Vorlage - VO/2013/00450  

Betreff: Annahme einer Zuwendung für die LÜBECKER MUSEEN gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Malner, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung
13.03.2013 
55. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die mit den Zuwendungsbescheiden der Possehl-Stiftung vom 19

Beschlussvorschlag

Die mit den Zuwendungsbescheiden der Possehl-Stiftung vom 19.12.2012 und 27.08.2012 gewährten Spenden in Höhe von insgesamt 380.000 Euro zur Finanzierung der Ausstellungsprojekte der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Durch die Zuwendung von der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 380

Begründung

Durch die Zuwendung von der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 380.000,- € wird es glich werden, die Sonderausstellungen der Lübecker Museen durchzuführen.

 

Mit insgesamt 85.000,- € unterstützt die Stiftung die große Retrospektive zu dem Maler Emil Schumacher, die anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Kunsthalle St.Annen durchgeführt wird, sowie die Vermarktung des neuen „Museumsquartiers St. Annen“ und seiner in 2013 geplanten Sonderausstellungen.

Mit insgesamt 295.000,- € unterstützt die Possehl-Stiftung zusätzlich die Sonderausstellungen, Vermittlungsangebote und Marketingmaßnahmen der LÜBECKER MUSEEN in 2013. Ohne diese Mittel ist weder die Durchführung von Werbemaßnahmen noch die Umsetzung des jährlichen Ausstellungsprogramms – ein wesentlicher Stützfeiler der Attraktivität des Museumsverbundes- nicht möglich.

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Im April 2013 findet keine Bürgerschaftssitzung statt.

 

Da die kuratorische Vorbereitung einiger der geförderten Ausstellungen bereits begonnen hat und die ersten Kosten für die Realisierung dieser Projekte anfallen, müssen die hierfür vorgesehenen Fördermittel dringend abgerufen werden.

 

 

 


Anlagen