Vorlage - VO/2013/00437  

Betreff: Annahme einer Zuwendung gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Graf, Eckhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung
13.03.2013 
55. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die mit Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung vom 26

Beschlussvorschlag

Die mit Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung vom 26.02.2013 gewährte Spende in Höhe von 200.000 Euro zur Finanzierung des zweiten Bauabschnitts der Umgestaltung der Außenanlagen des Brömsenpalais in der Schildstraße 21 wird angenommen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Bei der Annahme von Zuwendungen sind die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

Mit Unterstützung der Possehl-Stiftung ist es im Herbst 2012 mit einem ersten Bauabschnitt gelungen, die Umgestaltung der Außenanlagen des Brömsenpalais in der Schildstraße 12 zu beginnen

Begründung

Mit Unterstützung der Possehl-Stiftung ist es im Herbst 2012 mit einem ersten Bauabschnitt gelungen, die Umgestaltung der Außenanlagen des Brömsenpalais in der Schildstraße 12 zu beginnen.

 

Mit einem zweiten Bauabschnitt sollen nun die übrigen Außenanlagen neu hergestellt werden. Ziel ist es, dass das Gebäudeensemble in der Schildstraße 12 wieder einen adäquaten äußeren Rahmen erhält und als harmonisches Ganzes wahrgenommen wird.

 

Die Kosten für diese Umgestaltungsarbeiten werden durch die Zuwendung der Possehl-Stiftung gedeckt. Die anfallenden Rechnungen für die Umbaumaßnahmen werden direkt durch die Possehl-Stiftung beglichen.

 

Die Planung wurde mit den Bereichen Archäologie und Denkmalpflege sowie Stadtgrün und Verkehr abgestimmt, so dass auch der spätere Pflege- und Unterhaltungsaufwand sichergestellt ist.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Im April 2013 findet keine Bürgerschaftssitzung statt. Die nächste Sitzung der Bürgerschaft ist die nach der Kommunalwahl stattfindende konstituierende Sitzung, zu der keine Vorlagen beraten werden sollen. Die nächste reguläre Bürgerschaftssitzung findet erst im August 2013 statt.

 

Mit den dem Zuwendungszweck entsprechenden Arbeiten soll im April begonnen werden. Um die Umsetzung der Umgestaltungsaufgaben nicht zu verzögern, ist über die Spendenannahme im März zu entscheiden.

 

 

 

keine

Anlagen

keine