Vorlage - VO/2014/01636  

Betreff: Stadt-Umland-Kooperation Lübeck: Grundsatzvereinbarung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.07.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
02.09.2014 
17. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Grundsatzvereinbarung

1

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bürgerschaft stimmt der Grundsatzvereinbarung für eine Stadt-Umland-Kooperation zu.
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine (eine Beteiligung erfolgt, sobald die inhaltliche Arbeit der Kooperation beginnt)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließenden Grundsätze einer Kooperation auf Stadt-Umland Ebene nicht in besonderem Maße berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 ist die Region Lübeck vom äußersten Rand der beiden deutschen Staaten ins Zentrum einer neuen norddeutschen Küstenregion gerückt

Begründung

Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 ist die Region Lübeck vom äußersten Rand der beiden deutschen Staaten ins Zentrum einer neuen norddeutschen Küstenregion gerückt. Vor diesem Hintergrund beschlossen die Kreise, Städte und Gemeinden in der Region, ein neues räumlich-funktionales Entwicklungsleitbild für die Zukunft zu entwerfen. Die Geschäftsführung der „Region Lübeck“ wurde vom Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck übernommen – Arbeitsebene sollte eine Arbeitsgemeinschaft (AG) Region Lübeck sein.

Im Mai 1998 wurde die Regionalkonferenz als Entscheidungsgremium der Region Lübeck einberufen und beauftragte die AG Region Lübeck ein "Entwicklungskonzept Region Lübeck" (ERL) zu erarbeiten. Ziele und Inhalte des ERL sollten in die entsprechenden Regionalpläne der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eingearbeitet werden. Nach einem umfangreichen Beteiligungs- und Anhörungsverfahren hat die Regionalkonferenz das Entwicklungskonzept Region Lübeck im Dezember 2002 als Grundlage für die Entwicklung der Region Lübeck und die weitere regionale Zusammenarbeit beschlossen.

Zehn Jahre nach Beschluss des Konzeptes hatten sich zahlreiche Rahmenbedingungen innerhalb der Region geändert:

  1. Der Vereinigungsprozess ist in seinen raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen weitgehend abgeschlossen. Eine nachholende Siedlungsentwicklung im östlichen Umland ist weitgehend erfolgt.
  2. Der demografische Wandel und steigende Lebenshaltungskosten haben u.a. zur Folge, dass das Thema Daseinsvorsorge stärker in den Fokus rückt und zunehmend Folgekosten von Siedlungsflächenerweiterungen betrachtet werden.
  3. Bevölkerungsprognosen weisen dabei auf eine heterogene Entwicklung für die Region Lübeck hin mit Schrumpfungsprozessen im ländlichen Raum und Wachstum entlang der Entwicklungsachse A1.
  4. Der Klimawandel erfordert Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Der Ausbau regenerativer Energien erhöht den interkommunalen Abstimmungsbedarf bei Infrastruktur- und Energieerzeugungsanlagen.
  5. Strukturelle Veränderungen im Tourismus erfordern eine Anpassung des Angebotes.

Nach der Beschlussfassung des ERL im Jahre 2002 und Inkrafttreten des Regionalplans II Ende des Jahres 2004 fanden in den Folgejahren bis etwa 2008 keine Abstimmungstermine der AG Region Lübeck statt. Auch der Regionalbeirat und die Regionalkonferenz traten seitdem nicht zusammen. Ab 2008 wurde in wieder aufgenommenen Sitzungen der AG Region Lübeck der Stand der Umsetzung des ERL thematisiert. Eine von der AG Region durchgeführte Evaluation des ERL hat ergeben, dass die genannten veränderten Rahmenbedingungen im ERL derzeit nicht abgebildet werden.

Die Wirksamkeit eines raumordnerischen Konzeptes für die Region ist ganz wesentlich abhängig von der Akzeptanz und Umsetzung auf der nachgeordneten kommunalen Handlungsebene. Die dargestellten neuen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen insbesondere auf den Bedarf nach neuen Siedlungsflächen dürfen nicht im Widerspruch zum Handeln der verantwortlichen Akteure innerhalb der Region stehen. Angesichts dieser Situation stellte sich für die AG Region Lübeck die Frage, ob die kommunalen Entscheidungsträger zukünftig direkter in die Arbeit der AG Region einbezogen werden sollten.

In den letzten Jahren haben sich neben der Region Lübeck zahlreiche weitere regionale Kooperationen und Gremien gebildet, wie z.B. die „Regionale Zusammenarbeit an der Entwicklungsachse A 1“ oder das „Einzelhandelsforum in der Wirtschaftsregion Lübeck“. Mit dem Beitritt Lübecks, Ostholsteins und Nordwestmecklenburgs zur Metropolregion Hamburg und der gleichzeitigen Erweiterung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise kamen weitere hinzu. Angesichts dieser bereits bestehenden regionalen Kooperationen, in die die Region Lübeck eingebunden war, erschien eine gleichartige Strategieebene innerhalb der Region künftig entbehrlich. Es wurde vorgeschlagen, den Betrachtungsmaßstab innerhalb der Region Lübeck zu verkleinern – weg von der strategischen Ebene, hin zu konkreten Stadt-Umland-bezogenen Planungen und Projekten.

Sowohl die stärkere Einbeziehung kommunaler Akteure als auch die veränderte Maßstabsebene machten es notwendig, den räumlichen Zuschnitt der Region Lübeck zu hinterfragen. Es erschien sinnvoll, die Abgrenzung der Region auf die tatsächlichen Verflechtungsbeziehungen zu begrenzen – als Orientierungsrahmen wurde der aus den Raumordnungsplänen hervorgehende Ordnungsraum Lübeck herangezogen.

Die AG Region sprach somit die Empfehlung aus, die Region Lübeck aufzulösen und eine Stadt-Umland-Kooperation in die Wege zu leiten. Dies wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in ihrer Sitzung am 27.11.2012 sowie die Regionalkonferenz der Region Lübeck, bestehend aus allen Mitgliedsgemeinden, am 15.02.2013 beschlossen. Auf der Konferenz wurde eine vorbereitende Arbeitsgruppe gebildet, die die Ausgestaltung der Stadt-Umland-Kooperation übernehmen soll. Diese besteht neben der Hansestadt Lübeck, FB V 5.610 Stadtplanung als Geschäftsstelle aus Vertretern der (Land-)Kreise, der Raumordnungsbehörden sowie ausgewählter Gemeinden.

Gründe für eine Stadt-Umland-Kooperation:

Das ERL verfolgte den richtigen Ansatz, verschiedene (sogar länderübergreifende) Planungsräume zusammenzuführen. Als Problem erwies sich, dass das Ziel, die gemeinsam erarbeiteten Vorgaben in alle drei betroffenen Regionalpläne einfließen zu lassen, nicht erreicht wurde. Dort, wo dies nicht erfolgte, entfaltete das ERL keine Verbindlichkeit. Dieses Problem wurde insbesondere im Rahmen von gemeindeübergreifenden Stellungnahmen zu Bauleitplanungen deutlich, die oft nicht der Steuerungswirkung des ERL in Bezug auf die Siedlungsentwicklung unterworfen waren. Hierdurch sind erhebliche Irritationen zwischen Lübeck und seinen Umlandgemeinden entstanden. Es gibt demnach drei Gründe für eine Stadt-Umland-Kooperation:

  1. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Lübeck und seinen Umlandgemeinden und Stärkung der regionalen Identität
  2. Installieren einer Abstimmungs- und Projektplattform
  3. Entwicklung einer einheitlichen Planungskultur auf Grundlage verbindlicher Vorgaben

Innerhalb der vorbereitenden Arbeitsgruppe wurde verabredet, Schritt für Schritt vorzugehen. Zunächst soll hiermit eine Grundsatzvereinbarung geschlossen werden, in der die betroffenen Gemeinden generell ihre Kooperation erklären, um die in der Vereinbarung genannten Ziele für den Stadt-Umland-Raum zu erreichen. Diese Grundsatzvereinbarung unterstützt

-          die Abstimmung raumwirksamer Vorhaben (bspw. Busliniennetze oder den Trassenverlauf der geplanten 380 kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Stockelsdorf und Siems) und

-          die Initiierung gemeinsamer Projekte (bspw. ein gemeindeübergreifendes Einzelhandels- und Zentrenkonzept)

Dieser erste Schritt ist noch unverbindlich und mit nur geringen Aufwendungen verbunden. Beabsichtigt ist, die Kooperation anschließend weiter zu etablieren, zu institutionalisieren sowie im Rahmen verbindlicher Verträge u.a. eine einheitliche und nachhaltige Siedlungsentwicklung auf Basis fachlicher Grundlagen zu gewährleisten. Wie dies genau ausgestaltet wird, soll und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Vorbild einer Institutionalisierung kann das regionale Einzelhandelsforum einschließlich der dort entwickelten Spielregeln sein.

Die Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein liegt nun an. Ergebnisse einer Zusammenarbeit in der Stadt-Umland-Kooperation können in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere interkommunale Vereinbarungen zielführend sind.

Anlage 1: Grundsatzvereinbarung für eine „Stadt-Umland-Kooperation Lübeck“

Anlagen

Anlage 1: Grundsatzvereinbarung für eine „Stadt-Umland-Kooperation Lübeck“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_Grundsatzvereinbarung (13 KB)