Vorlage - VO/2014/01687
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Beschlussvorschlag
Im Haushaltsjahr 2011 werden beim Produktsachkonto 424003000.5431008000 Bark Passat/Passathafen – sonstige Geschäftsaufwendungen – 275.000 EUR zur Deckung der Kosten, der vorzeitigen Vertragsauflösung des Mietverhältnisses mit dem Ehepaar S., im Rahmen des Waterfront-Konzepts, außerplanmäßig gem. § 95d GO bewilligt.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Produktsachkonten:
Produktsachkonto | Bezeichnung (Produkt, Konto) | Deckungsbetrag in Euro |
243001000.4148000000 | Allgemeine Schulträgeraufgaben Zuw. u. Zusch. lfd. Zwecke übr. Bereich | 178.307,00 |
217001000.4484000000 | Gymnasien Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich | 12.502,00 |
221001000.4484000000 | Förderzentren Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich | 12.589,00 |
243001000.4484000000 | Allgemeine Schulträgeraufgaben Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich | 51.979,00 |
233001000.4461000000 | Berufsschulen Sonst. privatrechtl. Leistungsentgelte | 19.623,00 |
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.2101 Haushalt und Steuerung - zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahme nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Beschlussvorschlag) |
Begründung
Vorbemerkung:
- Diese Vorlage dient ausschließlich der endgültigen haushaltsmäßigen Ordnung einer Maßnahme des Kalenderjahres 2011
- Durch diese Vorlage werden keine Auszahlungen ausgelöst
- Die aufgeführten Deckungsmittel aus den Schulprodukten haben nicht dazu geführt, dass die Schulen über geringere Mittel in 2011 verfügt haben.
Die Hansestadt Lübeck war im Rahmen der Umsetzung des Waterfront-Konzeptes vertraglich verpflichtet, dem Ehepaar S. für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages eine Entschädigungszahlung in Höhe von 275.000 EUR zu leisten. Diese Mittel waren für 2011 im Investitionshaushalt geordnet worden.
Der Bereich Buchhaltung und Finanzen hat jetzt abschließend entschieden, dass diese Auszahlung nunmehr doch konsumtiv zu tätigen ist.
Da im konsumtiven Haushalt hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Als Deckung stehen Mehreinnahmen zur Verfügung.
Anlagen