Vorlage - VO/2014/01681
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Beschlussvorschlag
Vereinbarung im Produktkontrakt 2013
Begründung
Die Hansestadt Lübeck hat sich im Rahmen der Diskussion über die Errichtung Regionaler Berufsbildungszentren (RBZ) dafür entschieden, die beruflichen Schulen unverändert bestehen zu lassen, diese jedoch mit weitgehenden Selbstverwaltungsrechten auszustatten, um den Intentionen der RBZ möglichst nahe zu kommen, oder möglicherweise darüber hinaus gehende Kompetenzen zu verlagern.
Hierzu gehört, die Schulen mit Budgets auszustatten, um die Versorgung mit Sachmitteln sicherzustellen.
Eine Evaluation des bestehenden Verfahrens unter Beteiligung der Schulleitungen der beruflichen Schulen hat in 2 Gesprächsrunden stattgefunden. Dabei wurde das aktuell verwendete Verfahren zur Mittelbereitstellung kritisch hinterfragt und Überlegungen zu einer Weiterentwicklung angestellt. So wurde zum Beispiel überlegt, andere Bemessungsfaktoren als die der Schülerzahl in die Budgetbildung einzubeziehen.
Es hat sich dabei im Ergebnis gezeigt, dass sich das angewandte Verfahren bewährt hat und unverändert fortgesetzt werden soll. Verteilungsgrösse ist die SchülerInnenzahl je Schule und die Ausrichtung der Schule (mehr technisch –Emil-Possehl-Schule, Dorothea Schlözer Schule und Gewerbeschue Nahrung und Gastronomie-, mehr verwaltend –Hanse-Schule, Friedrich-List-Schule-).
Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Haushalt erarbeitet der Bereich jeweils einen Vorschlag zur Höhe der den einzelnen Schulen bereitzustellenden Mittel und übermittelt diese an die Schulen. In einer schulinternen Diskussion werden auf dieser Basis die endgültigen Zahlen je Schule ermittelt und zurückgemeldet. Auf Grundlage der Rückmeldung erfolgt dann die endgültige Zuweisung.
Für das Kalenderjahr 2014 stehen den Schulen die nachfolgend dargestellten Beträge zur Verfügung:
Schule | Schülerzahl | Haushaltsmittel | Haushaltsmittel Einheitlich 56,31 € je SchülerIn |
Dorothea-Schlözer-Schule | 2.033 | 199.176 € 97,97 € je SchülerIn | 114.476 € |
Hanse-Schule | 2.273 | 140.506 € 61,82 € je SchülerIn | 127.990 € |
Friedrich-List-Schule | 1.637 | 101.192 € 61,82 € je SchülerIn | 92.177 € |
Emil-Possehl-Schule | 3.257 | 319.093 € 97,97 € je SchülerIn | 183.398 € |
Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie | 1.608 | 157.538 € 97,97 € je SchülerIn | 90.544 € |
Zur Budgetbildung gehört auch, dass nicht verbrauchte Mittel des Vorjahres im Folgejahr zusätzlich verwendet werden können. Hierdurch wird ein an den Grundsätzen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit orientiertes Handeln gefördert.
Anlagen
keine