Vorlage - VO/2014/01623  

Betreff: Zuwendung der Possehl-Stiftung zur Neuordnung des Burgfeldes und der Verkehrsanlagen sowie dem Bau einer Tiefgarage
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bartels-Fließ, Annette
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.06.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die von der Possehl-Stiftung für vorbereitende Planungen und Untersuchungen für die Neuordnung des Burgfeldes und der Verkehrsanlagen sowie dem Bau einer Tiefgarage angebotene Spende in Höhe von 250

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung für vorbereitende Planungen und Untersuchungen für die Neuordnung des Burgfeldes und der Verkehrsanlagen sowie dem Bau einer Tiefgarage angebotene Spende in Höhe von 250.000 € wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuern

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Annahme dieser Spende nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereits im Februar 2012 wurde die Possehl-Stiftung um Gewährung einer finanziellen Unterstützung für vorbereitende Planungen und Untersuchungen für die Neuordnung des Burgfeldes und der Verkehrsanlagen sowie dem Bau einer Tiefgarage gebeten

Begründung

Bereits im Februar 2012 wurde die Possehl-Stiftung um Gewährung einer finanziellen Unterstützung für vorbereitende Planungen und Untersuchungen für die Neuordnung des Burgfeldes und der Verkehrsanlagen sowie dem Bau einer Tiefgarage gebeten.

 

In seiner Sitzung am 27. April 2012 hat der Vorstand der Possehl-Stiftung beschlossen, hierfür den von der Hansestadt Lübeck erbetenen Betrag in Höhe von Euro 250.000,- Euro  zur Verfügung zu stellen.  Aufgrund der langwierigen, vorab erforderlichen Klärung der Rahmenbedingungen können die Planungen erst in diesem Jahr beauftragt werden. Deshalb wurde der Bewilligungszeitraum von der Possehl-Stiftung verlängert. Die Zuwendung wird erst in diesem Jahr eingehen und wird deshalb jetzt gemeldet.

 

Hintergrund ist die dringend notwendige Aufwertung des Burgfeldes zu einem attraktiven, den vielfältigen Nutzungsanforderungen gerecht werdenden Stadteingang sowie dem Erfordernis, die Verkehrsflächen auch unter besonderer Berücksichtigung  des Verknüpfungspunktes ÖPNV neu zu ordnen und darüber hinaus Parkmöglichkeiten in größerem Umfang in unmittelbarer Nähe zur Altstadt für Altstadtbesucher und insbesondere Besucher des Europäischen Hansemuseums zu schaffen.

 

Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 250.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 1.857.476,65 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 250.000,00 Euro zuständig.

 

Die Bürgerschaft entscheidet gem. § 76 Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung über die Annahme der Zuwendung

keine

Anlagen

keine