Vorlage - VO/2014/01681  

Betreff: Bildung schulbezogener Budgets an den beruflichen Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Geller, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
11.09.2014 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Vereinbarung im Produktkontrakt 2013

Beschlussvorschlag

Vereinbarung im Produktkontrakt 2013

 

 

Die Hansestadt Lübeck hat sich im Rahmen der Diskussion über die Errichtung Regionaler Berufsbildungszentren (RBZ) dafür entschieden, die beruflichen Schulen unverändert bestehen zu lassen, diese jedoch mit weitgehenden Selbstverwaltungsrechten auszustat

Begründung

Die Hansestadt Lübeck hat sich im Rahmen der Diskussion über die Errichtung Regionaler Berufsbildungszentren (RBZ) dafür entschieden, die beruflichen Schulen unverändert bestehen zu lassen, diese jedoch mit weitgehenden Selbstverwaltungsrechten auszustatten, um den Intentionen der RBZ möglichst nahe zu kommen, oder möglicherweise darüber hinaus gehende Kompetenzen zu verlagern.

Hierzu gehört, die Schulen mit Budgets auszustatten, um die Versorgung mit Sachmitteln sicherzustellen.

Eine Evaluation des bestehenden Verfahrens unter Beteiligung der Schulleitungen der beruflichen Schulen hat in 2 Gesprächsrunden stattgefunden. Dabei wurde das aktuell verwendete Verfahren zur Mittelbereitstellung kritisch hinterfragt und Überlegungen zu einer Weiterentwicklung angestellt. So wurde zum Beispiel überlegt, andere Bemessungsfaktoren als die der Schülerzahl in die Budgetbildung einzubeziehen.

 

Es hat sich dabei im Ergebnis gezeigt, dass sich das angewandte Verfahren bewährt hat und unverändert fortgesetzt werden soll. Verteilungsgrösse ist die SchülerInnenzahl je Schule und die Ausrichtung der Schule (mehr technisch –Emil-Possehl-Schule, Dorothea Schlözer Schule und Gewerbeschue Nahrung und Gastronomie-, mehr verwaltend –Hanse-Schule, Friedrich-List-Schule-).

 

Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Haushalt erarbeitet der Bereich jeweils einen Vorschlag zur Höhe der den einzelnen Schulen bereitzustellenden Mittel und übermittelt diese an die Schulen. In einer schulinternen Diskussion werden auf dieser Basis die endgültigen Zahlen je Schule ermittelt und zurückgemeldet. Auf Grundlage der Rückmeldung erfolgt dann die endgültige Zuweisung.

Für das Kalenderjahr 2014 stehen den Schulen die nachfolgend dargestellten Beträge zur Verfügung:

Schule

Schülerzahl

Haushaltsmittel
konsumtiv

Haushaltsmittel
investiv
(inkl. Festwerte)

Einheitlich 56,31 € je SchülerIn

Dorothea-Schlözer-Schule

2.033

199.176 €

97,97 € je SchülerIn

114.476 €

Hanse-Schule

2.273

140.506 €

61,82 € je SchülerIn

127.990 €

Friedrich-List-Schule

1.637

101.192 €

61,82 € je SchülerIn

92.177 €

Emil-Possehl-Schule

3.257

319.093 €

97,97 € je SchülerIn

183.398 €

Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie

1.608

157.538 €

97,97 € je SchülerIn

90.544 €

 

Zur Budgetbildung gehört auch, dass nicht verbrauchte Mittel des Vorjahres im Folgejahr zusätzlich verwendet werden können. Hierdurch wird ein an den Grundsätzen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit orientiertes Handeln gefördert.

keine

Anlagen

keine