Vorlage - VO/2013/00246  

Betreff: Beleuchtung von städtischen Bolzplätzen (5.660);
Auftrag aus der Bürgerschaft 24.11.2011
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
04.03.2013 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme
13.03.2013 
55. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
19.03.2013 
70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschluss der Bürgerschaft vom 24

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2011

 

 

Siehe folgende Seite

Begründung

Siehe folgende Seite

 

 

A

Anlagen

A              Anlass:

 

In ihrer Sitzung am 24.11.2011 hat die Bürgerschaft zu TOP 4.34 mit Drs. Nr. 482 den folgen­den Antrag der SPD-Fraktion mit Mehrheit angenommen:

 

(Beleuchtung von städtischen / öffentlichen Bolzplätzen)

 

„Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft bis zu ihrer Januar-Sitzung 2012 einen Be­richt vorzulegen, in dem

 

?         alle die Bolzplätze aufgelistet sind, die sich in der Hand der Hansestadt Lübeck befin­den,

?         auf welchen der genannten Plätze bereits eine Beleuchtung des Platzes vorhanden ist, die eine Nutzung für Kinder und Jugendliche auch nach dem Eintritt der Dunkelheit möglich macht,

?         auf welchen der genannten Plätze, die noch keinerlei Beleuchtungsanlage besitzen, eine möglichst zeitnahe Umsetzung möglich wäre,

?         welche baulichen Maßnahmen auf den einzelnen Plätzen erforderlich wären, und

?         mit welchen Kosten für die jeweils einzeln aufgeführten Plätze für die Stadt zu rechnen ist

?         die Art der Beleuchtung erfasst ist.“

 

Mit der Bearbeitung wurde der Fachbereich 5 - Planen und Bauen - beauftragt

 

 

 

B              Liste der Bolzplätze

 

Unter einem Bolzplatz (im Fußballjargon bolzen: hart treten/schießen; derb/systemlos Fußballspielen) ist ein meist von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angelegter Fußballplatz zu verstehen, der zur Gemeinnutzung Kindern und Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 14oder 16 Jahre) zur Verfügung steht. Bolzplätze sind erheblich kleiner als genormte Fußballplätze. Dadurch ist es möglich, von fast jeder Position auf dem Platz auf das gegnerische Tor zu schießen (bolzen), was dem Platz u.a. seinen Namen gab (Definition in Anlehnung an Wikipedia).

 

Im Weiteren wird deshalb ausschließlich auf frei zugängliche Ballspielplätze eingegangen, Schulsportplätze sowie städtische Sportplätze oder Vereinsanlagen werden nicht betrachtet.

 

In der Verwaltung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr befinden sich insgesamt 61 Bolzplätze, teilweise eigenständig, teilweise in Kombination mit Kinderspielplätzen. Davon sind 37 reine Naturrasenplätze, 16 mit einem Rotgrandbelag und 8 mit einem Vollkunststoffbelag versehen.

 

Der frei zugängliche Sportplatz am Waldrand an der Wesloer Landstraße ist in Verwaltung des Bereiches Schule und Sport, hat Großfeldmaße und wird hier deshalb nicht weiter betrachtet, eine Beleuchtung wäre wegen der Platzgröße und des hohen Aufwandes für den Stroman­schluss sehr viel aufwändiger als bei den kleinen Plätzen.

 

Die Bolzplätze sind in der folgenden Tabelle für die Stadtbezirke in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe der Spielflächengrößen und Materialangaben der Oberflächen aufgeführt.


Städtische Bolzplätze in Lübeck

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtbezirk / Name

Kunstst.

Grand

Rasen

Bemerkungen

 

m²

m²

m²

 

Innenstadt

 

 

 

 

- Fleischhauerstraße (am Johanneum)

800

 

 

 

 

 

 

 

 

St. Jürgen

 

 

 

 

- Am Brink

 

 

1.450

 

- Dürerstraße

 

 

380

 

- Elswigstraße / Immengarten

 

 

950

 

- Lerchenweg / Gärtnergasse

 

 

2.600

 

- Possehlstraße

 

 

1.700

 

 

 

 

 

 

St. Lorenz-Süd

 

 

 

 

- Bertha-Wirthel-Ring / Ringreiterweg

 

690

 

 

- Teutonenweg

 

950

 

 

 

 

 

 

 

St. Lorenz-Nord

 

 

 

 

- Am Neuhof / Bergenstraße

 

1.160

 

 

- Beethovenstraße (An der Kirche)

 

 

820

 

- Hugo-Distler-Straße / Sibeliusstraße

 

 

980

 

- Neuhof / Ziegelstraße

 

 

1.950

 

- Schönböckener Straße / Händelweg

 

 

1.900

 

- Steinrader Weg / Leimsiede

 

 

510

 

 

 

 

 

 

Vorwerk

 

 

 

 

- Beim Drögenvorwerk (Schule)

 

 

1.800

 

- Peenestieg (Cambrai)

1.120

 

 

 

- Syltstraße

950

 

 

 

 

 

 

 

 

St. Gertrud

 

 

 

 

- Adolfplatz

 

1.460

 

 

- Luisenstraße

 

950

 

 

 

 

 

 

 

Marli / Brandenbaum

 

 

 

 

- Bergkoppel / Leuschnerstraße

 

1.260

 

 

- Dreifelderweg / Am Pohl

 

 

4.170

2 Spielfelder

- Topasweg / Edelsteinstraße

 

1.450

 

 

- Heinrich-Mann-Ring

 

 

650

 

- Knud-Rasmussen-Straße

 

1.230

 

 

- Paul-Behncke-Straße

 

 

1.340

 

- Rotdornweg / Kirschenallee

 

420

 

 

- Rübenkoppel / Waldersee

800

 

 

 

 

 

 

 

 

Eichholz

 

 

 

 

- Brandenbaumer Landstraße / A.d.Schießständen

1.120

 

 

 

- Kaninchenbergweg

 

 

1.700

 

- Tannenkoppel / Klützer Weg

 

 

1.350

 

- Wattstraße (neben der Waldorfschule)

 

 

2.550

 


Stadtbezirk / Name

Kunstst.

Grand

Rasen

Bemerkungen

 

m²

m²

m²

 

Strecknitz / Rothebeck

 

 

 

 

- Clara-Zetkin-Weg

960

 

 

 

- Falkenhusener Weg

 

500

 

 

- Julius-Brecht-Straße

 

1.020

 

 

- Nibelungenstraße

 

 

2.500

 

- Strecknitz / Am Heidkoppelgraben

 

 

2.460

 

- Carlebachpark / Hochschulstadtteil

950

 

 

 

- Hochschulstadtteil Grüne Fuge / Dorfstraße

 

 

1.140

 

 

 

 

 

 

Niendorf

 

 

 

 

- Moorgartenstraße

 

 

1.300

 

 

 

 

 

 

Moisling

 

 

 

 

- Andersenring / Im Grünzug

 

 

740

 

- Auf der Kuppe

 

 

2.460

 

- Fasanenweg / Kiwittredder

 

 

1.240

 

- Moislinger Berg / Freizeitheim

 

 

1.550

 

- Reußkamp

 

 

1.800

 

 

 

 

 

 

Buntekuh

 

 

 

 

- Loggerstraße

 

1.770

 

 

- Pinassenweg

 

2.300

 

 

- Ziegelstraße / Korvettenstraße

 

740

 

 

 

 

 

 

 

Schönböcken / Groß-Steinrade

 

 

 

 

- Im Winkel / Krumme Furche

 

 

1.400

 

 

 

 

 

 

Krempelsdorf

 

 

 

 

- Am Landgraben / Dornbreite

 

 

2.230

 

- Bornhövedstraße

 

 

1.090

 

- Possehlsiedlung / Paul-Gerhardt-Straße

 

 

780

 

 

 

 

 

 

Karlshof / Israelsdorf

 

 

 

 

- Gothmunder Weg / Süd

 

 

1.190

 

 

 

 

 

 

Schlutup

 

 

 

 

- Am Fischereihafen

 

430

 

 

- Tannenschlag / Müllerberg

 

 

720

 

 

 

 

 

 

Dänischburg

 

 

 

 

- Böhmskamp / Siemser Landstraße

 

 

2.700

 

 

 

 

 

 

Herrenwyk

 

 

 

 

- Silberstraße / Kupferstraße / Eisenstraße

 

1.120

 

 

 

 

 

 

 

Travemünde

 

 

 

 

- An der Bäk

 

 

950

 

- Lindwurmstraße

 

 

1.200

 

- Nordmeerstraße / Im Grünzug

940

 

 

 


Stadtbezirk / Name

Kunstst.

Grand

Rasen

Bemerkungen

 

m²

m²

m²

 

 

 

 

 

 

- Priwall / Mecklenburger Landstraße / Dünenweg

 

 

1.620

 

- Schwedenstraße

 

 

1.350

 

 

 

 

 

 

Gesamtflächen nach Materialien in m²:

7.640

17.450

57.220

 

Anzahl der Plätze:

8

16

37

 

durchschnittliche Spielfeldgröße in m²:

955

1.091

1.546

 

 

 

 

 

 

Gesamtspielfläche in m²:

 

 

82.310

 

 

 

 

C              Vorhandene Beleuchtung auf diesen Plätzen

 

Auf keinem der aufgeführten Bolzplätze ist bisher eine Beleuchtung installiert. Die einzige be­leuchtete Freizeitanlage in der Verwaltung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr ist die Skate­anlage an der Kanalstraße.

 

Dies hat in erster Linie finanzielle Gründe, da die zur Verfügung stehenden konsumtiven Fi­nanzmittel kaum ausreichen um die eigentlichen Spielflächen selbst instand zu halten bzw. die investiven Haushaltsmittel für die Grundüber­holung von Spiel- und Bolzplätzen mit erster Prio­rität für die Gerätespielplätze verwendet werden müssen.

 

Ein mindestens ebenso wichtiger Aspekt ist hier noch zu nennen: Die meisten Bolzplätze liegen in enger Nachbarschaft mit reiner Wohnbebauung. Viele der Nachbarn sind froh, wenn die jah­reszeitlich bedingt früher einsetzende Dunkelheit eine spätabendliche Nutzung der Bolzplätze ausschließt bzw. wenigstens erschwert. Hier sind auch im Sinne des Baurechtes Emissions­werte zu beachten. Unter Umständen käme im Einzelfall die Beleuchtung der Plätze einer Nut­zungsänderung gleich, die baurechtliche Relevanz bekommen würde. Auch wenn viele Plätze im Altbestand einen gewissen Bestandsschutz genießen, kann es infolge einer messbaren Überschreitung der Lärmhöchstwerte verstärkt zu Einschränkungen der Nutzungszeiten kom­men, wie dies auf einigen Plätzen heute sogar ohne Beleuchtung der Fall ist.

 

 

D               Umsetzungsmöglichkeiten für eine Beleuchtung

 

Zunächst hängen die Umsetzungsmöglichkeiten ganz entscheidend von der Platzoberfläche ab. So sind Vollkunststoffplätze wegen ihrer weitgehend witterungsunabhängigen Nutzungsmög­lichkeiten vorrangig geeignet für eine Beleuchtung. An zweiter Stelle stehen die Rotgrandplätze, die relativ wenig witterungsbedingte Ausfallzeiten haben. Kaum geeignet sind Rasenplätze, die durch die längeren Nutzungszeiten auch in der kalten Jahreszeit übermäßig beansprucht wer­den würden. In dieser Zeit mit Temperaturen unter 10° C wächst das Gras nicht, die Grasnarbe kann sich so nicht regenerieren, die Fläche würde sich noch schneller zu einer überwiegend festgetretenen Oberbodenfläche entwickeln, auf der das Regenwasser schlecht versickert.

 

Im Gegensatz zu den Sportrasenflächen, die durch überwachte Einschränkungen des Spielbe­triebs in Regie von Sportvereinen weitestgehend geschont werden können und durch aufwän­dige Maßnahmen wie Rege­neration und Nachsaat in der Sommerspielpause, vertikutieren, aerifizieren, besanden, düngen, wässern bei Trockenheit bespielbar gehalten werden, greifen diese Maßnahmen bei frei zu­gänglichen Plätzen nicht. Auch Rasensportplätze werden nach Maßgabe des Bereiches Schule und Sport aus denselben Gründen üblicherweise nicht be­leuchtet.

 

Das nächste Kriterium für den Bau einer Beleuchtungsanlage ist die Lage zur Wohnbebauung. Die bekannten Erfahrungen mit der Bolzplatzfläche im Carlebachpark im Hochschulstadtteil oder im Rotdornweg zeigen die Problematik deutlich. Hier kommt es auch ohne direkte Be­leuchtung zu großen Nutzungskonflikten in den Abendstunden und an Wochenenden. Aus Lärmschutzgründen sollte eine Mindestentfernung von 150 Metern zur Wohnbebauung ange­strebt werden, die bei keinem der Plätze eingehalten werden kann. Viele der Plätze liegen nur zwischen dreißig und fünfzig Metern vom nächsten Wohnhaus entfernt. In einigen Fällen mussten die Nutzungszeiten wegen der dichten Bebauung aufgrund von Klagen der Anwohner bereits eingeschränkt werden, im Normalfall abends auf 19.00 oder 20.00 Uhr. Kostenmäßig und technisch spielt noch die Nähe zum vorhandenen Stromnetz und die Platzgröße eine Rolle.

 

Unter Beachtung all dieser Kriterien kann von der Verwaltung kein Kunststoffplatz vorgeschla­gen werden, der mit einer Beleuchtung ausgestattet werden sollte. Die Kunststoffplätze liegen alle sehr dicht an der Wohnbebauung, hier müssten dann soweit überhaupt möglich, technische Vorkehrungen wie Lärmschutzwälle oder -wände eingebaut werden.

 

Bei den Rotgrandplätzen würden sich aufgrund der genannten Kriterien lediglich drei Plätze für eine Beleuchtung eignen (Bornhövedstraße, Pinassenweg, Silberstraße). Andere Rotgrand­plätze würden wegen der Nähe zur Wohnbebauung nur durch Lärmschutzwälle/-wände ertüch­tigt werden können.

 

Zudem widerspricht diese Maßnahme dem Klimaschutzkonzept. Die Hansestadt Lübeck hat sich als Mitglied im Klima-Bündnis der europäischen Städte verpflichtet bis zum Jahre 2015 die Emissionen klimaschädlicher Gase um 10% zu reduzieren. Ein zusätzlicher Stromverbrauch widerspricht diesem Ziel.

 

E              Bauliche Maßnahmen

 

Auf den Plätzen sind zunächst Stromanschlüsse aus dem Niederspannungsnetz der Stadt­werke mit Schaltschränken einzurichten. Von dort sind Versorgungskabel zu den einzubauen­den Beleuch­tungsmasten zu verlegen. Je nach Platzgröße sind zwei oder vier Stahlrohrmaste mit 12 Meter Lichtpunkthöhe einzubauen, an denen je zwei Scheinwerfer mit bis zu 1000 Watt Leistung an­gebracht werden.

 

Die Beleuchtung wird über einen Dämmerungsschalter aktiviert, eingeschaltet wird über einen Tastschalter wie bei den Fussgängersignalanlagen. Damit das Licht auch wieder verlöscht, ist eine Zeitschaltuhr zwischengeschaltet, die spätestens um 22.00 Uhr die Stromzufuhr unter­bricht. Im Gegensatz zur Skateanlage, bei der aus Sicherheitsgründen wegen der hohen Ver­letzungsgefahr auf dem Parcour das Licht innerhalb von fünfzehn Minuten in zwei Stufen abge­schaltet wird, kann hier die Abschaltung in einer Stufe erfolgen.

 

Die stromsparenden Leuchtmittel vertragen kein kurzfristiges Ein- und Ausschalten („Minuten­licht“), so dass einmal eingeschaltet das Licht bis 22.00 Uhr brennt, unabhängig davon, ob noch gespielt wird oder nicht. Eine Beleuchtung über einen Münzautomaten wäre grundsätzlich denkbar, jedoch ist der Unterhaltungsaufwand weitaus höher als die zu erwartenden Einnah­men. Es ist mit hohen Vandalismusschäden zu rechnen.

 

 

F              Baukosten:

 

Abhängig von der Entfernung der notwendigen Anschlussleitungen und der Platzgröße liegen die reinen Baukosten bei kleineren Plätzen bei ca. 18.000 Euro (Kunststoff, kleine Fläche, zwei Masten), beim Bolzplatz Silberstraße (größere Fläche, Rotgrand, vier Masten) bereits bei 26.000 Euro brutto. Diese Musterberechnung wurde exemplarisch vom Sachgebiet Öffentliche Beleuchtung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr aufgestellt. Je nach Anschlußlänge kann sich der Wert erhöhen.

 

Kosten für zusätzlichen Lärmschutz sind in diesen Berechnungsbeispielen nicht enthalten, je nach Platz- und/ oder Bodenverhältnissen und Anfahrbarkeit können diese Kosten nur für kon­krete Situationen ermittelt werden. Geschätzt werden aber diese Kosten die reinen Baukosten für die Elektroarbeiten deutlich übersteigen.

 

Die reinen Stromkosten im konsumtiven Haushalt würden im Mittel bei rund 600 Euro pro Jahr für einen Bolzplatz liegen, die Wartungs- und Reparaturkosten sind darin noch nicht enthalten und werden je Vandalismusanfall stark schwanken. Grob geschätzt dürfte der Aufwand bei 600 bis 1000 Euro pro Jahr und Platz liegen. Daraus ergeben sich für drei Plätze in etwa Gesamtkosten in folgender Höhe:

 

Baukosten

62.000,- €

einmalig

Stromkosten

1.800,-€

jährlich

Wartungskosten

2.400,- €

jährlich

 

Im Bericht zur Situation der Kinderspielplätze in Lübeck aus dem Jahr 2010 wurden Kosten für die Grundüberholung über insgesamt zehn Jahre in Höhe von 600.000 Euro jährlich benannt. Derzeit ist dieser Wert mit 400.000 Euro im Jahr 2012 unterschritten, sodass das Ziel, innerhalb von zehn Jahren einen erneuerten Bestand an Kinderspielplätzen zu haben, nicht zu erreichen ist. Eine zusätzliche Beleuchtung von Ballspielplätzen ist in dieser Berechnung nicht enthalten, so dass die finanziellen Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.