Vorlage - VO/2014/01785  

Betreff: Neubau Feuerwache 3 ? Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerkes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
26.08.2014 
10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Chronologie der Kostenentwicklung Neubau Feuerwache 3

Der bei dem Produktsachkonto 126001 011

Beschlussvorschlag

Der bei dem Produktsachkonto 126001 011.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwache 3 / Hochbau­maßnah­men“ – im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrver­merk gem. § 12 Abs. 2 Gemeinde­haushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 3.400.000 € wird aufgehoben. Die Mittel werden gleichzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

5.651 GMHL
beide zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 12 Abs. 2

Gemeindehaushalts­verordnung-Doppik

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (s. Begründung)

 

Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2014 wurde die investive Maßnahme „Neubau Feuerwache 3“ in den Finanzplan 2014-2017 mit der nachfolgenden haushaltsrechtlichen Ordnung beim Produktsachkonto 126001 011

Begründung

Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2014 wurde die investive Maßnahme „Neubau Feuerwache 3“ in den Finanzplan 2014-2017 mit der nachfolgenden haushaltsrechtlichen Ordnung beim Produktsachkonto 126001 011.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwache 3 / Hochbau­maßnah­men“ – eingestellt:

 

Gesamtbetrag der Maßnahme

6.564,8 T€

 

Auszahlungen 2014

3.400,0 T€

Auszahlungen 2015

2.480,0 T€

Auszahlungen 2016

320,0 T€

zuzüglich eines ins Jahr 2014 übertragenen Haus­halts­auszahlungsrestes aus dem Jahr 2013 in Höhe von

 

364,8 T€

 

Zur termingerechten Einleitung des Vergabeverfahrens wurden im Haushalt 2014 Verpflich­tungs­ermächtigungen in Höhe von 2.800,0 T€ zu Lasten 2015 (2.480,0 T€) und 2016 (320,0 T€) geordnet. Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 noch keine Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) vorlag, wurde die Auszahlung mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen.

 

Vom Bereich Gebäudemanagement wurde die EW-Bau unter Betei­li­­gung mehrerer Architektur- und Ingenieurbüros erstellt. Hierbei hat sich ergeben, dass die vorstehenden, auf einer Kostenschätzung vom 13.06.2012 basierenden Haushaltsmittel für den Neubau nicht auskömmlich sein werden. Die durch die EW-Bau ermittelten Gesamt­kosten beliefen sich zunächst auf 8.031,4 T€. Im Zuge der Planung des Bauausführungs­umfangs konnten die Gesamtkosten durch Erstellung einzelner Anlagen in Eigen­leistung durch Feuerwehrbeamte sowie durch Reduzierung von Bauleistungen auf das zwingend uner­lässliche Maß um 546,4 T€ auf 7.485,0 T€ gesenkt werden. Damit über­schrei­ten die Gesamtkosten der Baumaßnahme die bisher im Haushalt geordneten Beträge um 920,2 T€.

 

Diese Kostensteigerung gegenüber der Kostenschätzung vom 13.06.2012 begründet sich wie folgt:

        Steigerung des Baupreisindex um ca. 8 %.

        Anhebung der Honorare infolge Änderung der Honorar­ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 19 % auf 22 % der Baukosten.

        Umfangreichere Maßnahmen für die Herrichtung und Erschließung des Grundstücks nach Vorlage von Bodengutachten.

        Erweiterung der Baumaßnahme um einen zusätzlichen Stellplatz für einen Rettungs­wagen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Flächen für das Rettungsdienst­personal. Die Erweiterung ist aufgrund einer 2014 durchgeführten Bemessung für die Vorhaltung von Rettungsmitteln notwendig geworden.

 

Die Gesamtkosten von 7.485,0 T€ werden voraussichtlich in den folgenden Beträgen und Haushaltsjahren kassenwirksam:

 

 

Im Haushalt geordnet

Nach EW-Bau erforderlich

Haushaltsauszahlungsrest

364,8 T€

-

Auszahlungen 2014

3.400,0 T€

400,0 T€

Auszahlungen 2015

2.480,0 T€

4.000,0 T€

Auszahlungen 2016

320,0 T€

2.750,0 T€

Auszahlungen 2017

-

335,0 T€

Gesamtbetrag

6.564,8 T€

7.485,0 T€

 

Gegenüber der bisherigen haushaltsmäßigen Ordnung verschieben sich die kassenwirk­samen Auszahlungen um ca. ein Jahr. Die Kostensteigerung von 920,0 T€ wird in den Jahren 2016 und 2017 kassenwirksam. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden im Finanzplan 2015 bis 2018 neu geordnet. Aufgrund der außerordentlichen Wichtigkeit und Dringlichkeit der Neubaumaßnahme für den Brandschutz und den Rettungsdienst in der Hansestadt Lübeck kann die nachfolgende Veränderung der  geplanten investiven Maßnah­men im Bereich Feuerwehr zur Deckung eines Großteils der o. a. Mehrkosten angeboten werden:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 hat die Feuerwehr die Anschaffung eines Wasserförderungs­systems geplant und mit 700 T€ in den Finanzplan 2014 bis 2017 eingestellt. Die Be­schaf­fung würde in künftige Haushaltsjahre verschoben werden müssen.


Darüber hinaus sind die Mehrkosten für die Erweiterung der Stellplätze und Personalräume für den Rettungs­dienst aufgrund der im Rettungsdienstgesetz verankerten Vollkosten­deckung des Rettungsdienstes in Höhe von ca. 300,0 T€ vollständig refinanzierbar.

 

Weitergehende Reduzierungen investiver Maßnahmen der Feuerwehr sind zur Deckung der Mehrkosten nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherstellung des Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes in der Hansestadt Lübeck möglich.

 

Der wegen der bisher fehlenden EW-Bau in den Haushalt aufgenommene Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeinde­haushaltsverordnung-Doppik kann aufgehoben werden, da die EW-Bau nunmehr vorliegt. Die Mittel werden gleichzeitig freigegeben.

 

Chronologie der Kostenentwicklung Neubau Feuerwache 3

Anlagen

Chronologie der Kostenentwicklung Neubau Feuerwache 3

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Chronologie der Kostenentwicklung Neubau Feuerwache 3 (59 KB)