Vorlage - VO/2014/01798  

Betreff: Schulkostenbeiträge in Aufwand und Ertrag
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette BornsAktenzeichen:401.06.00
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Dieter, Anna-Lena
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
11.09.2014 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Vereinbarungen in den Schulproduktkontrakten: „Über die Aufwendungen und Erträge der Schulkostenbeiträge wird der Bürgerschaft berichtet

Beschlussvorschlag

Vereinbarungen in den Schulproduktkontrakten: „Über die Aufwendungen und Erträge der Schulkostenbeiträge wird der Bürgerschaft berichtet.“

 

 

Die Höhe der Schulkostenbeiträge (SKB) wurde bis zum Jahr 2012 vom Land zentral berechnet und festgelegt

Begründung

Die Höhe der Schulkostenbeiträge (SKB) wurde bis zum Jahr 2012 vom Land zentral berechnet und festgelegt. Im Jahr 2012 waren durch die Änderung des Schulgesetztes zum ersten Mal die Schulträger gefordert, die Schulkostenbeiträge auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen jährlich zu berechnen.

In die Berechnung fließen alle laufende Kosten und Verwaltungskosten ein, die dann durch die jeweilige Schülerzahl geteilt werden, um einen pro Kopf Betrag zu erhalten. Der ermittelte Betrag wird anschließend durch die festgesetzte Investitionskostenpauschale in Höhe von 250 Euro pro SchülerIn erhöht.

Das Zusammenstellen der notwendigen Beträge und die Abwicklung bzw. Besprechung mit den zahlenden Umlandgemeinden hat einen erheblichen Aufwand zur Folge. Ursache sind unter anderem viele rechtliche Unklarheiten, die durch das neue Schulgesetz entstanden sind, sowie die komplizierte Sichtung und Strukturierung aller notwendigen Daten für diesen speziellen Zweck.

Der Vorteil dieser Neuregelung ist, dass Aufwendungen in tatsächlicher Höhe angerechnet werden können, was im Vergleich zu 2011 zu einer zum Teil deutlichen Erhöhung der einzelnen Beiträge geführt hat:

 

Schulart

SKB 2011

SKB 2012

SKB 2013

Grund- u. Hauptschulen

1.438,00 €

1.815,10 €

1.712,59 €

Grund- u. Regionalschulen/Realschulen

1.184,00 €

1.468,97 €

1.768,09 €

Gymnasien

1.057,00 €

1.118,93 €

1.174,75 €

Grund- u. Gemeinschaftsschulen/ Gesamtschulen

1.293,00 €

1.166,79 €

1.310,97 €

Förderzentren m. Förderschwerpunkt Lernen (L)

3.925,00 €

Einzeln pro FöZ

Einzeln pro FöZ

Förderzentren m. Förderschwerpunkt geistige Entwickl. (G)

6.916,00 €

Einzeln pro FöZ

Einzeln pro FöZ

Anton-Schilling-Schule

Siehe FöZ L

1.285,12 €

siehe Astrid-Lindgren

Berend-Schröder-Schule

Siehe FöZ L

2.301,65 €

3.400,72 €

Maria-Montessori-Schule

Siehe FöZ G

6.186,82 €

6.720,57 €

Matthias-Leithoff-Schule

Siehe FöZ G

5.127,26 €

4.054,34 €

Schule Wilhelmshöhe

Siehe FöZ G

4.802,41 €

3.922,82 €

Strakerjahn-Schule

Siehe FöZ L

2.495,90 €

siehe Astrid-Lindgren

Astrid-Lindgren-Schule

neu in 2013

neu in 2013

2.330,49 €

Berufsschule (AVJ, BGJ,…)

1.111,00 €

1.258,62 €

991,48 €

Berufsfach- und Fachschulen

755,00 €

1.252,02 €

1.044,40 €

Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule

944,00 €

1.617,35 €

1.159,33 €

Bezirksfachklassen

924,00 €

639,41 €

615,65 €

 

 

Die Situation der aus- und einpendelnden Schüler stellt sich wie folgt dar:

 

Schüler

2012

2013

einpendelnde Schüler allgemeinbildender Schulen

1.283

1.272

auspendelnde Schüler allgemeinbildender Schulen

582

596

einpendelnde Berufsschüler

2.708

2059*

auspendelnde Berufsschüler

872

753

 

 

 

*hier fehlen noch die Schüler der Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie

 


Die Einnahmen und Ausgaben der Hansestadt Lübeck aus Schulkostenbeiträgen nach Schularten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Einnahmen von anderen Schulträgern:

 

Einnahmen nach Schulart

2011

2012

2013

Grundschulen

54.262,00 €

96.237,51 €

104.030,22 €

Grund- u. Regionalschulen

15.392,00 €

13.265,90 €

12.376,63 €

Grund- u. Gemeinschaftsschulen

417.530,00 €

379.783,45 €

436.920,61 €

Gymnasien

933.044,00 €

942.861,65 €

969.168,75 €

Förderzentren

238.933,40 €

255.220,22 €

249.227,80 €

Berufsschulen

1.952.206,16 €

2.463.706,29 €

2.368.465,98 €

Gesamt

3.611.367,56 €

4.151.075,02 €

4.140.189,99 €

 

Zahlungen an andere Schulträger:

 

 

 

 

Ausgaben nach Schulart

2011

2012

2013

Grundschulen

254.648,37 €

214.036,65 €

320.522,99 €

Grund- u. Regionalschulen

45.025,00 €

66.654,67 €

153.543,53 €

Grund- u. Gemeinschaftsschulen

516.104,00 €

507.731,64 €

643.379,50 €

Gymnasien

227.232,00 €

230.631,77 €

250.598,61 €

Förderzentren

858.046,03 €

641.966,33 €

697.575,36 €

Berufsschulen

1.084.653,40 €

1.073.415,89 €

1.111.089,58 €

Gesamt

2.985.708,80 €

2.734.436,95 €

3.176.709,57 €

 

 

2011

2012

2013

Saldo

+ 625.658,76 €

+ 1.416.638,07 €

+ 963.480,42 €

 

Im Bereich der Grund- und der Berufsschulen haben sich die Einnahmen erhöht. Die Ausgaben bei den Förderzentren sind gesunken.

Weiterhin ist erkennbar, dass die Beträge über die Jahre hinweg stark schwanken, was die Haushaltsplanung sehr erschwert. Die Schwankungen resultieren daraus, dass der Aufwand, der in den Schulen entsteht und der der Berechnung zu Grunde liegt, jedes Jahr unterschiedlich hoch ist. Die Höhe dieses Aufwandes hängt von der Investitionstätigkeit der jeweiligen Schulträger ab.

Im Vergleich der ein- und auspendelnden Schüler allgemeinbildender Schulen fällt auf, dass doppelt so viele Schüler einpendeln wie auspendeln. Die Einnahmen und Ausgaben für Schulkostenbeiträge allgemeinbildender Schulen sind jedoch annähernd gleich hoch, sodass deutlich wird, dass die Schulkostenbeiträge pro Schüler in den Umlandgemeinden deutlich höher sind als in der Hansestadt Lübeck. Die Höhe des Schulkostenbeitrages hängt wie dargelegt vom Aufwand des vorvergangenen Jahres ab. Daraus kann geschlossen werden, dass andere Schulträger in den erfassten Jahren höhere Investitionsleistungen erbracht haben.

 

keine

Anlagen

keine