Vorlage - VO/2013/00425
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Beschlussvorschlag
Die Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, die Finanzierung der Anzahl der Frauenhausplätze in Lübeck zu erhöhen mit dem Ziel die tatsächliche Platzzahl aus dem Jahr 2010 wieder zu erreichen. Dabei könnten in einem ersten Schritt zusätzlich zu den in Lübeck vorhandenen 55 Plätzen eine Aufstockung um 10 Plätze im Autonomen Frauenhaus und um 6 Plätze bei der Arbeiterwohlfahrt vorgenommen werden. Damit würden zunächst 71 Plätze von ehemals 82 Plätzen vom Land finanziert und die Platzkosten, die die Hansestadt Lübeck finanziert hat, würden nun endgültig vom Land übernommen. Eine weitere Aufstockung kann in kleinen Schritten jährlich erfolgen.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen des Autonomen Frauenhauses, die mit hohem, kräftezehrendem Einsatz bereit waren, alle Lübecker Frauen und ihre Kinder aufzunehmen, die bei ihnen Zuflucht suchten, und damit eine Belegung von zeitweilig über 130% in Kauf nahmen.
Begründung
Es ist Aufgabe des Landes, ausreichend Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen. Das Autonome Frauenhaus ist seit der Schließung des AWO-Frauenhauses und Streichung von 42 Plätzen dauerhaft überbelegt. Ende März wird das AWO-Frauenhaus wieder eröffnen, jedoch kommen zu den 12 bereits bestehenden Plätzen in Schutzwohnungen nur drei weitere Frauenhausplätze hinzu, so dass es kaum Entspannung in der Situation geben wird. Wenn ein Frauenhaus zu 100% belegt ist, bedeutet es, dass keine weitere Frau (mit Kind) aufgenommen werden kann. Erst bei einer durchschnittlichen Belegungsquote von 60-70%, wie es vor der Schließung des AWO-Frauenhauses bzw. 80-90% im Autonomen Frauenhaus der Lübecker Situation entsprach, ist gewährleistet, dass Schutz suchende Frauen in Lübeck Zuflucht finden und die Mitarbeiterinnen nicht dauerhaft einer Arbeitssituation ausgesetzt werden, die gesundheitsschädigend ist.
Anlagen