübeck ob und in welchem Umfang eine im Rahmen des geltenden Planungsrecht entwickelte neue Konzeption der Initiativen öffentlich zur Diskussion gestellt wird. Die Maßgaben des BauGB hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligungen sind über das erfolgte Bebauungsplanverfahren bereits erfolgt.

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Anlagen

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