Vorlage - VO/2013/00199
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Beschlussvorschlag
1. Der beim Produktsachkonto 126001 015.7831000 Gefahrenabwehr / Einsatzleitstelle / Erwerb beweglichen Analagevermögens über 1.000 Euro aus dem Haushaltsjahr 2012 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik in Höhe von 1.300.000,-- Euro wird aufgehoben. Die Mittel werden gleichzeitig freigegeben
(Entscheidung durch die Bürgerschaft).
2. Für die Modernisierung der Einsatzleitstelle wird das Ausschreibungsverfahren eingeleitet, vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks durch die Bürgerschaft
(Entscheidung durch den Finanz- Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss
- s. Beschlussvorschlag 1).
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine speziellen Belange von Kindern und |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 3 Brandschutzgesetz SH, §7 Rettungsdienstgesetz SH i.V.m. § 5 DVO Rettungsdienstgesetz SH |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Zu Beschlussvorschlag 1
Für eine dringend erforderliche Modernisierung der ausfallträchtigen Notrufabfrage-, Alarmierungs- und Kommunikationstechnik in der Einsatzleitstelle der Feuerwehr wurden im Finanzplan 2012 1.300.000 Euro bereitgestellt. Da die durch ein externes Planungsbüro zu erstellende fachliche Planung inkl. notwendiger Kostenberechnungen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2012 noch nicht vorlag, wurde das Produktsachkonto 126001 015.7831000 Gefahrenabwehr / Einsatzleitstelle / Erwerb bewegl. Anlagevermögens über 1.000 Euro mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen.
Die Fachplanung inkl. notwendiger Kostenberechnungen liegt zwischenzeitlich vor. Sie bewegt sich im Rahmen der bereit gestellten Mittel, sodass der Sperrvermerk Die Mittel sind gesperrt, die Freigabe erfolgt durch die Bürgerschaft nach Vorlage der in Auftrag gegebenen Fachplanung gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Zu Beschlussvorschlag 2
Die Finanzierung ist im Finanzplan 2012 haushaltsrechtlich geordnet. Eine Modernisierung ist erforderlich, da die vorhandene, teils 16 Jahre alte Technik durch moderne ausfallsichere Komponenten zu ersetzen ist. Hiervon sind sämtliche Funktionen von der Bearbeitung eingehender Notrufe über die Alarmierung der Einsatzkräfte bis zur Abarbeitung von Großschadenslagen betroffen; mithin die vollständige Kommunikationstechnik der Einsatzleitstelle.
Nach Beschlussfassung durch den Finanz- und Personalausschuss vom 04.05.2011 TOP 14.1 wurde die Erstellung einer externen Fachplanung im Vergabeverfahren ausgeschrieben, deren Ergebnis nunmehr vorliegt und sich mit Gesamtkosten von 1.297.576,00 Euro innerhalb des geordneten Finanzrahmens von 1.300.000 Euro bewegt. Darüber hinaus werden 50 % der entstehenden Aufwendungen im Rahmen kalkulatorischer Kosten aus Erträgen des Rettungsdienstes gedeckt.
Als Alternativlösungen zu einer Modernisierung der Einsatzleitstelle wurden im Jahr 2012 die Einbindung der Lübecker Einsatzleitstelle in die vom Kreis Stormarn betriebene Regionalleitstelle in Bad Oldesloe bzw. in die Regionalleitstelle der Polizei in Lübeck geprüft und beide Varianten verworfen. Die Fachplanung bezieht sich deshalb ausschließlich auf eine Modernisierung der Einsatzleitstelle am jetzigen Standort in der Bornhövedstraße.
Die Einbindung in die Regionalleitstelle beim Kreis Stormarn wäre nach Aussagen des Stormarner Landrats gegenüber Herrn Bürgermeister Saxe grundsätzlich möglich. Hierfür wäre aber ein Neubau in Bad Oldesloe erforderlich, der überwiegend von der HL finanziert werden müsste, da diese Maßnahme von der HL ausgelöst würde. Darüber hinaus wäre die Umsetzung frühestens 2015 realisierbar. Vor diesem Hintergrund wurde von einer regionalen Kooperation am Standort Bad Oldesloe Abstand genommen.
Eine Kooperation mit der Polizei ist nach Aussage des Landespolizeiamtes seitens der Polizei innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre nicht möglich. Das betrifft auch die rein technische Einbindung in das System der Polizei bei Verbleib der Einsatzleitstelle am jetzigen Standort.
Um die ausfallträchtige Technik der Einsatzleitstelle schnellstmöglich zu ersetzen, ist das Vergabeverfahren dringend einzuleiten.
Anlagen
Anl. 1: Finanzielle Auswirkungen
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1 | öffentlich | Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (49 KB) |