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Vorlage - VO/2014/01687  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmittel gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2011 im Produkt 424003000 - Bark Passat/Passathafen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
11.09.2014 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Im Haushaltsjahr 2011 werden beim Produktsachkonto 424003000

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2011 werden beim Produktsachkonto 424003000.5431008000 Bark Passat/Passathafen – sonstige Geschäftsaufwendungen – 275.000 EUR zur Deckung der Kosten, der vorzeitigen Vertragsauflösung des Mietverhältnisses mit dem Ehepaar S., im Rahmen des Waterfront-Konzepts, außerplanmäßig gem. § 95d GO bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Produktsachkonten:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung (Produkt, Konto)

Deckungsbetrag in Euro

243001000.4148000000

Allgemeine Schulträgeraufgaben

Zuw. u. Zusch. lfd. Zwecke übr. Bereich

178.307,00

217001000.4484000000

Gymnasien

Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich

12.502,00

221001000.4484000000

Förderzentren

Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich

12.589,00

243001000.4484000000

Allgemeine Schulträgeraufgaben

Erträge aus Kostenerst. Sonst. ö. Bereich

51.979,00

233001000.4461000000

Berufsschulen

Sonst. privatrechtl. Leistungsentgelte

19.623,00

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.2101 Haushalt und Steuerung - zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahme nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

Vorbemerkung:

Begründung

Vorbemerkung:

  1. Diese Vorlage dient ausschließlich der endgültigen haushaltsmäßigen Ordnung einer Maßnahme des Kalenderjahres 2011
  2. Durch diese Vorlage werden keine Auszahlungen ausgelöst
  3. Die aufgeführten Deckungsmittel aus den Schulprodukten haben nicht dazu geführt, dass die Schulen über geringere Mittel in 2011 verfügt haben.

 

Die Hansestadt Lübeck war im Rahmen der Umsetzung des Waterfront-Konzeptes vertraglich verpflichtet, dem Ehepaar S. für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages eine Entschädigungszahlung in Höhe von 275.000 EUR zu leisten. Diese Mittel waren für 2011 im Investitionshaushalt geordnet worden.

 

Der Bereich Buchhaltung und Finanzen hat jetzt abschließend entschieden, dass diese Auszahlung nunmehr doch konsumtiv zu tätigen ist.

Da im konsumtiven Haushalt hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Als Deckung stehen Mehreinnahmen zur Verfügung.

 

 


Anlagen