Vorlage - VO/2014/01711  

Betreff: Anfrage des BM Oliver Dedow bzgl. des neuen Meldegesetzes
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN Bearbeiter/-in: Zander, Anica
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Im Zuge des neuen Meldegesetzes bittet die Fraktion der PARTEI PIRATEN die Verwaltung, Informationen bzgl

Beschlussvorschlag

Im Zuge des neuen Meldegesetzes bittet die Fraktion der PARTEI PIRATEN die Verwaltung, Informationen bzgl. Erteilter Melderegisterauskünfte für das Jahr 2013 offen zu legen.

  1. Wie viele Anfragen an die Meldebehörde bzgl. Auskunftserteilung gab es insgesamt?
  2. Wie viele dieser Anfragen auf Auskunftserteilung von Melderegisterdaten wurden abgelehnt?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Meldeämter durch Melderegisterauskünfte?
  4. Werden die Einnahmen aus Melderegisterauskünften einer bestimmten Verwendung zugeführt?
  5. Besteht eine online-Schnittstelle für Melderegisterauskünfte?
  6. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalaufwand für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften?
  7. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung einer einfachen Melderegisterauskunft?
  8. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  9. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen der Antragstellung und der Auskunft-

Erteilung?

  1. Wie viele der Anfragen auf einfache Melderegisterauskunft werden aufgrund fehlender oder mangelnder Beweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  2. Wie viele der erteilten einfachen Melderegisterauskünfte gehen an Private?
  3. Wie viele Anträge auf Melderegisterauskünfte wurden durch öffentlich-rechtliche Träger getätigt?
  4. Wie viele Nachfragen auf Melderegisterauskünfte wurden durch Strafverfolgungsbehörden getätigt?
  5. Wird der Anfrager und die Anfrage in Zusammenhang mit der Person gespeichert, so dass nachvollziehbar ist, wer etwas über eine Person erfragt hat?

 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen