Vorlage - VO/2014/01785
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Beschlussvorschlag
Der bei dem Produktsachkonto 126001 011.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwache 3 / Hochbaumaßnahmen“ – im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 3.400.000 € wird aufgehoben. Die Mittel werden gleichzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung 5.651 – GMHL |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (s. Begründung) |
Begründung
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2014 wurde die investive Maßnahme „Neubau Feuerwache 3“ in den Finanzplan 2014-2017 mit der nachfolgenden haushaltsrechtlichen Ordnung beim Produktsachkonto 126001 011.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwache 3 / Hochbaumaßnahmen“ – eingestellt:
Gesamtbetrag der Maßnahme | 6.564,8 T€
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Auszahlungen 2014 | 3.400,0 T€ |
Auszahlungen 2015 | 2.480,0 T€ |
Auszahlungen 2016 | 320,0 T€ |
zuzüglich eines ins Jahr 2014 übertragenen Haushaltsauszahlungsrestes aus dem Jahr 2013 in Höhe von |
364,8 T€ |
Zur termingerechten Einleitung des Vergabeverfahrens wurden im Haushalt 2014 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.800,0 T€ zu Lasten 2015 (2.480,0 T€) und 2016 (320,0 T€) geordnet. Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 noch keine Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) vorlag, wurde die Auszahlung mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen.
Vom Bereich Gebäudemanagement wurde die EW-Bau unter Beteiligung mehrerer Architektur- und Ingenieurbüros erstellt. Hierbei hat sich ergeben, dass die vorstehenden, auf einer Kostenschätzung vom 13.06.2012 basierenden Haushaltsmittel für den Neubau nicht auskömmlich sein werden. Die durch die EW-Bau ermittelten Gesamtkosten beliefen sich zunächst auf 8.031,4 T€. Im Zuge der Planung des Bauausführungsumfangs konnten die Gesamtkosten durch Erstellung einzelner Anlagen in Eigenleistung durch Feuerwehrbeamte sowie durch Reduzierung von Bauleistungen auf das zwingend unerlässliche Maß um 546,4 T€ auf 7.485,0 T€ gesenkt werden. Damit überschreiten die Gesamtkosten der Baumaßnahme die bisher im Haushalt geordneten Beträge um 920,2 T€.
Diese Kostensteigerung gegenüber der Kostenschätzung vom 13.06.2012 begründet sich wie folgt:
Steigerung des Baupreisindex um ca. 8 %.
Anhebung der Honorare infolge Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 19 % auf 22 % der Baukosten.
Umfangreichere Maßnahmen für die Herrichtung und Erschließung des Grundstücks nach Vorlage von Bodengutachten.
Erweiterung der Baumaßnahme um einen zusätzlichen Stellplatz für einen Rettungswagen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Flächen für das Rettungsdienstpersonal. Die Erweiterung ist aufgrund einer 2014 durchgeführten Bemessung für die Vorhaltung von Rettungsmitteln notwendig geworden.
Die Gesamtkosten von 7.485,0 T€ werden voraussichtlich in den folgenden Beträgen und Haushaltsjahren kassenwirksam:
| Im Haushalt geordnet | Nach EW-Bau erforderlich |
Haushaltsauszahlungsrest | 364,8 T€ | - |
Auszahlungen 2014 | 3.400,0 T€ | 400,0 T€ |
Auszahlungen 2015 | 2.480,0 T€ | 4.000,0 T€ |
Auszahlungen 2016 | 320,0 T€ | 2.750,0 T€ |
Auszahlungen 2017 | - | 335,0 T€ |
Gesamtbetrag | 6.564,8 T€ | 7.485,0 T€ |
Gegenüber der bisherigen haushaltsmäßigen Ordnung verschieben sich die kassenwirksamen Auszahlungen um ca. ein Jahr. Die Kostensteigerung von 920,0 T€ wird in den Jahren 2016 und 2017 kassenwirksam. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden im Finanzplan 2015 bis 2018 neu geordnet. Aufgrund der außerordentlichen Wichtigkeit und Dringlichkeit der Neubaumaßnahme für den Brandschutz und den Rettungsdienst in der Hansestadt Lübeck kann die nachfolgende Veränderung der geplanten investiven Maßnahmen im Bereich Feuerwehr zur Deckung eines Großteils der o. a. Mehrkosten angeboten werden:
Für das Haushaltsjahr 2017 hat die Feuerwehr die Anschaffung eines Wasserförderungssystems geplant und mit 700 T€ in den Finanzplan 2014 bis 2017 eingestellt. Die Beschaffung würde in künftige Haushaltsjahre verschoben werden müssen.
Darüber hinaus sind die Mehrkosten für die Erweiterung der Stellplätze und Personalräume für den Rettungsdienst aufgrund der im Rettungsdienstgesetz verankerten Vollkostendeckung des Rettungsdienstes in Höhe von ca. 300,0 T€ vollständig refinanzierbar.
Weitergehende Reduzierungen investiver Maßnahmen der Feuerwehr sind zur Deckung der Mehrkosten nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherstellung des Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes in der Hansestadt Lübeck möglich.
Der wegen der bisher fehlenden EW-Bau in den Haushalt aufgenommene Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik kann aufgehoben werden, da die EW-Bau nunmehr vorliegt. Die Mittel werden gleichzeitig freigegeben.
Anlagen
Chronologie der Kostenentwicklung Neubau Feuerwache 3
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1 | öffentlich | Chronologie der Kostenentwicklung Neubau Feuerwache 3 (59 KB) |