Vorlage - VO/2013/00335
|
Beschlussvorschlag
- Die Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
- Für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich eine Einnahmeverbesserung in Höhe von 18.000 Euro. Die Haushaltsmäßige Ordnung ist wie folgt herzustellen:
Produkt 361003000 – Förderung von Kindern in Tagespflege
Ertragskonten
- Konto 4211000 Kostenbeiträge u. Aufw.ersatz 18.000 Euro
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Bereich 1.201 - Haushalt und Steuerung: zustimmend Bereich 1.300 – Recht zustimmend
Bereich 1.160 - Frauenbüro: Kenntnisnahme
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar betroffen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erscheint bei komplexen administrativen Regelungen zudem nicht sinnvoll. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 90 SGB VIII |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die von der Hansestadt Lübeck erhobenen Beiträge für die Kindertagesbetreuung sollen die Eltern unabhängig von der Betreuungsform Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in gleicher Höhe belasten. Mit der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege erfolgt eine Angleichung an die Kita-Entgelte für städt. Kindertageseinrichtungen.
Anlagen
Satzung zur Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Anlage 2)
Gegenüberstellung gegenwärtige Höhe der Elternbeiträge – künftige Höhe der Elternbeiträge (Anlage 3)
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen Elternbeitragssatzung ab August 2013 (48 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | ÄNDERUNG Elternbeitragssatzung Kindertagespflege ab 01082013 (49 KB) | ||
![]() |
3 | öffentlich | Gegenüberstellung gegenwärtige Höhe der Elternbeiträge - künftige Höhe der Elternbeiträge (13 KB) |