Vorlage - VO/2014/01711
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Beschlussvorschlag
Im Zuge des neuen Meldegesetzes bittet die Fraktion der PARTEI PIRATEN die Verwaltung, Informationen bzgl. Erteilter Melderegisterauskünfte für das Jahr 2013 offen zu legen.
- Wie viele Anfragen an die Meldebehörde bzgl. Auskunftserteilung gab es insgesamt?
- Wie viele dieser Anfragen auf Auskunftserteilung von Melderegisterdaten wurden abgelehnt?
- Wie hoch waren die Einnahmen der Meldeämter durch Melderegisterauskünfte?
- Werden die Einnahmen aus Melderegisterauskünften einer bestimmten Verwendung zugeführt?
- Besteht eine online-Schnittstelle für Melderegisterauskünfte?
- Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalaufwand für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften?
- Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung einer einfachen Melderegisterauskunft?
- Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
- Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen der Antragstellung und der Auskunft-
Erteilung?
- Wie viele der Anfragen auf einfache Melderegisterauskunft werden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
- Wie viele der erteilten einfachen Melderegisterauskünfte gehen an Private?
- Wie viele Anträge auf Melderegisterauskünfte wurden durch öffentlich-rechtliche Träger getätigt?
- Wie viele Nachfragen auf Melderegisterauskünfte wurden durch Strafverfolgungsbehörden getätigt?
- Wird der Anfrager und die Anfrage in Zusammenhang mit der Person gespeichert, so dass nachvollziehbar ist, wer etwas über eine Person erfragt hat?
Begründung
Anlagen