Vorlage - VO/2013/00246
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Beschlussvorschlag
Begründung
Siehe folgende Seite
Anlagen
A Anlass:
In ihrer Sitzung am 24.11.2011 hat die Bürgerschaft zu TOP 4.34 mit Drs. Nr. 482 den folgenden Antrag der SPD-Fraktion mit Mehrheit angenommen:
(Beleuchtung von städtischen / öffentlichen Bolzplätzen)
Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft bis zu ihrer Januar-Sitzung 2012 einen Bericht vorzulegen, in dem
? alle die Bolzplätze aufgelistet sind, die sich in der Hand der Hansestadt Lübeck befinden,
? auf welchen der genannten Plätze bereits eine Beleuchtung des Platzes vorhanden ist, die eine Nutzung für Kinder und Jugendliche auch nach dem Eintritt der Dunkelheit möglich macht,
? auf welchen der genannten Plätze, die noch keinerlei Beleuchtungsanlage besitzen, eine möglichst zeitnahe Umsetzung möglich wäre,
? welche baulichen Maßnahmen auf den einzelnen Plätzen erforderlich wären, und
? mit welchen Kosten für die jeweils einzeln aufgeführten Plätze für die Stadt zu rechnen ist
? die Art der Beleuchtung erfasst ist.
Mit der Bearbeitung wurde der Fachbereich 5 - Planen und Bauen - beauftragt
B Liste der Bolzplätze
Unter einem Bolzplatz (im Fußballjargon bolzen: hart treten/schießen; derb/systemlos Fußballspielen) ist ein meist von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angelegter Fußballplatz zu verstehen, der zur Gemeinnutzung Kindern und Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 14oder 16 Jahre) zur Verfügung steht. Bolzplätze sind erheblich kleiner als genormte Fußballplätze. Dadurch ist es möglich, von fast jeder Position auf dem Platz auf das gegnerische Tor zu schießen (bolzen), was dem Platz u.a. seinen Namen gab (Definition in Anlehnung an Wikipedia).
Im Weiteren wird deshalb ausschließlich auf frei zugängliche Ballspielplätze eingegangen, Schulsportplätze sowie städtische Sportplätze oder Vereinsanlagen werden nicht betrachtet.
In der Verwaltung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr befinden sich insgesamt 61 Bolzplätze, teilweise eigenständig, teilweise in Kombination mit Kinderspielplätzen. Davon sind 37 reine Naturrasenplätze, 16 mit einem Rotgrandbelag und 8 mit einem Vollkunststoffbelag versehen.
Der frei zugängliche Sportplatz am Waldrand an der Wesloer Landstraße ist in Verwaltung des Bereiches Schule und Sport, hat Großfeldmaße und wird hier deshalb nicht weiter betrachtet, eine Beleuchtung wäre wegen der Platzgröße und des hohen Aufwandes für den Stromanschluss sehr viel aufwändiger als bei den kleinen Plätzen.
Die Bolzplätze sind in der folgenden Tabelle für die Stadtbezirke in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe der Spielflächengrößen und Materialangaben der Oberflächen aufgeführt.
Städtische Bolzplätze in Lübeck |
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Stadtbezirk / Name | Kunstst. | Grand | Rasen | Bemerkungen |
| m² | m² | m² |
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Innenstadt |
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- Fleischhauerstraße (am Johanneum) | 800 |
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St. Jürgen |
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- Am Brink |
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| 1.450 |
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- Dürerstraße |
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| 380 |
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- Elswigstraße / Immengarten |
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| 950 |
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- Lerchenweg / Gärtnergasse |
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| 2.600 |
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- Possehlstraße |
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| 1.700 |
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St. Lorenz-Süd |
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- Bertha-Wirthel-Ring / Ringreiterweg |
| 690 |
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- Teutonenweg |
| 950 |
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St. Lorenz-Nord |
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- Am Neuhof / Bergenstraße |
| 1.160 |
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- Beethovenstraße (An der Kirche) |
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| 820 |
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- Hugo-Distler-Straße / Sibeliusstraße |
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| 980 |
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- Neuhof / Ziegelstraße |
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| 1.950 |
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- Schönböckener Straße / Händelweg |
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| 1.900 |
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- Steinrader Weg / Leimsiede |
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| 510 |
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Vorwerk |
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- Beim Drögenvorwerk (Schule) |
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| 1.800 |
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- Peenestieg (Cambrai) | 1.120 |
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- Syltstraße | 950 |
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St. Gertrud |
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- Adolfplatz |
| 1.460 |
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- Luisenstraße |
| 950 |
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Marli / Brandenbaum |
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- Bergkoppel / Leuschnerstraße |
| 1.260 |
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- Dreifelderweg / Am Pohl |
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| 4.170 | 2 Spielfelder |
- Topasweg / Edelsteinstraße |
| 1.450 |
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- Heinrich-Mann-Ring |
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| 650 |
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- Knud-Rasmussen-Straße |
| 1.230 |
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- Paul-Behncke-Straße |
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| 1.340 |
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- Rotdornweg / Kirschenallee |
| 420 |
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- Rübenkoppel / Waldersee | 800 |
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Eichholz |
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- Brandenbaumer Landstraße / A.d.Schießständen | 1.120 |
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- Kaninchenbergweg |
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| 1.700 |
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- Tannenkoppel / Klützer Weg |
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| 1.350 |
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- Wattstraße (neben der Waldorfschule) |
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| 2.550 |
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Stadtbezirk / Name | Kunstst. | Grand | Rasen | Bemerkungen |
| m² | m² | m² |
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Strecknitz / Rothebeck |
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- Clara-Zetkin-Weg | 960 |
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- Falkenhusener Weg |
| 500 |
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- Julius-Brecht-Straße |
| 1.020 |
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- Nibelungenstraße |
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| 2.500 |
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- Strecknitz / Am Heidkoppelgraben |
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| 2.460 |
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- Carlebachpark / Hochschulstadtteil | 950 |
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- Hochschulstadtteil Grüne Fuge / Dorfstraße |
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| 1.140 |
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Niendorf |
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- Moorgartenstraße |
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| 1.300 |
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Moisling |
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- Andersenring / Im Grünzug |
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| 740 |
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- Auf der Kuppe |
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| 2.460 |
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- Fasanenweg / Kiwittredder |
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| 1.240 |
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- Moislinger Berg / Freizeitheim |
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| 1.550 |
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- Reußkamp |
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| 1.800 |
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Buntekuh |
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- Loggerstraße |
| 1.770 |
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- Pinassenweg |
| 2.300 |
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- Ziegelstraße / Korvettenstraße |
| 740 |
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Schönböcken / Groß-Steinrade |
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- Im Winkel / Krumme Furche |
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| 1.400 |
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Krempelsdorf |
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- Am Landgraben / Dornbreite |
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| 2.230 |
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- Bornhövedstraße |
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| 1.090 |
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- Possehlsiedlung / Paul-Gerhardt-Straße |
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| 780 |
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Karlshof / Israelsdorf |
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- Gothmunder Weg / Süd |
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| 1.190 |
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Schlutup |
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- Am Fischereihafen |
| 430 |
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- Tannenschlag / Müllerberg |
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| 720 |
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Dänischburg |
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- Böhmskamp / Siemser Landstraße |
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| 2.700 |
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Herrenwyk |
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- Silberstraße / Kupferstraße / Eisenstraße |
| 1.120 |
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Travemünde |
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- An der Bäk |
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| 950 |
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- Lindwurmstraße |
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| 1.200 |
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- Nordmeerstraße / Im Grünzug | 940 |
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Stadtbezirk / Name | Kunstst. | Grand | Rasen | Bemerkungen |
| m² | m² | m² |
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- Priwall / Mecklenburger Landstraße / Dünenweg |
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| 1.620 |
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- Schwedenstraße |
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| 1.350 |
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Gesamtflächen nach Materialien in m²: | 7.640 | 17.450 | 57.220 |
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Anzahl der Plätze: | 8 | 16 | 37 |
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durchschnittliche Spielfeldgröße in m²: | 955 | 1.091 | 1.546 |
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Gesamtspielfläche in m²: |
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| 82.310 |
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C Vorhandene Beleuchtung auf diesen Plätzen
Auf keinem der aufgeführten Bolzplätze ist bisher eine Beleuchtung installiert. Die einzige beleuchtete Freizeitanlage in der Verwaltung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr ist die Skateanlage an der Kanalstraße.
Dies hat in erster Linie finanzielle Gründe, da die zur Verfügung stehenden konsumtiven Finanzmittel kaum ausreichen um die eigentlichen Spielflächen selbst instand zu halten bzw. die investiven Haushaltsmittel für die Grundüberholung von Spiel- und Bolzplätzen mit erster Priorität für die Gerätespielplätze verwendet werden müssen.
Ein mindestens ebenso wichtiger Aspekt ist hier noch zu nennen: Die meisten Bolzplätze liegen in enger Nachbarschaft mit reiner Wohnbebauung. Viele der Nachbarn sind froh, wenn die jahreszeitlich bedingt früher einsetzende Dunkelheit eine spätabendliche Nutzung der Bolzplätze ausschließt bzw. wenigstens erschwert. Hier sind auch im Sinne des Baurechtes Emissionswerte zu beachten. Unter Umständen käme im Einzelfall die Beleuchtung der Plätze einer Nutzungsänderung gleich, die baurechtliche Relevanz bekommen würde. Auch wenn viele Plätze im Altbestand einen gewissen Bestandsschutz genießen, kann es infolge einer messbaren Überschreitung der Lärmhöchstwerte verstärkt zu Einschränkungen der Nutzungszeiten kommen, wie dies auf einigen Plätzen heute sogar ohne Beleuchtung der Fall ist.
D Umsetzungsmöglichkeiten für eine Beleuchtung
Zunächst hängen die Umsetzungsmöglichkeiten ganz entscheidend von der Platzoberfläche ab. So sind Vollkunststoffplätze wegen ihrer weitgehend witterungsunabhängigen Nutzungsmöglichkeiten vorrangig geeignet für eine Beleuchtung. An zweiter Stelle stehen die Rotgrandplätze, die relativ wenig witterungsbedingte Ausfallzeiten haben. Kaum geeignet sind Rasenplätze, die durch die längeren Nutzungszeiten auch in der kalten Jahreszeit übermäßig beansprucht werden würden. In dieser Zeit mit Temperaturen unter 10° C wächst das Gras nicht, die Grasnarbe kann sich so nicht regenerieren, die Fläche würde sich noch schneller zu einer überwiegend festgetretenen Oberbodenfläche entwickeln, auf der das Regenwasser schlecht versickert.
Im Gegensatz zu den Sportrasenflächen, die durch überwachte Einschränkungen des Spielbetriebs in Regie von Sportvereinen weitestgehend geschont werden können und durch aufwändige Maßnahmen wie Regeneration und Nachsaat in der Sommerspielpause, vertikutieren, aerifizieren, besanden, düngen, wässern bei Trockenheit bespielbar gehalten werden, greifen diese Maßnahmen bei frei zugänglichen Plätzen nicht. Auch Rasensportplätze werden nach Maßgabe des Bereiches Schule und Sport aus denselben Gründen üblicherweise nicht beleuchtet.
Das nächste Kriterium für den Bau einer Beleuchtungsanlage ist die Lage zur Wohnbebauung. Die bekannten Erfahrungen mit der Bolzplatzfläche im Carlebachpark im Hochschulstadtteil oder im Rotdornweg zeigen die Problematik deutlich. Hier kommt es auch ohne direkte Beleuchtung zu großen Nutzungskonflikten in den Abendstunden und an Wochenenden. Aus Lärmschutzgründen sollte eine Mindestentfernung von 150 Metern zur Wohnbebauung angestrebt werden, die bei keinem der Plätze eingehalten werden kann. Viele der Plätze liegen nur zwischen dreißig und fünfzig Metern vom nächsten Wohnhaus entfernt. In einigen Fällen mussten die Nutzungszeiten wegen der dichten Bebauung aufgrund von Klagen der Anwohner bereits eingeschränkt werden, im Normalfall abends auf 19.00 oder 20.00 Uhr. Kostenmäßig und technisch spielt noch die Nähe zum vorhandenen Stromnetz und die Platzgröße eine Rolle.
Unter Beachtung all dieser Kriterien kann von der Verwaltung kein Kunststoffplatz vorgeschlagen werden, der mit einer Beleuchtung ausgestattet werden sollte. Die Kunststoffplätze liegen alle sehr dicht an der Wohnbebauung, hier müssten dann soweit überhaupt möglich, technische Vorkehrungen wie Lärmschutzwälle oder -wände eingebaut werden.
Bei den Rotgrandplätzen würden sich aufgrund der genannten Kriterien lediglich drei Plätze für eine Beleuchtung eignen (Bornhövedstraße, Pinassenweg, Silberstraße). Andere Rotgrandplätze würden wegen der Nähe zur Wohnbebauung nur durch Lärmschutzwälle/-wände ertüchtigt werden können.
Zudem widerspricht diese Maßnahme dem Klimaschutzkonzept. Die Hansestadt Lübeck hat sich als Mitglied im Klima-Bündnis der europäischen Städte verpflichtet bis zum Jahre 2015 die Emissionen klimaschädlicher Gase um 10% zu reduzieren. Ein zusätzlicher Stromverbrauch widerspricht diesem Ziel.
E Bauliche Maßnahmen
Auf den Plätzen sind zunächst Stromanschlüsse aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke mit Schaltschränken einzurichten. Von dort sind Versorgungskabel zu den einzubauenden Beleuchtungsmasten zu verlegen. Je nach Platzgröße sind zwei oder vier Stahlrohrmaste mit 12 Meter Lichtpunkthöhe einzubauen, an denen je zwei Scheinwerfer mit bis zu 1000 Watt Leistung angebracht werden.
Die Beleuchtung wird über einen Dämmerungsschalter aktiviert, eingeschaltet wird über einen Tastschalter wie bei den Fussgängersignalanlagen. Damit das Licht auch wieder verlöscht, ist eine Zeitschaltuhr zwischengeschaltet, die spätestens um 22.00 Uhr die Stromzufuhr unterbricht. Im Gegensatz zur Skateanlage, bei der aus Sicherheitsgründen wegen der hohen Verletzungsgefahr auf dem Parcour das Licht innerhalb von fünfzehn Minuten in zwei Stufen abgeschaltet wird, kann hier die Abschaltung in einer Stufe erfolgen.
Die stromsparenden Leuchtmittel vertragen kein kurzfristiges Ein- und Ausschalten (Minutenlicht), so dass einmal eingeschaltet das Licht bis 22.00 Uhr brennt, unabhängig davon, ob noch gespielt wird oder nicht. Eine Beleuchtung über einen Münzautomaten wäre grundsätzlich denkbar, jedoch ist der Unterhaltungsaufwand weitaus höher als die zu erwartenden Einnahmen. Es ist mit hohen Vandalismusschäden zu rechnen.
F Baukosten:
Abhängig von der Entfernung der notwendigen Anschlussleitungen und der Platzgröße liegen die reinen Baukosten bei kleineren Plätzen bei ca. 18.000 Euro (Kunststoff, kleine Fläche, zwei Masten), beim Bolzplatz Silberstraße (größere Fläche, Rotgrand, vier Masten) bereits bei 26.000 Euro brutto. Diese Musterberechnung wurde exemplarisch vom Sachgebiet Öffentliche Beleuchtung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr aufgestellt. Je nach Anschlußlänge kann sich der Wert erhöhen.
Kosten für zusätzlichen Lärmschutz sind in diesen Berechnungsbeispielen nicht enthalten, je nach Platz- und/ oder Bodenverhältnissen und Anfahrbarkeit können diese Kosten nur für konkrete Situationen ermittelt werden. Geschätzt werden aber diese Kosten die reinen Baukosten für die Elektroarbeiten deutlich übersteigen.
Die reinen Stromkosten im konsumtiven Haushalt würden im Mittel bei rund 600 Euro pro Jahr für einen Bolzplatz liegen, die Wartungs- und Reparaturkosten sind darin noch nicht enthalten und werden je Vandalismusanfall stark schwanken. Grob geschätzt dürfte der Aufwand bei 600 bis 1000 Euro pro Jahr und Platz liegen. Daraus ergeben sich für drei Plätze in etwa Gesamtkosten in folgender Höhe:
Baukosten | 62.000,- | einmalig |
Stromkosten | 1.800,- | jährlich |
Wartungskosten | 2.400,- | jährlich |
Im Bericht zur Situation der Kinderspielplätze in Lübeck aus dem Jahr 2010 wurden Kosten für die Grundüberholung über insgesamt zehn Jahre in Höhe von 600.000 Euro jährlich benannt. Derzeit ist dieser Wert mit 400.000 Euro im Jahr 2012 unterschritten, sodass das Ziel, innerhalb von zehn Jahren einen erneuerten Bestand an Kinderspielplätzen zu haben, nicht zu erreichen ist. Eine zusätzliche Beleuchtung von Ballspielplätzen ist in dieser Berechnung nicht enthalten, so dass die finanziellen Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.