Vorlage - VO/2014/01514
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Beschlussvorschlag
Optimierung der Bewohnerparkbereiche der Altstadt
Begründung
Ausgangslage:
Im Zusammenhang mit den Umgestaltungsmaßnahmen des Projektes „Mitten in Lübeck“ musste das Verkehrslenkungskonzept für den Altstadtbereich angepasst werden. Durch die neue Verkehrsführung am Klingenberg (Sackgassenregelung Schmiedestraße) und die Neuregelung in der Straße „An der Obertrave“ (Poller in Höhe Marlesgrube) ist der Bewohnerparkbereich G in zwei Teile geteilt worden. Einerseits kann mit Kraftfahrzeugen nicht mehr von einem Teil zum anderen gefahren werden, andererseits wurde dadurch der motorisierte Durchgangsverkehr in diesem Altstadtbereich unterbunden.
Die Altstadtinsel ist für die Bewohnerparkberechtigungen derzeit in acht Bereiche eingeteilt (Übersichtsplan Anlage 1).
Die Einrichtung der Bereiche erfolgte seit 1984 sukzessive auf der Basis der Beschlüsse der Bürgerschaft und gemäß den jeweils geltenden Vorgaben durch die Straßenverkehrsordnung (StVO). Den damaligen straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben entsprechend war die räumliche Ausdehnung der einzelnen Parkbereiche enger begrenzt.
Die Bewohnerparkbereiche der Altstadt weisen die nachfolgend aufgeführten Werte auf:
| A | B | C | D | E | F | G | H | gesamt |
Ausweise | 884 | 297 | 732 | 540 | 970 | 98 | 484 | 489 | 4494 |
Plätze | 504 | 169 | 384 | 249 | 452 | 94 | 315 | 275 | 2445 |
Verhältnis | 1:1,8 | 1:1,6 | 1:1,9 | 1:2,2 | 1:2,1 | 1:1 | 1:1,5 | 1:1,8 | 1:1,8
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Angaben beziehen sich auf die Nachtstunden und den Stand vom 18.10.2012 (Plätze) und 31.03.2014 (Ausweise)
1995 wurde ein Passus in die Verwaltungsvorschriften zur StVO aufgenommenen, der größere Bereiche ermöglicht:
„Erstreckt sich die Anwohnerparkberechtigung auf mehrere zusammenhängende Straßen oder Straßenstrecken, soll das Gebiet möglichst eine städtebauliche Einheit darstellen. Das Gebiet muß von seiner Größe her überschaubar sein; dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die räumliche Ausdehnung die ortsüblich einem Anwohner zumutbare Entfernung zu seinem Kraftfahrzeug nicht überschreitet.“
Durch die Neufassung soll eine flexiblere Gestaltung der Bewohnerparkbereiche ermöglicht werden. In der Rechtsprechung ist bei Großstädten zwischen 100 000 und 500 000 Einwohnern in Abhängigkeit der jeweiligen Größe der Stadt eine diagonale Ausdehung von 600 m plus/minus 25% als zulässig angesehen worden. Auch war nach einem Gerichtsurteil eine Begriffsänderung von An- in Bewohner vorzunehmen, um deutlich zu machen, dass es sich um Bewohner eines Bereiches und nicht einzelner Straßen handeln darf.
Vorgesehene Änderungen:
Die erforderliche Anpassung des Bereiches G an die Verkehrsführung wird zum Anlass genommen, die Bewohnerparkbereiche auf der Altstadtinsel insgesamt neu zu fassen.
Nach Erörterungen im Arbeitskreis für Verkehrsfragen, dem neben der Polizeidirektion und dem Stadtverkehr auch der Bereich Stadtgrün und Verkehr als Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde sowie die Bereiche Verkehrsangelegenheiten und Stadtplanung/Verkehrsplanung angehören, ist abschließend eine Aufteilung in drei Bereiche empfohlen worden. Die Aufteilung erfolgt gemäß Darstellung in der Anlage 2.
An den die Bereiche trennenden Straßen (Große Burg-, Wahm-, Krähen- und Breite Straße) wird für die jeweils angrenzenden Bereiche mittels Beschilderung das Parken auf beiden Straßenseiten ermöglicht. Für die Bewohner im Bereich der Fußgängerzone werden keine separaten Regelungen für notwendig gehalten. Es wird vom Arbeitskreis die Auffassung vertreten, dass insbesondere mit Blick auf den erforderlichen Aufwand und die entstehenden Kosten eine Beibehaltung der Bereiche mit Buchstabenkennzeichnung sinnvoll ist.
Durch die vorgesehene Neueinteilung der Bewohnerparkbereiche würden sich in etwa folgende Werte ergeben:
| A neu | B neu | C Neu | gesamt |
Ausweise | 1616 | 1095 | 1781 | 4494 |
Plätze | 891 | 669 | 885 | 2445 |
Verhältnis | 1:1,8 | 1:1,6 | 1:2,0 | 1:1,8 |
Analog der bestehenden Regelung für die Hüx- und Fleischhauerstraße, nach der für die Bewohner das unentgeltliche Parken auf dem öffentlichen Parkplatz P4 an der Kanalstraße möglich ist (die Begründung liegt in der Freimachung der Straßenzüge vom ruhenden Verkehr zu gewissen Tageszeiten zugunsten der Anlieferung und Fußgängerfreundlichkeit), wird auch für den (neuen) Bereich C wegen des dauerhaften Wegfalls der Parkmöglichkeiten in der Einhäuschen Querstraße die kurzfristige eingeräumte Möglichkeit, auf der mittleren Wallhalbinsel zu parken, weiter fortgeführt. Unter Berücksichtigung dieser Möglichkeiten ist zu erkennen, dass sich eine gleichmäßigere Verteilung der Plätze auf die ausgegebenen Ausweise ergeben würde.
Umsetzung:
Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Neuausgabe der Bewohnerparkausweise durch die Straßenverkehrsbehörde notwendig. Das hierzu erforderliche umfangreiche Verfahren erfordert eine Anpassung der in der Straßenverkehrsbehörde eingesetzten Software, der zu erstellenden Bescheide sowie der anzupassenden Beschilderung. Die Straßenverkehrsbehörde wird diese Arbeiten umgehend im Rahmen ihrer personellen Ressourcen durchführen und plant, diese bis Ende 2014 abzuschließen.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird die Änderungen in der Beschilderung mit Hilfe von Aufklebern (Buchstabenkennzeichnung der Bewohnerbereiche) vornehmen, um so den Kostenaufwand so gering wie möglich zu halten und die Umsetzung innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums abwickeln zu können.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine Reduzierung der Bewohnerparkbereiche auf der Altstadtinsel von derzeit 8 Bereichen auf 3 Bereiche vorzusehen.
Anlagen
Anlage 1 – Bestand Bewohnerparkbereiche Altstadt
Anlage 2 – Planung Bewohnerparkbereiche Altstadt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Bereiche A bis H Anlage 1 (394 KB) | ||
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2 | öffentlich | Bewohnerparken 2014.04.24_Variante A Anlage 2 (444 KB) |