Vorlage - VO/2013/00335  

Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck an die Entgelte für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
07.03.2013 
40. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der Wahlperiode 2008 bis 2013 unverändert beschlossen     
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung
13.03.2013 
55. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
19.03.2013 
70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen Elternbeitragssatzung ab August 2013
ÄNDERUNG Elternbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01082013
Gegenüberstellung gegenwärtige Höhe der Elternbeiträge - künftige Höhe der Elternbeiträge

1

Beschlussvorschlag

  1. Die Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
  2. Für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich eine Einnahmeverbesserung in Höhe von 18.000 Euro. Die Haushaltsmäßige Ordnung ist wie folgt herzustellen:

Produkt 361003000 – Förderung von Kindern in Tagespflege

Ertragskonten

- Konto 4211000 Kostenbeiträge u. Aufw.ersatz              18.000 Euro

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich 1.201 - Haushalt und Steuerung:

zustimmend

Bereich 1.300 – Recht

zustimmend

 

Bereich 1.160  - Frauenbüro:

Kenntnisnahme

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar betroffen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erscheint bei komplexen administrativen Regelungen zudem nicht sinnvoll.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 90 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Die von der Hansestadt Lübeck erhobenen Beiträge für die Kindertagesbetreuung sollen die Eltern unabhängig von der Betreuungsform Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in gleicher Höhe belasten

Begründung

Die von der Hansestadt Lübeck erhobenen Beiträge für die Kindertagesbetreuung sollen die Eltern  unabhängig von der Betreuungsform Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in gleicher Höhe belasten. Mit der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege erfolgt eine Angleichung an die Kita-Entgelte für städt. Kindertageseinrichtungen.

 

 

Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Anlage 2)

Anlagen

Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Anlage 2)

Gegenüberstellung gegenwärtige Höhe der Elternbeiträge – künftige Höhe der Elternbeiträge (Anlage 3)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Elternbeitragssatzung ab August 2013 (48 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ÄNDERUNG Elternbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01082013 (49 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Gegenüberstellung gegenwärtige Höhe der Elternbeiträge - künftige Höhe der Elternbeiträge (13 KB)