Vorlage - VO/2014/01654  

Betreff: Entscheidung zur Behelfsbrücke während der Grundinstandsetzung der Hafendrehbrücke (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.06.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_2_Terminplan_Drehbrücke_VO_2014_01654_140530

Die Grundinstandsetzung der Hafendrehbrücke wird im Zuge einer Vollsperrung realisiert

Beschlussvorschlag

Die Grundinstandsetzung der Hafendrehbrücke wird im Zuge einer Vollsperrung realisiert.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Bei dieser Entscheidung liegen keine besonderen Betroffenheiten von Kindern und Jugendlichen vor.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: Die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. §10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1) siehe VO/2014/01549

 

Notwendigkeit der Maßnahme

Begründung

Notwendigkeit der Maßnahme

 

Mit den Berichten zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke an den Bauausschuss im September 2008 und August 2013 teilte der Bereich Stadtgrün und Verkehr mit, dass diverse Brücken in den nächsten Jahren umfassend saniert oder neu gebaut werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu garantieren.

 

Darin wurde auch explizit auf die Hafendrehbrücke eingegangen. Mit einer Zustandsnote von 3,8 (ungenügender Bauzustand)  ist eine umgehende Instandsetzung/ Erneuerung erforderlich, um die Stand- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Die Hafendrehbrücke wird als Umfahrungsstrecke während des Ersatzneubaus der Bahnhofsbrücke genutzt werden müssen und muss u.a. hierfür instandgesetzt werden.

 

 

Einzelheiten zur Behelfsbrücke

 

Auf eine Wiederholung der auszuführenden Instandsetzungsarbeiten an dieser Stelle wird verzichtet und auf die Vorlage VO/ 2014/ 01549 verwiesen.

 

Aufgrund des Umfanges der Einhausung nebst Technik ist eine Instandsetzung in-situ nicht möglich. Der Brückenüberbau ist mittels Schwimmkran auszuheben und mit einem Ponton an den Instandsetzungsort zu verbringen.

 

Eine Umfahrung seitlich des Bestandsbauwerkes herzustellen, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Bebauung nicht möglich.

 

Für eine Behelfsbrücke können die Auflager des Bestandsbauwerkes allein nicht verwendet werden, da die Drehbrücke über den Königsstuhl und die Auflagerbänke der Widerlager die Lasten in den Baugrund abträgt. Im geschlossenen Zustand stellt die Brücke ein Zweifeldbauwerk dar.

 

Im geöffneten Zustand wird die Last allein über den Königsstuhl abgetragen. Dieser Königsstuhl ist das Originalbauteil von 1892 und ist durch die einseitige Beanspruchung, die aus der 50°-Drehbewegung kommt, ungleichmäßig abgenutzt und muss ebenso wie der Stahlüberbau instandgesetzt werden. Hierzu ist das mehrere Tonnen schwere Bauteil herauszuheben und in einer Werkstatt zu überarbeiten.

 

Für die Behelfsbrücke ist zum Einen ein zusätzliches Auflager (Mittelauflager im Bereich des ausgehobenen Königsstuhls) zu schaffen inkl. Tiefgründung, Spundwand und Stahlkonstruktion, um die Lasten sicher in den Baugrund zu übertragen und zum Anderen sind jeweils hinter den Widerlagern im Straßenbereich Auflagerpunkte zu schaffen für die Stahlkonstruktion des Behelfsbrückenüberbaus. Die Behelfsbrücke (Überbau und Unterbauen) ist entsprechend den geltenden Regelwerken zu berechnen und zu bemessen.

 

Entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung bedeutet das für Montage, Miete der Überbauten und Rückbau einen Mehraufwand von 750.000 EUR (brutto). Berücksichtigt hierbei sind noch nicht die Kosten, für die ggf. notwendig werdenden Alternativliegeplätze der Museumsschiffe (Wasser- und Stromanschlüsse etc).

 

Wesentlicher Nachteil neben den hohen Kosten ist die Notwendigkeit von Vollsperrungen jeweils zur Montage von 6 Wochen und zum Rückbau und Vorbereitung des Einhubs von 9 Wochen. Die insgesamt nutzbare Zeit der Behelfsbrücke beträgt 16 Wochen. Hierbei ist zur Optimierung der Ausführungszeit der Instandsetzungsarbeiten von einem Zwei-Schicht-Betrieb (6-22 Uhr) sowie von einer 6-Tage-Woche (Mo-Sa) ausgegangen worden.

 

Der geplante Bauablauf stellt sich wie folgt dar (siehe auch Anlage 2):

 

01.10.14 – 28.05.15              Gesamtdauer der Baumaßnahme

01.10.14 – 21.10.14              Vorbereitende Maßnahmen

21.10.14              Sperrung für den Verkehr

22.10.14              Aushub Überbau Hafendrehbrücke

23.10.14 – 04.05.15              Einhausen, Strahlen, Austausch schadhafter Profile, Korrosionsschutz, Abbau Einhausung, Vorbereitung Einhub

05.05.15              Einhub Überbau Hafendrehbrücke

05.05.15 – 21.05.15              Nacharbeiten, Herrichten Hinterfüllbereiche

21.05.15              Freigabe für den Verkehr

22.05.15 – 28.05.15              Räumen der BE-Flächen, Arbeiten ohne Einfluss auf den Verkehr

 

16.10.14 – 05.12.14                            Montage Behelfsbrücke

13.03.15 – 27.04.15                            Rückbau der Behelfsbrücke

 

21.10.14 – 28.11.14                            1. Sperrung (6 Wochen)

20.03.15 – 21.05.15                            2. Sperrung (9 Wochen)

 

28.11.14 – 20.03.15                            Nutzungszeitraum der Behelfsbrücke (16 Wochen)

 

 

Zu Beginn der Planung wurde allen verkehrlich Beteiligten in einer Besprechung die Maßnahme erläutert und es wurden die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen zur Thematik einer Vollsperrung abgegeben:

 

        Feuerwehr:

Die Feuerwehr benötigt keine Behelfsbrücke. Die Zufahrt zur Innenstadt ist gewährleistet. Es ist jedoch die bestehende Zufahrt zu den Media Docks zu gewährleisten.

 

        Polizei und Straßenverkehrsbehörde:

Polizei und Straßenverkehrsbehörde sehen eine Ausführung ohne Behelfsbrücke als kritisch. Eine Umfahrung ist aufgrund der hohen Auslastung der Nordtangente  schwierig, so dass Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf erwartet werden. Da auch der Bereich der Straße An der Untertrave vor dem Europäischen Hansemuseum baulich verändert worden ist, dürfte sich die Leistungsfähigkeit der anliegenden Strecken für den Fahrzeugverkehr verringert haben.

 

        Stadtverkehr:

Der Stadtverkehr führt derzeit keine Linien über die Hafendrehbrücke, ist jedoch von möglichem Mehrverkehr auf anderen Strecken betroffen. Des Weiteren schließt sich der Stadtverkehr der Stellungnahme vom Bereich 5.610, Abt. Verkehrsplanung/ ÖPNV an.

 

        Bereich 5.610 Stadtplanung, Abt. Verkehrsplanung/ ÖPNV:

Die Abt. Verkehrsplanung stuft eine Behelfsbrücke als wünschenswert ein, da es keine leistungsfähigen Ausweichstrecken gibt. Die Nordtangente ist während der Verkehrsspitzen bereits stark belastet, was auch für den Holstentor- und den Lindenplatz gilt.

 

        Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, Abt. Brückenbau und Abt. Verkehrseinrichtung:

Von Seiten der Abt. Brückenbau und Abt. Verkehrseinrichtung ist eine Ausführung der Arbeiten ohne Behelfsbrücke möglich. Die Kostenschätzung für die Behelfsbrücke ergibt einen erheblichen finanziellen Mehraufwand von ca. 750.000 EUR (brutto). Trotz einer Behelfsbrücke würde es zwei Vollsperrungen von 6 und 9 Wochen für den Verkehr geben und die Nutzung der Behelfsbrücke ist für 16 Wochen möglich. Die Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

 

Nachteilig wirkt sich auch die mehrfache Änderung der Verkehrsführung während der Baumaßnahme aus. Erfahrungsgemäß finden Verkehrseinschränkungen über einen längeren Zeitraum Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern.

 

Unter Abwägung der Aspekte für und gegen eine Behelfsbrücke empfiehlt der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr eine Ausführung der Baumaßnahme mit einer durchgehenden Vollsperrung ohne Behelfsbrücke. Der Verkehr ist großräumig umzuleiten, wie bereits beim Ersatzneubau der Meierbrücke positiv praktiziert, und die Öffentlichkeit ist frühzeitig einzubinden.

 

 

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen – entfällt – (vgl

Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen – entfällt – (vgl. VO/2014/01549)

Anlage 2: Terminplan Drehbrücke VO/2014/01654

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_2_Terminplan_Drehbrücke_VO_2014_01654_140530 (25 KB)