Vorlage - VO/2013/00437
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Beschlussvorschlag
Die mit Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung vom 26.02.2013 gewährte Spende in Höhe von 200.000 Euro zur Finanzierung des zweiten Bauabschnitts der Umgestaltung der Außenanlagen des Brömsenpalais in der Schildstraße 21 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Bei der Annahme von Zuwendungen sind die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
Begründung
Mit Unterstützung der Possehl-Stiftung ist es im Herbst 2012 mit einem ersten Bauabschnitt gelungen, die Umgestaltung der Außenanlagen des Brömsenpalais in der Schildstraße 12 zu beginnen.
Mit einem zweiten Bauabschnitt sollen nun die übrigen Außenanlagen neu hergestellt werden. Ziel ist es, dass das Gebäudeensemble in der Schildstraße 12 wieder einen adäquaten äußeren Rahmen erhält und als harmonisches Ganzes wahrgenommen wird.
Die Kosten für diese Umgestaltungsarbeiten werden durch die Zuwendung der Possehl-Stiftung gedeckt. Die anfallenden Rechnungen für die Umbaumaßnahmen werden direkt durch die Possehl-Stiftung beglichen.
Die Planung wurde mit den Bereichen Archäologie und Denkmalpflege sowie Stadtgrün und Verkehr abgestimmt, so dass auch der spätere Pflege- und Unterhaltungsaufwand sichergestellt ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Im April 2013 findet keine Bürgerschaftssitzung statt. Die nächste Sitzung der Bürgerschaft ist die nach der Kommunalwahl stattfindende konstituierende Sitzung, zu der keine Vorlagen beraten werden sollen. Die nächste reguläre Bürgerschaftssitzung findet erst im August 2013 statt.
Mit den dem Zuwendungszweck entsprechenden Arbeiten soll im April begonnen werden. Um die Umsetzung der Umgestaltungsaufgaben nicht zu verzögern, ist über die Spendenannahme im März zu entscheiden.
Anlagen
keine