Vorlage - VO/2014/01547  

Betreff: Bildung schulbezogener Budgets an den allgemeinbildenden Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette BornsAktenzeichen:401.05.11
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Geller, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
19.06.2014 
6. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Produktkontrakte aller Schulprodukte 2013

Beschlussvorschlag

Produktkontrakte aller Schulprodukte 2013

 

 

Seit dem Jahr 2004 (Bürgerschaftsbeschluss vom 24

Begründung

- 1 -

Seit dem Jahr 2004 (Bürgerschaftsbeschluss vom 24. Juni 2004) erhalten die allgemein bildenden Schulen, gestaffelt nach Klassenstufen den Betrag zur Verfügung, der erforderlich ist, um den laufenden sächlichen Bedarf zu befriedigen. Grundlage der Entscheidung waren umfangreiche Diskussionen zwischen Verwaltung, Schulen und Vertretern der politischen Parteien.

 

Aktuell standen im Jahr 2013 den Schulen folgende Beträge zur Verfügung:

 

Klassenstufe

Faktor

Betrag in Euro

Primarstufe Klasse 1-4

0,83

56,17

Sekundarstufe I Klasse 5 – 10

1

67,67

Sekundarstufe II Klasse 11 – 13

1,07

72,41

Schüler in Förderschulen

1,4

94,74

 

Daneben wurden je Ganztagsangebot nutzenden Schüler 5 Euro/ Jahr berücksichtigt und für die Präventionsarbeit der Förderzentren werden rd. 5.770 Euro nach Anzahl der betreuten Klassen den Förderzentren bereitgestellt.

Für integrativ beschulte Kinder werden zusätzliche Sachmittel von 15 Euro/ Jahr bei zielgleichem und 30 Euro/ Jahr bei zielfernem Unterricht in den Regelschulen bereitgestellt.

 

Im Ausstattungsbereich (Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen) stehen für alle SchülerInnen unabhängig von der Schulart jährlich 35 Euro zur Verfügung die sich aufteilen in

  • 15 Euro für Investitionen, die im Investitionsplan geordnet sind sowie
  • 20 Euro für die im Rahmen der Inventur in Festwerten geordneten Schulausstattungen (i.d.R. Klassenraumausstattung), die im Ergebnisplan geordnet sind.

 

Seit der Beschlussfassung im Jahr 2004 hat sich die Schullandschaft weiter entwickelt. Insbesondere inhaltlich vernetzende Angebote, Ganztagsbetreuung und Inklusion haben deutlich zugenommen.

Da damit auch eine Veränderung in der Mittelzuweisung und –verteilung verbunden sein könnte, ist in den Produktkontrakten der Schulprodukte für das Jahr 2013 vereinbart worden:

 

Die Verteilung der Lehr- und Lernmittel (Schulbudget) wird unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe mit VertreterInnen aller Schularten an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und zum Wirtschaftsjahr 2014 endgültig umgesetzt.

 

Der Bereich Schule und Sport hat unter Beteiligung von 2 VertreterInnen jeder Schulart sowie dem Schulamt in der Hansestadt Lübeck in insgesamt 3 Sitzungen das vorhandene System evaluiert; dabei waren die Zeitabstände zwischen den Sitzungen so groß bemessen, dass eine Rückkoppelung in alle Schulen möglich war. Hierdurch wurde ein sehr transparentes Verfahren gesichert.

 

Einvernehmlich wurden folgende Feststellungen getroffen:

  1. Die Mittelbereitstellung über eigenverantwortlich zu bewirtschaftende Schulbudgets mit der Möglichkeit der Mittelübertragung ins Folgejahr wird als ein sehr sinnvolles und zielführendes Instrument zu einer wirtschaftlichen Mittelverwendung angesehen.

    Umsetzung:
    Die Schulbudgets werden auf Grundlage der Schülerzahlen nach Schulstatistik sowie unter Anwendung der Bemessungsfaktoren auf Grundlage der durch Haushaltsbeschluss bereitgestellten Mittel gebildet. Dabei werden zunächst 8% der bereitstehenden Mittel nicht weitergegeben sondern werden im Bereich für unterjährig immer wieder auftretenden Sonderbedarf (z.B. nach Diebstahl, größere Reparaturen) vorgehalten. Im jeweils 4. Quartal werden die nicht verausgabten Mittel zusätzlich verteilt.
     
  2. Die gebildeten Bemessungsfaktoren für die einzelnen Stufen (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II) sowie die Förderzentren werden als weiterhin tragfähig angesehen.


    Umsetzung:
    Sie werden daher weiterhin angewandt.
     
  3. Die Mittelverteilung auf Grundlage der Schülerzahlen nach jeweils letzter Schulstatistik ist weiterhin sachgerecht.

    Umsetzung:
    Es wird daher daran weiterhin festgehalten
     
  4. Der seit über 10 Jahren konstante Wert für die Bereitstellung investiver Mittel –insbesondere der Anteil für „echte“ Investitionsmittel wird insbesondere im Hinblick auf den deutlich zunehmenden Einsatz von EDV in allen Schularten als nicht mehr angemessen angesehen.

    Umsetzung:
    Der Bereich Schule und Sport wird die investiven Mittel weiterhin mit 35 € je Schüler bereitstellen. Die Schnelllebigkeit im EDV-Bereich und die damit einhergehenden Innovationen bedürfen der Berücksichtigung. Es wird aktuell im Zusammenwirken mit dem IQSH ermittelt, welche fachliche Unterstützung für die Gewinnung verlässlicher Aussagen von dort möglich ist. Der Bedarf für einen Hardwareaustausch alle 5 Jahre wird ermittelt und planerisch berücksichtigt. Inwieweit dies dann auch in die Beschlussfassung der Bürgerschaft zu den Haushalten einfließt, kann angesichts der Haushaltssituation heute nicht abschließend beurteilt werden.
     
  5. In den Förderzentren sinkt durch die zunehmende Zahl inklusiv beschulter Kinder und Jugendlicher die Schülerzahl der im Förderzentrum selbst beschulten Kinder. Dies führt dazu, dass trotz des Faktors 1,4 in der Mittelzuweisung der Bedarf für Lehr und Lernmittel nicht mehr gedeckt werden kann, da es einen Grundbedarf gibt, der unabhängig von der Schülerzahl ist. Darüber hinaus werden für die Präventionsarbeit und die Diagnostik ergänzende Mittel erforderlich.

    Umsetzung:
    Der Bedarf an Lehr- und Lernmitteln in den Förderzentren ist anzuerkennen. Deshalb wird der Faktor 1,4 auf neu 1,7 erhöht, um die stetig zurückgehenden Schülerzahlen hierdurch rechnerisch auszugleichen, aber die Systematik der Mittelzuweisung aufrecht zu erhalten.

    Der finanzielle Zusatzbedarf in den Förderzentren für Prävention und Diagnostik ist anzuerkennen und der Bereich wird ihn im Rahmen des bereitgestellten Budgets des Bereichs berücksichtigen. Er ist in den Förderzentren unterschiedlich hoch und liegt, bezogen auf die inklusiv beschulten SchülerInnen des Schuljahres 20113/14 bei insgesamt 17, 34 € pro Schüler und Jahr. Dieser schülerbezogene Betrag ersetzt den bisher -nach der Anzahl der betreuten Klassen- bereitgestellten Betrag.
     
  6. Ausgelöst durch schulgesetzliche Änderungen (G8/G9, neue Schularten) gibt es zeitlich befristet entstehenden Zusatzbedarf.

    Der Zusatzbedarf durch schulgesetzliche Neuregelungen wird anerkannt und wurde für die Regional- und Gemeinschaftsschulen, soweit diese aus reinen Hauptschulen aufgewachsen sind, bereits im vergangenen Jahr berücksichtigt,. Für die Beschulung der Doppeljahrgänge G8/G9 wird letztmalig im Schuljahr 2014/15 die tatsächliche Schülerzahl in der Sekundarstufe II rechnerisch um 1/3 erhöht, um den Zusatzbedarf abzufedern.

 

Interkommunaler Vergleich

 

Um beurteilen zu können, wie die Hansestadt Lübeck mit seinen, den Schulen  zur unmittelbaren Bewirtschaftung überlassenen, Mitteln im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten aufgestellt ist, hat der Bereich Schule und Sport eine Umfrage durchgeführt, um dies zu ermitteln. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Mittelzuweisung in den anderen kreisfreien Städten nach anderen Kriterien durchgeführt wird, so dass ein valider Datenvergleich scheitert.

 

Da durch die Schulgesetznovellierung der Schullastenausgleich individuell von jedem Schulträger errechnet werden muss, lässt sich ein valider Datenvergleich auf der Grundlage dieser Daten durchführen, da hier alle Schulträger nach den gleichen Regeln arbeiten müssen. Es lässt sich also damit eine Aussage treffen, welcher Aufwand insgesamt in den kreisfreien Städten je Schulart und Platz entsteht. Den Bereich der investiven Auszahlungen muss man hiervon allerdings ausnehmen, da diese nur mit einem Pauschalbetrag von 250 € je SchülerIn und Jahr in dieser Berechnung Berücksichtigung finden.

 

Die Erhebung dieser Daten ergab für das Jahr 2013 (errechnet auf der Basis der Ist-Zahlen des Jahres 2011) folgendes Bild:

 

. . .

 


- 1 -

Schulart

Landeshauptstadt
Kiel

Stadt
Flensburg

Stadt
Neumünster

Hansestadt
Lübeck

Durchschnitt

Abweichung HL
vom Durchschnitt

Grundschule

2.113,09

2.504,00

1.674,00

1.712,59

2.000,92

- 14, 4 %

Regionalschule

2.077,76

2.499,00

1.301,00

1.768,09

1.911,46

- 7,5 %

Gemeinschaftsschule

1.750,47

1.618,00

1.469,00

1.310,97

1.537,11

- 14,7 %

Gymnasium

1.470,90

1.635,00

1.253,00

1.174,75

1.383,41

- 15,08 %

Förderzentren

Festsetzung je
Schule

Festsetzungen
je Schule

Festsetzungen
je Schule und
Schulart

Festsetzungen
je Schule

 

 

Schwerpunkt
Lernbehinderung

2.464,16

1.519,00

1.535,00

Berend Schröder
3.400,72

2.229,72

+ 52,5 %

Schwerpunkt

Geistige Entwicklung

4.848,35

5.282,00

4.705,00

Maria Montessori
6.720,57

Wilhelmshöhe

3.922,82

5.095,75

MMS + 31,8 %

Sch Whh – 23,01 %

Schwerpunkt Lernbehinderung kombiniert mit sprachliche Entwicklung

Nicht vorhanden

Nicht vorhanden

Nicht vorhanden

Astrid Lindgren
2.330,49

-

-

Schwerpunkt körperliche Entwicklung

4.623,08

3.877,00

Nicht vorhanden

Matthias Leithoff
4.054,34

4.184,81

- 3,1 %

 

. . .

 


- 1 -

Der Vergleich macht deutlich, dass der Mitteleinsatz der Hansestadt Lübeck in allen Regelschularten zum Teil deutlich unter dem Durchschnitt aller kreisfreien Städten liegt. Damit spiegelt sich deutlich die Haushaltssituation der Hansestadt Lübeck wider. Auch Neumünster bewegt sich auf diesem Niveau, während Kiel und Flensburg deutlich mehr Mittel einsetzen.

 

Hieraus lässt aber nicht ableiten, dass damit die Mittel, die tatsächlich beim einzelnen Schüler für Lehr- und Lernmittel eingesetzt werden, auch unterdurchschnittlich sind, denn in den Schullastenausgleich fallen auch so große Positionen wie die Energiekosten oder die Mittel für die Bauunterhaltung.

 

Bei den Förderzentren lassen sich solche Aussagen nur sehr schwer treffen, da im Regelfall die Schülerzahlen sehr klein sind und da diese Zahl der Divisor der entstandenen Kosten ist, können sehr schnell große Abweichungen entstehen. Dies wird mit weiter fortschreitender Inklusion noch stärker werden.

 

 

 

 

. . .

 

keine

Anlagen

keine